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Nach Undercover-RechercheZalando geht juristisch gegen RTL-Journalistin vor

Mit versteckten Kameraaufnahmen hat eine RTL-Reporterin Missstände in einem Logistiklager des Textilversands Zalando offengelegt. Die Recherche endete in einem handfesten Streit – und einer Anzeige durch den Online-Shop.Lukas Bay und Martin Dowideit 15.04.2014 - 19:12 Uhr aktualisiert Artikel anhören

Journalist Günter Wallraff mit Kollegin Caro Lobig in der der RTL-Dokumentation. (Screenshot)

Foto: Handelsblatt

Düsseldorf. Druck von Vorgesetzten und gesundheitliche Ausbeutung bis an die Leistungsgrenze – was die 21-jährige RTL-Reporterin Caro Lobig im Logistiklager des Textilversands Zalando erlebt hat, erschüttert nicht nur Arbeitsrechtler. Für die Sendung „Extra“ hat die Reporterin drei Monate undercover in einem Logistiklager des Textilriesen gearbeitet. Nach ihren Recherchen soll Zalando massiv gegen das Arbeitsrecht verstoßen haben. Über die Recherchemethode tobt nun ein Rechtsstreit.

Als die Tarnung der Reporterin am 28. März aufflog, sei es zu einem Polizeieinsatz gekommen, bestätigt Zalando – noch am selben Tag habe man eine Anzeige eingereicht. Diese sei am 8. April eingegangen, bestätigt die Staatsanwaltschaft Erfurt gegenüber Handelsblatt Online. Der Vorwurf: Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen. „Diese Anzeige halten wir aufrecht. Wir müssen verhindern, dass unsere Prozesse und Systeme, die wir zum Teil auch selbst entwickelt haben, irgendwo auf Film verfügbar sind“, sagt Zalando-Sprecher Boris Radke.

Wegen Leiharbeit kritisierte Firmen
In der ARD-Reportage „Hungerlohn am Fließband“ (ausgestrahlt am 13. Mai 2013) wird gegen Daimler der Vorwurf erhoben, illegal Leiharbeiter über Werkverträge zu beschäftigen. Das Unternehmen hat die Vorwürfe zurückgewiesen und dem ausführenden SWR unter anderem vorgeworfen, Passagen des 45-minütigen Films „fingiert“ zu haben. Für die Reportage hatte ein Reporter verdeckt für zwei Wochen im Daimler-Stammwerk Stuttgart-Untertürkheim gearbeitet.
Februar 2013: Eine ARD-Fernsehreportage über die Arbeits- und Lebensbedingungen von Leiharbeitern am Amazon-Standort im hessischen Bad Hersfeld sorgt für Wirbel. Die Saisonarbeiter sollen dem Bericht zufolge von privaten Sicherheitsdiensten schikaniert worden sein.
September 2012: BMW kündigt an, die Leiharbeiterquote im Gesamtunternehmen auf acht Prozent zu begrenzen. Zuvor gab es einen jahrelangen Streit mit der Gewerkschaft IG Metall über den Einsatz von Leiharbeitern. Die Arbeitnehmer-Vertreter geben an, zu Spitzenzeiten habe die Quote bei über 15 Prozent gelegen.
Mai 2012: Internationale Gewerkschaften werfen der Deutschen Post DHL vor, außerhalb Europas Arbeitnehmerrechte zu verletzen. Die Logistiktochter DHL habe eine „beschämende Bilanz“ beim übermäßigen Einsatz von schlecht bezahlten Zeit- und Leiharbeitern. Die Deutsche Post teilt mit, sie arbeite gemäß nationaler Gesetze und Gepflogenheiten der jeweiligen Länder.
Mai 2012: In einer TV-Reportage berichtet Journalist Günter Wallraff über seine verdeckte Recherche beim Paketzusteller GLS: Fahrer seien dort zu schwer durchschaubaren Bedingungen und in oft nur mündlichen Verträgen als Subunternehmer verpflichtet worden. Leiharbeiter würden zu Dumpinglöhnen scheinselbstständig angeheuert. GLS weist die Vorwürfe zurück.
Juli 2012: Das ZDF berichtet über die Arbeitsbedingungen bei einem Dienstleister des Internet-Versandhandels Zalando in Großbeeren (Brandenburg). Ein großer Teil der Lagerarbeiter dieses Dienstleisters sei als Leiharbeiter beschäftigt. Sie dürften sich während ihrer Arbeitszeit nicht hinsetzen und erhielten nur den Mindestlohn von 7,01 Euro pro Stunde. Zalando weißt darauf hin, dass die 7,01 Euro der Einstiegslohn in der Zeitarbeit in Ostdeutschland sei. Feste Mitarbeiter würden mehr verdienen. Inzwischen hat Zalando ein Maßnahmenpaket zur Verbesserung umgesetzt.

