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Kolumne VotumSicherheitspaket greift tief in die Freiheitsrechte ein

Die Regierung will die Befugnisse für Polizei und Ermittler erweitern. Doch angesichts der weitreichenden Überwachungsmöglichkeiten sollte sie gründlich abwägen.Eren Basar 23.09.2024 - 10:53 Uhr Artikel anhören
Gesichtserkennung: Falsche Treffer können gravierende Folgen für Unschuldige haben. Foto: Sven Hoppe/dpa

Das neue Sicherheitspaket der Bundesregierung greift tief in die Freiheitsrechte ein. Besonders brisant ist die Möglichkeit, biometrische Daten von Verdächtigen mit öffentlich zugänglichen Informationen abzugleichen – dabei könnten auch Bilder Unverdächtiger erfasst werden.

Zudem plant die Regierung eine Rechtsgrundlage für die automatisierte Datenanalyse durch das Bundeskriminalamt (BKA) und die Bundespolizei. Solche Verfahren hat das Bundesverfassungsgericht 2023 streng reglementiert, da sie die Gefahr von Eingriffen in die Rechte Unbeteiligter bergen.

Kritik an der Gesichtserkennung

Auch die Gesichtserkennung steht in der Kritik: Falsche Treffer sind keine Seltenheit, und die Folgen für Unschuldige können gravierend sein. Nicht umsonst wurde auf europäischer Ebene lange darüber diskutiert, ob solche Technologien überhaupt zulässig sind. Anbieter von Gesichtserkennung haben mehrfach Bußgelder wegen Datenschutzverstößen erhalten, zuletzt im Mai dieses Jahres.

Angesichts der weitreichenden Überwachungsmöglichkeiten sollte die Bundesregierung keine Schnellschüsse abgeben, sondern gründlich abwägen, welche Instrumente wirklich notwendig sind, und dabei die Grundrechte wahren. In der Vergangenheit haben Attentate oft zur schnellen Ausweitung staatlicher Befugnisse geführt – hier einen zurückhaltenden Weg einzuschlagen wäre ein Zeichen von Mut.

Eren Basar ist Autor der Zeitschrift „Betriebsberater“ und Partner der Kanzlei Wessing & Partner. Dieser Artikel stammt aus der Kooperation zwischen dem Handelsblatt und der Fachzeitschrift „Der Steuerberater“.

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