Insolvenzberater Dirk Andres: „Frauen wären häufig die besseren Insolvenzverwalter“
Düsseldorf. Dirk Andres geht als Sanierer in Unternehmen, die in Schieflage geraten sind. Zugleich ist seine Insolvenzverwalter-Kanzlei ein Familienunternehmen, das sein Vater gegründet hat. Außerdem war er Mitgesellschafter und Geschäftsführer eines IT-Unternehmens. Er betrachtet daher Insolvenzen aus zwei Perspektiven.
Im Rahmen der Coronapandemie die Insolvenzantragspflicht auszusetzen „war alternativlos“, sagt er im Interview mit dem Handelsblatt. Sonst hätte die deutsche Wirtschaft einen Kollaps riskiert. Allerdings sei die Tilgungsfrist für die Gelder der KfW nicht realistisch gestaltet worden. Viele derjenigen Liquiditätsprobleme, die heute Unternehmen in die Insolvenz zwingen, hätte man dadurch vermeiden können, indem man die Frist auf zehn Jahre verlängert hätte, so Andres.
Bekannt wurde der 54-Jährige als Verfechter der Insolvenz in Eigenverwaltung. Als vor etwas mehr als einem Jahr die Modekette Peek & Cloppenburg Düsseldorf unter den Schutzschirm schlüpfte, ging Andres als Sanierer in die Geschäftsführung. Das Verfahren bei P&C geriet dann aber in die Kritik, weil die Branche Wettbewerbsverzerrungen befürchtete und die Eigentümer nicht alles getan hätten, um die Insolvenz abzuwenden. „Das halte ich für Quatsch“, sagt Andres.
Lesen Sie hier das komplette Interview:
Herr Andres, zuletzt sind wieder einige bekannte Unternehmen pleitegegangen, etwa die Modekette Esprit oder der Tourismuskonzern FTI. In welchen Branchen ist die Lage besonders kritisch?
Das Umfeld ist in Deutschland nach wie vor schwierig. Das gilt weiterhin für den Einzelhandel, aber wir bekommen auch wieder mehr Anfragen von Industrieunternehmen.
Erwarten Sie in der Industrie eine neue Welle an Insolvenzen?
Nein, aber einen weiteren Anstieg.
Was ist die häufigste Ursache?
Die Wirtschaft schwächelt. Nachdem es in der Pandemie Lieferkettenprobleme gab, geht jetzt die Nachfrage zurück, beispielsweise in der Autoindustrie. Die Umsätze sinken, Energie- und Personalkosten steigen dagegen noch weiter massiv an – auch aufgrund der hohen Abschlüsse, die die IG Metall durchgesetzt hat.
Sie spüren den Trend selbst schon?
Aktuell sehen wir bei uns mehr größere Insolvenzen von Unternehmen mit bis zu 300 Mitarbeitenden. Und wir sprechen mit Unternehmern, die über eine Abwanderung aus Deutschland nachdenken.
Das wird häufig gesagt, aber dass hierzulande Unternehmen wirklich ihre Produktion aufgeben, dafür gibt es noch keine Belege.
Wir sehen auf jeden Fall, dass Investitionen zurückgehen. Und was wir auch sehen, ist, dass Familienunternehmen, die jahrzehntelang gut gewirtschaftet haben, sich nun doch fragen, ob sie hierzulande noch mal investieren sollen. Vor allem wenn die Unternehmen schuldenfrei sind, müssen die Unternehmerfamilien überlegen, ob sie das Geld dann nicht gewinnbringender anlegen können als im eigenen Unternehmen, wenn die Perspektive fehlt.
Welchen Einfluss auf das Insolvenzgeschehen haben die gestiegenen Zinsen?
Höhere Finanzierungskosten sind ein wichtiger Treiber der Krise. Dafür ist es aktuell noch überraschend ruhig, außer in der Baubranche. Auffällig ist, dass es auch mehr Insolvenzen im Krankenhaus- und Pflegebereich gibt.
Dabei steigt der Bedarf an Pflege doch immer weiter.
Ja, aber auch Pflegeheime stehen vor den Problemen, die alle anderen Unternehmen haben. Gleichzeitig fehlt es an betriebswirtschaftlicher Kompetenz und Durchsetzungskraft. Das heißt: Sie kalkulieren und rechnen nicht richtig, oder zu spät ab.
Die Pandemie ist vorbei und das Aussetzen der Insolvenzantragspflicht ist beendet. Welche Bilanz ziehen Sie hinsichtlich dieser Maßnahmen?
