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Kölner VerwaltungsgerichtOlearius bekommt im Prozess um Vorverurteilung recht

Bei Cum-Ex inszenierten Finanzakteure ein Verwirrspiel, bei dem der Staat Milliarden einbüßte. Aber verhielt sich der Staat bei der Verfolgung der Beschuldigten immer korrekt? 27.09.2024 - 17:05 Uhr Artikel anhören
Olearius sah sich in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt. Foto: IMAGO/Panama Pictures

Köln. Der frühere Chef der Hamburger Warburg-Bank Christian Olearius, der bei Cum-Ex-Geschäften involviert war, hat einen Gerichtserfolg verbucht. Er hatte gegen das Land Nordrhein-Westfalen geklagt, weil er sich durch Äußerungen von zwei Beamten öffentlich vorverurteilt und damit in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt sah.

Das Kölner Verwaltungsgericht gab dem 82-Jährigen großteils recht, wie aus zwei Urteilen hervorgeht (Aktenzeichen 9 K 2971/22 und 9 K 2938/22).

Olearius wirkte bei Cum-Ex-Aktiengeschäften mit, bei denen der Staat gar nicht gezahlte Steuern erstattete und dadurch insgesamt um einen zweistelligen Milliardenbetrag geprellt wurde. 2021 wertete der Bundesgerichtshof diese Geschäfte als Straftat. Eine Reihe der damals involvierten Finanzakteure kam in unterschiedlichen Verfahren vor Gericht, darunter auch Olearius. Ihm wurde besonders schwerer Steuerbetrug vorgeworfen.

Umstrittener Zeitpunkt von Äußerungen vor der Kamera

Die ARD hatte 2021 eine Dokumentation ausgestrahlt, in der die damalige Cum-Ex-Chefermittlerin Anne Brorhilker und der Präsident des Bonner Landgerichts Stefan Weismann zu Wort kamen.

Mit Blick auf die Cum-Ex-Finanzakteure sagte Brorhilker: „Die fühlen sich halt über allem drüber stehend – auch über dem Gesetz.“ Und weiter: „Das ist ein Merkmal, was organisierte Kriminalität auszeichnet.“

Weismann wiederum sagte vor der Kamera: „Was dort passiert, ist organisierte Kriminalität. Die unterscheidet sich vom Kriminalitätsgehalt in nichts von Rauschgiftbanden, Clan-Kriminalität, Sprengungen von Geldautomaten – das ist alles derselbe kriminelle Gehalt.“

Olearius wurde in dem Film gezeigt und namentlich genannt. Aus Sicht des Kölner Gerichts riefen solche Sätze die Gefahr einer vorverurteilenden Ächtung in der Öffentlichkeit hervor. Sie hätten den Eindruck erweckt, dass Olearius schon der Straftat überführt worden sei, obwohl die Ermittlungen gegen ihn noch nicht abgeschlossen waren. Banken-Mitinhaber Max Warburg hatte ebenfalls geklagt. Er wurde in dem Film aber nicht namentlich genannt, seine Klagen wies das Verwaltungsgericht ab.

Reaktion auf die Urteile

Ein Sprecher von Olearius wertete die Kölner Entscheidung positiv: „Die Klarheit der Urteile des Verwaltungsgerichts spricht eine deutliche Sprache und unterstreicht, dass die ehemalige zuständige Oberstaatsanwältin in höchst zweifelhafter Weise gegen rechtsstaatlich fundamentale Grundsätze zulasten von Dr. Olearius verstoßen hat.“

Ein Sprecher des Landesjustizministeriums von NRW wies darauf hin, dass die erstinstanzliche Gerichtsentscheidung bislang nicht rechtskräftig sei. Das Verwaltungsgericht ließ die Berufung zu. Man kommentiere Gerichtsentscheidungen nicht, überprüfe diese aber vor allem nach eingetretener Rechtskraft „auf gegebenenfalls erforderlichen Handlungsbedarf im eigenen Zuständigkeitsbereich“, so er Ministeriumssprecher.

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Cum-Ex-Prozess gegen Olearius eingestellt

Der Cum-Ex-Prozess gegen Olearius vor dem Bonner Landgericht wurde im Juni 2024 wegen Verhandlungsunfähigkeit eingestellt - der 82-Jährige war laut einem Gutachten gesundheitlich angeschlagen. Durch die Einstellung kam es weder zu einem Freispruch noch zu einem Schuldspruch. Olearius hatte seine Unschuld beteuert.

Brorhilker beendete ihre Tätigkeit als Oberstaatsanwältin und Cum-Ex-Chefanklägerin im Mai 2024 und wechselte danach zur Bürgerbewegung Finanzwende. Dort will sie den Kampf gegen die Finanzkriminalität weiter führen.

dpa
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