Kommentar – Der Chefökonom: Eine rot-grün-gelb-schwarze Steuerreform
Dass Steuerentlastungen sich selbst finanzieren, ist ein Mythos. Nicht minder irrig ist der Glaube, Reformen hätten keinen Einfluss auf das Wirtschaftswachstum und damit auf das Steueraufkommen. Hohe Steuern auf Gewinne schrecken internationale Investoren ab, lange Abschreibungsfristen machen Investitionen weniger lohnend, hohe Steuern auf Einkommen dämpfen die Leistungsbereitschaft und solche auf den Verbrauch den privaten Konsum.
Überdies führen als zu hoch erachtete Steuern dazu, dass Steuerpflichtige nach Strategien zur legalen Vermeidung oder illegalen Hinterziehung suchen. Schon im 17. Jahrhundert wusste Jean-Baptiste Colbert, Begründer des Merkantilismus und Finanzminister des Sonnenkönigs Ludwigs XIV., „die Kunst der Besteuerung liegt darin, die Gans so zu rupfen, dass sie unter möglichst wenig Geschrei so viele Federn wie möglich lässt“.
Bis Ende des 20. Jahrhunderts genossen Bundesfinanzminister das Privileg, etwa einmal pro Dekade „die größte Steuerentlastung aller Zeiten" ankündigen zu können. Grund war, dass durch Inflation und Wachstum die Erwerbstätigen im Einkommensteuertarif sukzessive nach oben wanderten und daher das Steueraufkommen merklich schneller wuchs als die Wirtschaftsleistung.
Der letzte Bundesfinanzminister, der solch eine große Reform verkünden konnte, war 1998 Hans Eichel (SPD). Seit dem Jahr 2012 verpflichtet sich die Politik, inflationsbedingte Einnahmegewinne aus der Einkommensteuer zeitnah zurückzugeben. Da diese turnusmäßigen Anpassungen in der Bevölkerung kaum wahrgenommen werden, besteht die Sehnsucht nach einem großen Wurf weiterhin.
Dies hat die Bundesregierung nun erkannt. Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) regte an, Steuersenkungen durch höhere Neuverschuldung zu finanzieren, um Unternehmen zu entlasten. Vermutlich war dieser Vorstoß als vergiftetes Geschenk in Richtung FDP gedacht, zu deren DNA die Forderung nach niedrigeren Steuern zählt, während sie eine höhere Neuverschuldung entschieden ablehnt.
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Große Teile der Grünen dürften mit diesem Ansatz ideologische Probleme gehabt haben. Somit stellt sich die Frage, wie eine Steuerreform aussehen könnte, die nicht nur für die Ampelparteien konsensfähig wäre, sondern auch von der Union im Bundesrat mitgetragen werden könnte.
Deutschland hat bei der Umsatzsteuer Spielraum nach oben
Geht man davon aus, dass der Staat – wie von der Bundesregierung veranschlagt – etwa 1000 Milliarden Euro Steuereinnahmen benötigt, höhere Schulden zur Finanzierung von Reformen nicht zuletzt wegen der Schuldenbremse ausgeschlossen und alle konsensfähigen Einsparmöglichkeiten ausgeschöpft sind, so ist der politische Gestaltungsspielraum begrenzt. Steuerentlastungen an einer Stelle müssen durch Belastungen an anderer Stelle kompensiert werden. Daher gilt es, die Gewichte der einzelnen Steuern neu zu justieren.
Aus finanzwissenschaftlicher Sicht sind gute Steuern solche, die wenig Ausweichreaktionen verursachen und einfach zu administrieren sind. Dies lenkt den Fokus auf die Umsatzsteuer. Die einzig legale Möglichkeit zur Vermeidung dieser Steuer ist das Sparen, und betrachtet man Sparen nicht als Selbstzweck, so ist auch dies keine dauerhafte Ausweichstrategie.
Im Vergleich zu den anderen EU-Staaten hat Deutschland bei der Umsatzsteuer Spielraum nach oben. Lediglich in Luxemburg und Malta ist der Regelsatz niedriger als bei uns mit 19 Prozent. Hingegen erhebt der Fiskus in Dänemark, Kroatien und Schweden 25 und in Ungarn gar 27 Prozent.
Allerdings gilt die Umsatzsteuer als ungerecht, da sie nicht zwischen Reich und Arm unterscheidet. Für einen gewissen sozialen Ausgleich sorgt jedoch der ermäßigte Steuersatz, wenn dieser gezielt für Güter des täglichen Grundbedarfs gilt sowie die Steuerfreiheit von lebenswichtigen Leistungen wie Mieten und Gesundheitsdiensten.
