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HinweisgeberschutzJedes zweite kleinere Unternehmen hat Defizite

Seit dieser Woche müssen auch Firmen ab 50 Besachäftigten eine Meldestelle für interne Missstände einrichten. Doch die Hälfte reißt diesen Termin. Die Gründe sind vielfältig.Anja Müller 21.12.2023 - 10:40 Uhr

Düsseldorf. Deutschlands Unternehmen machen noch zu wenig, um Whistleblower zu schützen. Das zeigt eine repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Yougov, die dem Handelsblatt vorliegt.

Seit Juli ist in Deutschland das Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft: Es soll Beschäftigte, die interne Missstände aufdecken, unterstützen. Seit Anfang Dezember können Bußgelder für große Unternehmen eingetrieben werden, wenn sie die Vorgaben nicht umgesetzt haben. Diese können für Verantwortliche bis zu 50.000 Euro betragen. Allerdings kann sich die Höhe des Bußgeldes verzehnfachen, wenn ein Unternehmen als juristische Person die Meldung verhindert oder gegen die Vertraulichkeit verstößt.

Seit dieser Woche gilt das Gesetz auch für Unternehmen, die zwischen 50 und 250 Mitarbeitende beschäftigen. Doch gerade einmal 51 Prozent der betroffenen Firmen haben bereits die notwendige Meldestelle eingerichtet, an die sich Beschäftigte wenden können, um einen internen Missstand wie sexuelle Belästigung zu melden, wie die Umfrage zeigt. 

Fast ein Drittel der Befragten wusste nicht einmal, was eine interne Meldestelle ist. Befragt wurden Führungskräfte von mehr als 330 kleinen und mittelständischen Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten bis Anfang Dezember.

Die Firmen, die über eine Meldestelle verfügen, verzeichneten in mehr als 40 Prozent der Fälle Mobbing, in etwas weniger als 40 Prozent der Fälle Datenschutzverstöße, in 30 Prozent ging es um sexuelle Belästigung. Dabei waren Mehrfachnennungen möglich.

Doch woran liegt es, dass so viele Unternehmen leichtfertig gegen ein Gesetz verstoßen? Martin Knaup, Compliance-Experte der Wirtschaftskanzlei Taylor Wessing, vermutet eine Kombination mehrerer Gründe: Einerseits gebe es bei den Unternehmen derzeit eine regulatorische Überforderung in Anbetracht der gewaltigen Probleme mit Energiekosten, Preisexplosion und dem grünen Umbau der Wirtschaft.

Andererseits seien kleinere und mittelständische Unternehmen oft deutlich schlechter informiert als Konzerne. Große Unternehmen müssen bereits seit Juli Meldestellen eingerichtet haben. Eigentlich sollte die EU-Richtlinie bereits bis 2021 umgesetzt werden, doch neben Deutschland rissen mehr als 20 andere Länder diesen Termin.

Es gibt aber noch weitere Gründe, warum so viele Unternehmen dem sogenannten Whistleblower-Gesetz skeptisch gegenüberstehen. Hierzulande wirtschaften fast 3,4 Millionen Unternehmen, unter ihnen besonders viele kleine und mittlere Unternehmen, die in den allermeisten Fällen familiengeführt sind. Deren Eigentümer pflegten „eine Politik der offenen Türen und sehen häufig kaum eine Notwendigkeit, in ihren überschaubaren Betrieben eine institutionalisierte Meldestelle einzuführen“, erläutert Knaup.

Was passieren kann, wenn eine Meldestelle fehlt, zeigt ein Fall, über den Arbeitsrechtsexperte Jan-Patrick Vogel von Taylor Wessing berichtet. Mandant war ein börsennotiertes, international aufgestelltes Familienunternehmen, in dem man bewusst auf ein Whistleblowing-System verzichtet hatte.

Dort habe eine gewisse „Freundschaftskultur“ geherrscht, sagt Vogel. Diese Unternehmenskultur, in der die Grenzen zwischen Arbeit und Freundschaft bis hin zu Liebesbeziehungen verschwammen, habe man nicht gefährden wollen.

Vorwürfe lassen Börsenkurs einbrechen

Doch auf einen Schlag war es damit vorbei: Mitarbeiterinnen erhoben schwere Vorwürfe gegen das Management. Dieses habe systematisch und umfassend seine Machtposition ausgenutzt und Mitarbeiterinnen sexuell belästigt, teils massiv. Die Vorwürfe seien über Twitter, Facebook und weitere Social-Media-Kanäle während nur eines Wochenendes kommuniziert worden, berichtet Vogel.

Mehr Kolleginnen erklärten in Beiträgen, ihnen sei Ähnliches geschehen. Auch die beschuldigten Manager seien genannt worden. Das Unternehmen installierte einen Krisenstab und eine Whistleblowing-Hotline, damit die Betroffenen über Erfahrungen berichten konnten. Doch der Börsenkurs des Unternehmens verlor montags darauf rund 15 Prozent an Wert.

Die Aufarbeitung habe ergeben, dass die Vorwürfe sehr wahrscheinlich niemals in den sozialen Medien erschienen seien, wenn es eine anonyme Meldestelle gegeben hätte. Ein solcher Kanal hätte allen Betroffenen und Beteiligten den Raum gegeben, die Vorwürfe in Ruhe sorgsam aufzuarbeiten und zu sanktionieren. Den damals eingerichteten Whistleblowing-Kanal gebe es im Unternehmen noch heute, sagt Vogel.

Ein weiterer Grund für das Zögern bei der Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes: Compliance-Institutionen wie eine Meldestelle würden oftmals noch nicht als ein wertschöpfender Faktor im Unternehmen betrachtet. Die junge Generation achtet heute häufiger auf solche Regelungen und auch in den USA zum Beispiel oder in Kanada oder Großbritannien sind die Vorbehalte gegen einen geordneten Whistleblower-Prozess in den Unternehmen geringer. 

Wenig bürokratischer Aufwand

Eng damit zusammen hingen auch kulturelle Vorbehalte in Deutschland. „Hinweise geben wird schnell in einen Zusammenhang mit Denunziantentum gestellt“, erklärt Vogel. 

In den USA hingegen gehörten Meldestellen zu jedem großen Unternehmen, wenngleich es dort keine einheitliche Gesetzgebung gebe. „In den USA wird auch wahrgenommen, dass sich Meldestellen positiv auf die Unternehmenskultur auswirken“, sagt Vogel. 

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Aktuell fühlen sich viele Unternehmen darüber hinaus durch Regulierung überfordert. Das Hinweisgeberschutzgesetz sei hingegen von allen Gesetzesvorhaben im Bereich Compliance „das sicherlich am wenigsten bürokratischen Aufwand verursachende Unterfangen“, sagt Experte Vogel.

Dennoch sei die Angst vor der Umsetzung und möglicherweise eingehenden Hinweisen größer als der Mut, das Thema Whistleblowing als wichtige Erkenntnis- und Informationsquelle für die eigene Unternehmenskultur zu begreifen.

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