Das war damals extrem sinnvoll, sonst wären sehr viele Unternehmen gezwungen gewesen, einen Insolvenzantrag zu stellen. Es hätte eine Flut von Verfahren gegeben und zum Kollaps geführt. Mit dem Geld, das man mit vollen Händen verteilt hat, wurde für einige Unternehmen der Gang zum Insolvenzrichter zwar nur hinausgezögert. Dennoch war es alternativlos.
Und was war weniger sinnvoll?
Wie man mit den KfW-Krediten umgegangen ist. Es war richtig, sie zwei Jahre tilgungsfrei zu setzen. Dann müssen die Unternehmen aber nach vier bis sechs Jahren die Kredite zurückgezahlt haben, was viele nicht können.
Was hätte man anders machen sollen?
Wenn Sie nach Corona, trotz Kriegen und höheren Kosten für Energie und Personal jedes Jahr 25 Prozent tilgen müssen, ist das herausfordernd. Man hätte die Tilgungsfrist auf zehn Jahre verlängern können und so viele Liquiditätsprobleme vermieden.
Gibt es da eine Lösung?
Es gibt dafür keine Regelung. Die Hausbanken bekommen derzeit bei vielen kleineren Corona-Krediten keine Rückmeldung von der KfW. Man treibt die Unternehmen jetzt gewissermaßen mit Verspätung in die Zahlungsunfähigkeit.
Also die KfW treibt die Unternehmen nun in die Insolvenz?
Die KfW kann an der grundsätzlichen Regelung der Verträge auch nichts ändern. Es wäre nur gut, wenn die Hausbanken eine schnellere Reaktion bekämen und so pragmatische Wege gefunden werden könnten.
Sie sind ein Verfechter der Insolvenz in Eigenverwaltung, bei der unter anderem das Management bleibt. Was ist der Vorteil?
Der Gesetzgeber hat schon 1999 mit der Insolvenzordnung und 2012 mit dem Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung den Instrumentenkasten erweitert. Inzwischen steht es sogar im Gesetz, dass die drohende Zahlungsunfähigkeit als Insolvenzgrund erst in 24 Monaten eintreten kann. Man sieht: Der Gesetzgeber möchte, dass die Unternehmen Zeit zum Agieren haben und sich frühzeitig mit den Lösungsmöglichkeiten für ihre Unternehmenskrise befassen. Übrigens ist das in vielen anderen Ländern der EU so und auch in den USA.
Warum machen Sie sich für die Eigenverwaltung so stark?
Weil es auch den Gläubigern nutzt. Wenn Unternehmen fortgeführt werden, bekommen sie mehr von ihrem Geld zurück und erhalten ihre Vertragsbeziehungen für die Zukunft. Mein Vater und seine Kollegen haben diesen Gedanken schon in den 1990er-Jahren verfolgt. Die Unternehmer müssen sich Gedanken machen, wie sie die Eigenmittel einsetzen, die sie noch zur Verfügung haben. Oftmals ist ein unbequemer Schnitt bei den bisherigen Gläubigern und Vertragspartnern besser, weil er die Eigenmittel schont, die für die Neuaufstellung in der Zukunft benötigt werden.
Werden heute mehr Unternehmen gerettet durch die Insolvenz in Eigenverwaltung?
Ja, aber man könnte sicherlich noch mehr retten. In Deutschland gehen Unternehmer leider meist zu spät zum Insolvenzgericht. Man rettet die Unternehmen aber nicht allein durch die Anordnung einer Eigenverwaltung. Und ich rette kein Unternehmen nur mit Jura. Ich persönlich finde es spannender, betriebswirtschaftlich tiefer in die Unternehmen reinzuschauen und so die Krisenursachen zu beseitigen.
Nach welchen Kriterien entscheiden Sie, ob Sie selbst in die Geschäftsführung gehen?
Wenn ein roter Faden beim Hauptgesellschafter erkennbar ist. Ist das nicht der Fall, oder die bestehende Geschäftsführung genießt das Vertrauen von Gläubigern und Gesellschaftern oder der Fortgang ist noch unsicher, dann gehe ich meist als Generalbevollmächtigter in ein Verfahren.
Bei Ihrem vergangenen großen Fall – bei der Modekette Peek & Cloppenburg – waren Sie als Sanierungsgeschäftsführer aktiv und haben ein Schutzschirmverfahren als besondere Form der Insolvenz in Eigenverwaltung beantragt. Jetzt ist ausgerechnet dieser Fall besonders in Verruf geraten. Nach Branchenmeinung habe P&C das Verfahren ausgenutzt, und die Eigentümer hätten mehr Geld geben müssen. Sind Sie nun der Totengräber des Schutzschirmverfahrens geworden?
