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Thüringer AfD-ChefHöcke wegen Nazi-Parole zu Geldstrafe verurteilt

13.000 Euro Strafe muss Björn Höcke zahlen. Der AfD-Politiker hatte bei einer Rede einen Spruch der Naziorganisation SA eingebaut. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. 15.05.2024 - 03:15 Uhr aktualisiert
Für die Verwendung einer Nazi-Parole könnte Höcke bestraft werden. Foto: Getty Images

Halle. Der AfD-Politiker Björn Höcke hat sich nach seiner Verurteilung wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen kritisch über die Meinungsfreiheit in Deutschland geäußert. Offen ließ er dabei zunächst, ob er Rechtsmittel gegen die Gerichtsentscheidung einlegen will.

„Wenn dieses Urteil Bestand hat, ist die Meinungsfreiheit in Deutschland tot“, schrieb Höcke am Dienstagabend auf Englisch auf der Plattform X und verlinkte auf einen Medienbericht über den Prozess gegen ihn.

Das Landgericht Halle hatte zuvor entschieden, dass Höcke 100 Tagessätze zu je 130 Euro zahlen muss. Der 52-Jährige hatte in dem Prozess die Vorwürfe zurückgewiesen, eine verbotene Parole der SA (Sturmabteilung) der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP) wissentlich verwendet zu haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine Revision ist innerhalb einer Woche möglich.

Höcke hatte - auch in einem Video dokumentiert - bei einer Rede im Mai 2021 im sachsen-anhaltischen Merseburg gesagt: „Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland“. Beim dritten Teil des Dreiklangs handelt es sich um eine verbotene Nazi-Losung. Der Politiker hatte erklärt, er habe um die Bedeutung und Herkunft der Worte nicht gewusst. Rede und Spruch habe er spontan formuliert.

Das Gericht zeigte sich davon überzeugt, dass Höcke wusste, dass die SA-Parole verboten ist und sie trotzdem verwendet habe, sagte der Vorsitzende Richter Jan Stengel in der Urteilsverkündung. „Sie sind ein redegewandter, intelligenter Mann, der weiß, was er sagt.“ Der Deckmantel der Meinungsfreiheit sei von dem Angeklagten „stark strapaziert worden“.

Auch war das Gericht der Auffassung, die Entscheidung zur Verwendung des Spruchs sei spontan gewesen - „nach dem Motto: Mal gucken, wie weit ich gehen kann.“

Die Staatsanwaltschaft hatte nach der Urteilsverkündung angekündigt, Rechtsmittel zu prüfen. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, gilt Höcke als vorbestraft. Im Bundeszentralregistergesetz ist geregelt, welche Strafen in das polizeiliche Führungszeugnis aufgenommen werden. Bei Geldstrafen von weniger als 90 Tagessätzen ist das laut Paragraf 32 nicht der Fall.

Die Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Bundestagsfraktion, Katja Mast, bezeichnete Höcke nach dem Urteil als gefährlich. „Björn #Höcke ist ein Faschist und lügt wie gedruckt - er ist brandgefährlich“, schrieb sie am späten Dienstagabend auf X. Seine Aussagen, als Historiker nichts von der SA-Losung gewusst zu haben, seien vom Gericht als faule Ausreden entlarvt worden.

Der Grünen-Politiker Sebastian Striegel, der die Anzeige gegen Höcke erstattet hatte, begrüßte das Urteil. „In dem Urteil zeigt sich der wache und handlungsfähige Rechtsstaat, den wir brauchen“, sagte er dem Nachrichtenportal „t-online“. Er habe nicht ertragen wollen und werde nicht ertragen, dass auf den Straßen meiner Heimatstadt SA-Parolen erschallen. „Und Herr Höcke wird wegen ähnlicher Taten erneut vor Gericht stehen. Dann sind mögliche Gesamtstrafen zu bilden, die auch zu einer Haftstrafe führen können.“

Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung gefordert. Zudem solle der AfD-Mann 10.000 Euro zahlen, möglichst für gemeinnützige Einrichtungen. Höckes Verteidiger forderten einen Freispruch.

AfD-Landeschef Höcke mit weiteren Anklagen konfrontiert

Die Thüringer AfD wird vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft und beobachtet, Höcke ist ihr Landeschef. Direkte Folgen für seine Spitzenkandidatur bei der Landtagswahl in Thüringen am 1. September gibt es mit dem jetzigen Urteil nicht.

Der Politiker wird voraussichtlich auf die Anklagebank in Halle zurückkehren müssen, weil er im Dezember vergangenen Jahres die Parole „Alles für Deutschland“ noch einmal bei einem Auftritt in Gera verwendet haben soll.

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Dort soll er laut Anklage als Redner den ersten Teil „Alles für“ selbst gesprochen und dann das Publikum durch Gesten animiert haben, „Deutschland“ zu rufen. Zu diesem Zeitpunkt waren die Anzeige wegen der Rede in Merseburg und die Ermittlungen längst Thema in den Medien.

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Am Landgericht Mühlhausen in Thüringen wurde zudem eine Anklage gegen ihn wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung zugelassen. Termine gibt es für beide Verhandlungen bislang nicht.

dpa
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