Im Gegenzug habe auch die Reporterin gemeinsam mit Verdi eine so genannte Kündigungsschutzklage gegen das Unternehmen eingereicht. „Mitarbeiter, die Missstände öffentlich machen, können nicht mit fristloser Kündigung bestraft werden. Auch um dies zu dokumentieren hat die Reporterin nach juristischer Beratung entsprechende Klage eingereicht“, erklärte RTL-Sprecher Christian Körner gegenüber Handelsblatt Online. Anzeigen wie die von Zalando seien nicht die Regel. Zudem gehe es RTL „aus Sicht unserer Redaktion um Arbeitsbedingungen und Verstöße gegen das Arbeitsrecht.“

Finanzielle Entschädigung oder Wiedereinstellung seien nicht angestrebt. Der Sender lässt die Reporterin in der Auseinandersetzung nicht allein: „Die Reporterin wird selbstverständlich jede notwendige juristische Unterstützung erhalten“, so Körner. Am vergangenen Donnerstag habe es ein erstes Treffen der Gewerkschaft Verdi mit Zalando in dieser Angelegenheit gegeben, heißt es aus derweil von Zalando.

Zalando-Manager im Interview

„Wir sind nicht perfekt“

Die juristische Auseinandersetzung wird von Zalando auch als Begründung genannt, warum man auf eine dreiseitige Fax-Anfrage der Reporterin vom 7. April nicht reagierte. „Da wir uns zum aktuellen Zeitpunkt in einer arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung mit Frau Lobig befinden, haben wir uns entschieden, ihre Fragen nicht zu beantworten“, heißt es in einer offiziellen Stellungnahme von Zalando.

Der Textilhändler kritisiert die Recherchepraxis des Senders. Bis zur Ausstrahlung des Berichts habe keine offizielle Anfrage der RTL Extra Redaktion vorgelegen. Bis zur Ausstrahlung des Berichts habe das Unternehmen daher nicht gewusst, dass es sich bei Frau Lobig um eine Reporterin im Auftrag von RTL gehandelt habe. Bei RTL heißt es dagegen, Zalando habe sich zu den Vorwürfen und Ereignissen trotz Nachfrage nicht geäußert.

In ihrer Reportage hatte die Reporterin Lobig mit einer versteckten Kamera ihre Arbeit im Logistiklager gefilmt. Dabei hatte sie vor allem den Druck durch Vorgesetzte dokumentiert. So musste die Reporterin beim Einsammeln der Ware aus den Regalen des Logistikzentrums nach eigenen Angaben täglich rund 15 bis 20 Kilometer zu Fuß zurückzulegen. „Sitzen ist generell unerwünscht“, heißt es in dem Bericht weiter.

Nachdem sie einen Kreislaufkollaps erlitten habe, hätte ihr Zalando statt medizinischer Versorgung eine Verzichtserklärung präsentiert – und damit gegen geltendes Arbeitsrecht verstoßen. Zudem seien Mitarbeiter durch ihre Vorgesetzen umfangreich überwacht und gemaßregelt worden. Das Unternehmen bestreitet die Vorwürfe.

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