Das halte ich für Quatsch. Der Gesetzgeber hat klare Regelungen geschaffen und gibt den Verantwortlichen die Wahl, wie sie verfahren können. Wenn die rechtliche Möglichkeit besteht, kann ein Unternehmer entscheiden, ein Schutzschirmverfahren einzuleiten und dafür benötigte Mittel zur Verfügung zu stellen. Das sieht die Insolvenzordnung so vor.
Das müssen Sie erklären.
Wer ohne Perspektive Finanzmittel in ungewisse außergerichtliche Sanierungsanstrengungen investiert, vergrößert nur den Schaden aller Beteiligten, stellt das Unternehmen aber nicht neu für die Zukunft auf. Für ein Schutzschirmverfahren fehlt dann am Ende das Geld. Finanzschwache Unternehmer können ein Schutzschirmverfahren nicht mehr erfolgreich bewältigen. Als Sanierer kann ich dann auch nichts mehr machen.
In Artikel 14 im Grundgesetz steht, dass Eigentum verpflichtet.
Nein, im deutschen Gesellschaftsrecht verpflichtet Eigentum nicht zu einem unbegrenzten Nachschießen von Kapital. Das Gesellschafts- und Insolvenzrecht gibt ganz klare Regeln vor. Außerdem hat das Unternehmen im konkreten Fall Arbeitsplatzgarantien gegeben, das ist sehr, sehr selten. Das kann man aber nur machen, wenn Eigentümer dafür genug Geld und die Bereitschaft haben, zu investieren.
Trotzdem wurden 350 Mitarbeitende bei P&C abgebaut …
In der Verwaltung ja, nicht aber in den Filialen.
Branchenexperten kritisierten aber auch, dass P&C dank des Schutzschirmverfahrens nicht nur drei Monate keine Gehälter zahlen musste, sondern die Mieten neu verhandeln konnte. Wer gut gewirtschaftet hatte, konnte das ohne Schutzschirm nicht. Ist der ehrbare Kaufmann der Dumme?
Seitdem ich als Insolvenzverwalter arbeite, sehe ich zu 90 Prozent Unternehmer, die sich ihrem Eigentum vordergründig verpflichtet fühlen, aber eben kein Geld mehr haben, wenn sie die Insolvenz beantragen. Wenn Eigentum wirklich verpflichtet, müssten Unternehmer doch viel früher kommen und ausreichend Mittel zur Verfügung haben, sodass sie den Neustart finanzieren können.
Aber auch das klingt so, als hätte P&C nie in eine Insolvenz gehen müssen.
Man kann jedes Unternehmen auch ohne Insolvenzverfahren sanieren. Es ist immer nur eine Frage des Geldes, mit dem ich Gläubiger bezahlen und in die Zukunft investieren muss. Im konkreten Fall hätten wir dafür im Unternehmen keine ausreichenden Mittel mehr zur Verfügung gehabt. Ich bin zwar nicht mehr mandatiert, höre aber, dass dort kräftig investiert wird.
Unternehmertum bedeutet ja vor allem, selbst die Verantwortung zu übernehmen.
Das ist ja das Problem. Deutsche Unternehmer gelten als gescheitert, wenn sie in eine Insolvenz gehen. Das muss sich ändern. Wir brauchen eine Sanierungskultur.
Treiben wir es dann doch mal auf die Spitze: Sollen jetzt alle Unternehmen mal als Frischzellenkur unter einen Schutzschirm schlüpfen?
Das würden sich alle Unternehmer gut überlegen, allein schon wegen des Rufschadens. Das bekommen Sie aus deutschen Unternehmern nicht raus. Und Sie dürfen nicht vergessen, dass der Gesetzgeber für den Schutzschirm Eingangsvoraussetzungen formuliert hat. Der Schutzschirm ist kein Wunschkonzert.
Und führt das dazu, dass die Unternehmer früher zu Ihnen kommen?
Die Unternehmen kommen früher, aber eben nicht nach 23 Monaten und 29 Tagen. Erfahrungsgemäß kommen sie frühestens acht Wochen vor der drohenden Zahlungsunfähigkeit.
Wann raten Sie von einer Insolvenz in Eigenverwaltung ab?
Wenn genügend Mittel für eine aussichtsreiche außergerichtliche Sanierung zur Verfügung stehen und die notwendigen Maßnahmen auch ohne ein Verfahren durchgeführt werden könnten. Viele Unternehmer würden das gern, aber vor dieser Wahl stehen sie meist gar nicht.
Warum nicht?
