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Kommentar – Der ChefökonomDie große Macht der Kleinen

Spartengewerkschaften wie die GDL können trotz geringer Mitgliederzahlen den Arbeitgebern beachtliche Schäden zufügen. Der Preis: Hohe Kollateralschäden für die Volkswirtschaft.Bert Rürup 19.01.2024 - 09:37 Uhr

Gewerkschaftsführer müssen nicht populär sein, sie müssen nur das Vertrauen der Mitglieder genießen. Insofern könnte man vom Vorsitzenden der Lokführergesellschaft (GDL), Claus Weselsky, sagen, dass er durchweg alles richtig macht.

Wenn er in den Medien als „Zugstopper“ („Frankfurter Rundschau“) bezeichnet wird, ihm „eiskaltes Kalkül“ („Zeit“) bescheinigt wird oder wenn von der „FAS“ gefragt wird: „Wer stoppt Weselsky?“, dürfte sich der GDL-Chef in seinem Konfrontationskurs gegenüber der Deutschen Bahn bestätigt sehen. Der nächste Streik ist nur eine Frage der Zeit.

Vor acht Jahren schrieb der Autor dieser Zeilen in einem Text über Weselsky: „Einem Kater darf man nicht verübeln, wenn er Mäuse jagt und frisst. Ebenso wenig darf man einem Gewerkschaftsführer verargen, wenn er zur Durchsetzung der Interessen seiner Klientel zum Mittel des Streiks greift“ – das gilt heute wie damals.

Daher stellt sich die Frage: Ist Weselsky womöglich doch nicht jener Geisterfahrer, den viele Beobachter in ihm sehen, sondern ein Mann, der im Interesse seiner Klientel den Staatskonzern DB in Schwung bringt? An dieser Sicht sind Zweifel angebracht.

Streiks etablierten sich im Zuge der Industrialisierung als wirksames Instrument im strukturellen Konflikt zwischen Arbeitnehmern und Kapitaleignern. In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts wurden sie zeitweise zu einem Massenphänomen in Deutschland; im Jahr 1872 gab es mindestens 362 Streiks von etwa 100.000 Beteiligten. In der Nachkriegszeit überzog die IG Metall die Bundesrepublik mit mehreren großen Flächenstreiks um Lohnerhöhungen.

Streiks haben lange Tradition

Im Februar 1974 streikte der öffentliche Dienst und erreichte damit ein Gehaltsplus von elf Prozent – auch um den Preis der Beschädigung des Kanzlers Willy Brandt. Im Juli 1984 legten gleichzeitig die Mitglieder der IG Metall in der Elektro- und Metallindustrie sowie der IG Druck und Papier die Arbeit nieder, um die 35-Stunden-Woche durchzusetzen.

Das Streikrecht ist nicht explizit im Grundgesetz festgeschrieben, es wurde aus dem Grundrecht der Koalitionsfreiheit abgeleitet. Zulässig sind Streiks in Tarifkonflikten dann, wenn der Arbeitskampf erforderlich und verhältnismäßig ist und mildere Mittel ausgeschöpft sind. Entscheidend ist, dass mit Arbeitskämpfen nur solche Ziele verfolgt werden dürfen, die in einem Tarifvertrag geregelt werden können.

In einer Grundsatzentscheidung stellte 1971 das Bundesarbeitsgericht fest, dass Streiks dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit unterliegen und das Gemeinwohl nicht offensichtlich verletzen dürfen. Das Bundesverfassungsgericht entschied 1991, dass eine Einschränkung des Arbeitskampfs nicht ausgeschlossen sei; dies könne durch eine Verletzung von Grundrechten Dritter und andere Güter von Verfassungsrang gerechtfertigt sein.

Der amtierende GDL-Chef scheint nicht wahrhaben zu wollen, dass in unserer Sozialen Marktwirtschaft Arbeitgeber und Gewerkschaften keine Gegner sind, die es zu besiegen gilt – sondern Sozialpartner. Dieses Prinzip stellt Weselsky mit persönlichen Diffamierungen seiner Verhandlungspartner infrage. Bislang galt es als ein Kennzeichen unserer Wirtschaftsordnung, dass in schwierigen Konflikten für beide Parteien gesichtswahrende Lösungen gesucht und gefunden wurden. Mit diesem Modell der Sozialpartnerschaft ist das Land gut gefahren – und wird von vielen anderen Industriestaaten um dieses Miteinander von Arbeitgebern und Gewerkschaften beneidet.

