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Ulrich KelberOberster Datenschützer verklagt den Bundesnachrichtendienst

Ulrich Kelber wirft dem Nachrichtendienst vor, ihm Unterlagen vorenthalten zu haben. Diese seien für die Kontrolle des BND aber „unbedingt notwendig“, so die Behörde. 23.05.2024 - 15:02 Uhr aktualisiert
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Ulrich Kelber (SPD), hat den BND verklagt. Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa

Bonn. Der scheidende Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber hat den Bundesnachrichtendienst (BND) verklagt. Der Auslandsgeheimdienst verwehre die Einsicht in Unterlagen, die für die Kontrolle des Nachrichtendienstes „unbedingt notwendig sind“, teilte die Behörde am Donnerstag in Bonn mit, ohne Einzelheiten zu nennen.

„Oft arbeiten wir gut mit den Nachrichtendiensten des Bundes zusammen, und Hinweise von uns werden zum Anlass für Änderungen genommen“, sagte Kelber. „Leider stellen wir aber auch fest, dass bei Meinungsverschiedenheiten unsere gesetzlich vorgesehenen Beanstandungen unberücksichtigt bleiben.“

Das sei auch deshalb nicht nachvollziehbar, weil damit die der Datenschutzbehörde „verfassungsgerichtlich zugesprochene Kompensationsfunktion für unwissend betroffene Personen“ ins Leere laufe.

Im aktuellen Fall bemängelte Kelber, dass eine Beschwerde wegen der verweigerten Akteneinsicht – wie schon in anderen Fällen zuvor – beim zuständigen Bundeskanzleramt unberücksichtigt geblieben sei. „Die endgültige Entscheidung, ob eine Datenverarbeitung rechtmäßig durch einen Nachrichtendienst des Bundes erfolgt, sollte nicht der abschließenden Wertung der Bundesregierung, sondern einem Gericht zustehen“, erklärte Kelber. Deshalb hat er nun Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht eingereicht.

Kelber ist derzeit nur noch kommissarisch im Amt. In der vergangenen Woche hatte der Bundestag bereits die Bonner Juristin Louisa Specht-Riemenschneider zu seiner Nachfolgerin gewählt.

Seit seinem Amtsantritt 2019 hat Kelber keinen Konflikt mit der Bundesregierung gescheut. Im vergangenen Jahr wies er etwa das Bundespresseamt an, die Facebook-Fanseite der Regierung abzuschalten, weil sie sich „nicht datenschutzkonform“ betreiben lasse. Die Regierung ging daraufhin juristisch gegen die Anordnung vor. Eine Entscheidung steht noch aus.

dpa, dne
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