Personalabbau zum Beispiel kostet außerhalb eines Verfahrens viel mehr und wird in der Regel von den Banken auch nicht finanziert. Nutzt das Unternehmen die Instrumente der Insolvenzordnung, kann ein Personalabbau rund zwei Drittel günstiger durchgeführt werden.
Wie läuft es eigentlich ab, wenn sich ein Unternehmer an Sie wendet?
Wir laden meist zu einem persönlichen Gespräch und bitten zuvor um die Zahlen. Wenn mir im Sommer 2024 aber jemand mit Jahresabschlüssen von 2021 kommt, weil die folgenden noch nicht fertig sind und zudem die aktuellen Zahlen vom Dezember 2023 fehlen, dann wird es schwer für uns.
Was ist Ihre erste Frage im Gespräch?
Was ist Ihr Problem, woher kommt es und wie bekommt man es gelöst? Ich erkläre dann den Werkzeugkasten und den Zeitablauf, den wir durch ein Insolvenzverfahren haben.
Wie würden Sie den Werkzeugkasten beschreiben?
Es gibt viele rechtliche Fragen und es gibt festgelegte Zeitschienen, das ist für den Prozess wichtig. Wir können uns von vielen Themen schneller mithilfe der Insolvenzordnung trennen. Zudem sind in der Insolvenz alle Beteiligten hellwach. Stimmen dann die Rahmenbedingungen, gelingt oft die Rettung.
Auf welche Zahlen schauen Sie als Erstes, wenn sich ein Unternehmen bei Ihnen meldet?
Ich schaue mir vor allem Zeitreihen an: Umsatz, Deckungsbeitrag 1 und 2, das operative Ergebnis und die Zinskosten.
Wann werden Sie skeptisch beim Blick in Bilanzen?
Wenn das Jahresergebnis konstant immer leicht positiv ist und das Vorratsvermögen und die Verbindlichkeiten hochgehen, dann müssen wir aufpassen.
Fällt das den Wirtschaftsprüfern nicht auf?
Es scheint so, als haben sie in manchen Fällen beide Augen fest geschlossen. Es ist ein ganz großes Thema im industriellen Mittelstand, dass bei gestiegenem Vorratsvermögen die Lager nicht werthaltig, oder gar nicht da sind, und Forderungen nicht wertberichtigt sind. Das ist übrigens in allen Größenklassen von Unternehmen so.
Was können Unternehmer von Ihnen am meisten lernen?
Das Unternehmen wird oft wie das eigene Kind betrachtet, also nicht neutral. Das werfe ich den Unternehmern auch nicht vor. Viele haben schon einige Krisen erlebt, aber es fällt ihnen dann schwer zu entscheiden: Ist das aktuell nur eine temporäre Krise oder muss ich mich einer massiv veränderten Situation stellen?
Und was sehen Sie häufiger?
Ich sehe als Sanierungsexperte natürlich eher die Fälle, bei denen schon viel Geld in kürzester Zeit im eigenen Unternehmen verbrannt wurde – manchmal zweistellige Millionenbeträge. Das Geld ist dann weg. Hätte man ein bis zwei Jahre früher auf die zur Verfügung stehenden Instrumente zurückgegriffen, hätten die Mittel besser für eine nachhaltige Sanierung eingesetzt werden können.
Bis 2012 waren Insolvenzverwalter unbeliebt, weil sie Mitarbeitende der Unternehmen entlassen mussten, heute gelten sie als Großverdiener. Wie ist Ihr Selbstverständnis?
Die Vergütung wird auf Grundlage der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung durch das Gericht festgelegt und berechnet sich nach der Insolvenzmasse. Von den ersten 35.000 Euro bekommen die Insolvenzverwalter 40 Prozent, von den zweiten 35.000 Euro noch 25 Prozent. Mit steigender Masse reduziert sich der prozentuale Anteil immer weiter bis auf 0,5 Prozent.
Ist es für Sie lukrativer, bei den Insolvenzen in Eigenverwaltung in die Geschäftsführung zu gehen?
Grundsätzlich gilt: Die Insolvenz in Eigenverwaltung darf nicht teurer sein als das fremdverwaltete Regelverfahren. Wir haben keinen finanziellen Vorteil bei einer Eigenverwaltung.
Warum gibt es auch bei Ihnen keine Insolvenzverwalterinnen?
Wir hoffen, dass es sich bald ändert. Frauen wären nämlich häufig die besseren Insolvenzverwalter.
Warum?
Als Insolvenzverwalter braucht man auch Empathie, Männer sind da oftmals eher egogetrieben.
Herr Andres, vielen Dank für das Interview.