Die großen Gewerkschaften legten in wirtschaftlichen Schwächephasen durchweg Fingerspitzengefühl an den Tag und räumten der Arbeitsplatzsicherung Vorrang vor hohen Lohnabschlüssen ein. Nicht zuletzt deshalb wird in Deutschland deutlich weniger gestreikt als in vielen anderen Industrieländern.

Nach Berechnungen des gewerkschaftsnahen Instituts WSI fielen in Deutschland in der vergangenen Dekade durchschnittlich 18 Arbeitstage je 1000 Beschäftigte pro Jahr durch Arbeitskämpfe aus; in Belgien waren es 96, in Frankreich 92, in Kanada 78 und in Dänemark 53 Tage. Die noch immer wirkmächtige Idee des sozialen Friedens gilt heute als einer der weniger werdenden positiven Standortfaktoren.

Kleine Spartengewerkschaften vertreten ihre eigenen Interessen

Da die Verhandlungsmacht einer Gewerkschaft meist von der Anzahl ihrer Mitglieder bestimmt wird, kam es ab den 1980er-Jahren zu einem Konzentrationsprozess – heute gibt es noch acht DGB-Gewerkschaften mit insgesamt 5,6 Millionen Mitgliedern. Diese großen Branchengewerkschaften berücksichtigen durchweg die gesamtwirtschaftlichen Folgen ihrer Abschlüsse. Denn je größer die Klientel einer Gewerkschaft ist, desto eher treffen etwaige Entlassungen auch die eigenen Mitglieder.

Dies hatte zur Folge, dass sich kleine, stark spezialisierte Berufsgruppen nicht mehr angemessen vertreten sahen. Die Mitgliederzahlen der Branchengewerkschaften sanken, auch weil Spartengewerkschaften bessere Tarifabschlüsse versprachen. So mutierte der Verteilungskampf zwischen Arbeit und Kapital zu einem Kampf zwischen unterschiedlich qualifizierten und organisierten Beschäftigten.

Gewinner dieses ungleichen Kampfs waren stets die Spezialisten – deren Stellung 2010 durch das Bundesarbeitsgericht gestärkt wurde. Es entschied, dass für verschiedene Gruppen von Beschäftigten in einem Betrieb unterschiedliche Tarifverträge gelten können, weil weder Grundgesetz noch Tarifvertragsgesetz einen Grundsatz zur Tarifeinheit vorsehen.

Das 2015 auf Druck der Arbeitgeber in Kraft getretene Tarifeinheitsgesetz sollte dem entgegenwirken – letztlich ohne Erfolg, wie die jüngsten Streiks bei der Bahn oder der Lufthansa zeigen. Nun zielt jeder Streik darauf ab, den Arbeitgeber wirtschaftlich zu schädigen. Ein Problem ist freilich, dass Streiks im Gesundheitswesen, im Verkehr oder in der öffentlichen Daseinsvorsorge die Arbeitsbeziehungen unbeteiligter Dritte stark beeinträchtigen – und damit die Volkswirtschaft als Ganzes.

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Das Streikrecht ist ein hohes Gut. Mit einer Reform hätte es die Bundesregierung in der Hand, diesen „Kitt der Gesellschaft“ zu stärken. Eine Möglichkeit wäre, in Bereichen der Daseinsvorsorge jedem erwogenen Streik ein obligatorisches Schlichtungsverfahren vorzuschalten. Streiks würden dadurch nicht unterbunden, wären allerdings erst möglich, nachdem ein zuvor ergangener Schlichterspruch von einer Partei abgelehnt worden wäre. Der davon ausgehende Einigungsdruck wäre groß und würde noch größer, wenn die ablehnende Partei ihre Gründe öffentlich rechtfertigen müsste.

Claus Weselsky weiß um den Druck, den seine kleine Gewerkschaft auf die Gesellschaft und damit den Bahnvorstand ausüben kann. Deswegen lehnt er eine Schlichtung kategorisch ab – zumal er sicher sein kann, dass es in seiner dieses Jahr endenden Amtszeit keine Reform geben wird.

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