Gemäß einer Faustformel beschert ein zusätzlicher Prozentpunkt Regelsatz dem Staat etwa 16 Milliarden Euro zusätzliche Einnahmen und ein zusätzlicher Punkt des reduzierten Satzes von aktuell sieben Prozent gut drei Milliarden Euro. Eine Erhöhung des Regelsatzes um zwei Punkte auf 21 Prozent, wie etwa in Spanien, Belgien und den Niederlanden, bei einer gleichzeitigen Senkung des reduzierten Satzes um ein oder gar zwei Punkte würde also zusätzliche Einnahmen von etwa 25 bis 30 Milliarden Euro generieren – Manövriermasse für Entlastungen an anderer Stelle.
Ebenfalls Potenzial für Einnahmeverbesserungen bietet die Erbschaftsteuer, die zwar de jure hohe Schenkungen und Erbschaften mit bis zu 50 Prozent belastet, de facto aber große, in Unternehmen gebundene Vermögen weitgehend verschont. Berechnungen des „Netzwerk Steuergerechtigkeit“ zeigen, dass im Jahr 2022 in 24 Fällen Erbschaftsteuern in Höhe von insgesamt 1,43 Milliarden Euro erlassen wurden. In diesen Fällen sei ein begünstigtes Betriebsvermögen von 5,6 Milliarden Euro übertragen worden. Die ursprünglich festgesetzte Steuer habe laut amtlicher Auskunft zunächst 1,68 Milliarden Euro betragen, von der letztlich nur rund 250 Millionen Euro verblieben seien.
Der effektive Steuersatz lag also bei etwa 4,5 Prozent. Faktisch werden sehr große, planbare Vermögensübergänge niedriger besteuert als kleine oberhalb der persönlichen Freibeträge. Das ist möglicherweise grundgesetzwidrig, ganz sicher aber ungerecht.
Von Gehaltserhöhungen bleibt netto oft weniger als die Hälfte übrig
Es bietet sich an, die Mehreinnahmen aus einer Erbschaft- und Umsatzsteuerreform dazu zu nutzen, Unternehmen und Erwerbstätige zu entlasten. So könnte der Körperschaftsteuersatz in Schritten von 15 auf zehn Prozent gesenkt und der Soli abgeschafft werden. Wegen der Gewerbesteuer würden Gewinne auf Unternehmensebene dann immer noch mit etwa 25 Prozent belastet.
Bei der Einkommensteuer spricht vieles dafür, den Tarif so zu strecken, dass gerade im mittleren Bereich die Steuersätze langsamer als wie bisher ansteigen. Heute verbleiben zusammen mit den Sozialabgaben von Gehaltserhöhungen oft weit weniger als 50 Prozent netto übrig. Gleichzeitig empfiehlt es sich, Soli und Reichensteuer in solch einen gestreckten Tarif zu integrieren.
Ideal – wenngleich teuer – wäre, wenn der neue Spitzensatz in etwa ab der Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung greifen würde, die gegenwärtig bei rund 90.000 Euro Jahresbruttoeinkommen liegt. Schließlich unterliegen alle Einkünfte darüber nicht mehr der Beitragspflicht.
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Deutschlands Wirtschaftsleistung ist heute nicht höher als Ende 2019. Die Volkswirtschaft stagniert seit vier Jahren, und die Realeinkommen vieler Konsumenten sind spürbar gesunken. Überdies bremst der unmittelbar bevorstehende Alterungsschub die Wachstumsperspektiven; Besserung von selbst ist daher nicht in Sicht.
Mit der Ankündigung solch einer großen Steuerreform könnte die Politik verloren gegangenes Vertrauen in ihre Handlungsfähigkeit zurückgewinnen. Zudem würde eine stärkere Konsumorientierung des Steuersystems das Arbeitsangebot stimulieren und zusätzliche Investitionen induzieren. Damit käme die deutsche Volkswirtschaft wieder auf einen höheren Wachstumspfad, und die jüngsten Wohlstandsverluste könnten eher aufgeholt werden.
Ohne mutiges Gegensteuern droht Deutschland ein schleichender wirtschaftlicher Abstieg. Die Mittel für Sozialpolitik und Energiewende würden zunehmend knapper und die Verteilungskämpfe erbitterter. Es drohen Dauerblockade, Stagnation – und Anfälligkeit gegenüber ausländerfeindlichem Populismus.