Kolumne Votum: Auf kapitalgedeckter Altersvorsorge sollte größerer Fokus liegen
München. Der Reformbedarf bei der Altersvorsorge ist offensichtlich. Der Referentenentwurf zum zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz ist ein erster Schritt in die richtige Richtung.
Wesentlicher Bestandteil ist die Erweiterung der Anlagemöglichkeiten von Altersvorsorgeeinrichtungen zur Steigerung der Renditen vor allem im Segment Infrastruktur durch eine eigenständige Quote in Höhe von fünf Prozent. So kann die betriebliche Altersvorsorge auch einen Beitrag zur Energiewende leisten.
Einher geht dies mit dem Diskussionsentwurf zum Infrastruktur-Förder-Gesetz, der Änderungen des Kapitalanlagegesetzbuchs in Bezug auf Infrastrukturinvestitionen und Erleichterungen im Investmentsteuergesetz enthält. Steuerlich flankiert wird dies durch einen Förderbetrag für Geringverdiener, eine Dynamisierung der Einkommensgrenze und eine Anhebung des Förderhöchstbetrags.
Bei den Reformüberlegungen sollte aber die kapitalgedeckte Altersvorsorge noch viel mehr im Fokus stehen. Gesetzlich zugelassene Anlageprodukte mit höheren Renditen, Zulagenförderung und einem Wegfall oder einer Reduzierung von Garantieanforderungen sowie dem Verzicht auf die verpflichtende Absicherung des Langlebigkeitsrisikos könnten den Durchbruch bringen. Ein breiterer Anbieterkreis kann dann auch für mehr Wettbewerb zugunsten der Versorgungsberechtigten sorgen.
Birgit Köhler ist Partner bei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte und Autorin der Fachzeitschrift „Betriebs-Berater“. Dieser Artikel stammt aus der Kooperation zwischen dem Handelsblatt und der Fachzeitschrift.