1. Startseite
  2. Politik
  3. Deutschland
  4. Migration: Asylrecht – Ist das Albanien-Modell auf Deutschland übertragbar?

MigrationAsylrecht – Ist das Albanien-Modell auf Deutschland übertragbar?

CDU und CSU fordern, die Verfassung zu ändern und Migranten in Drittstaaten abzuschieben. In Italien hat ein Gericht die Abschiebung nach Albanien rückgängig gemacht. Die wichtigsten Fragen und Antworten.Heike Anger, Jan Lutz, Clara Thier 23.10.2024 - 15:28 Uhr Artikel anhören
Warten am Grenzzaun: Die Antragsteller wollen Asyl oder einen anderen Schutzstatus erhalten. Foto: imago images/ITAR-TASS

Berlin. Der sächsische Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) fordert vor der Ministerpräsidentenkonferenz am Donnerstag, das Grundrecht auf Asyl „an die aktuelle Situation anzupassen“. Markus Söder (CSU) stimmt ihm zu. Und die Union insgesamt macht sich für Asyl- und Abschiebezentren nach italienisch-albanischem Vorbild stark. Es zeichnet sich eine Wende in der Migrationspolitik ab.

Italiens Rechtsregierung von Ministerpräsidentin Giorgia Meloni treibt diese voran. Allerdings hat sie mit dem ersten Asylzentrum außerhalb der EU zuletzt vor Gericht eine Niederlage erlitten. Die Justiz erklärte die Inhaftierung von zwölf Migranten in Albanien für unzulässig, weil diese nicht aus sicheren Herkunftsstaaten kommen. Am Montagabend verabschiedete das Kabinett in Rom ein Dekret, um die Entscheidung zu umgehen.

Ist das, was in Albanien passiert, ein Modell für Deutschland und die EU? Wo liegen die rechtlichen Grenzen? Und wie ist die Aussage von Kretschmer zu beurteilen?

Hier die wichtigsten Fragen und Antworten.

Wie ist Kretschmers Forderung einer Verfassungsänderung zu bewerten?

Eine Verfassungsänderung braucht eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag und Bundesrat. Doch für den Vorsitzenden des Sachverständigenrats für Integration und Migration (SVR), Hans Vorländer, ist unklar, was da überhaupt geändert werden sollte: „Über das individuelle Asylrecht laufen die allerwenigsten Fälle“, erklärt der Politikwissenschaftler von der TU Dresden. Den meisten Antragstellern werde ein „subsidiärer Schutz“ zuerkannt, wenn im Herkunftsland Folter, Verfolgung oder Gewalt drohe. „Das ist europarechtlich geboten“, sagt Vorländer.

Mehr zum Thema
Unsere Partner
Anzeige
remind.me
Jetziges Strom-/Gaspreistief nutzen, bevor die Preise wieder steigen
Anzeige
Homeday
Immobilienbewertung von Homeday - kostenlos, unverbindlich & schnell
Anzeige
IT Boltwise
Fachmagazin in Deutschland mit Fokus auf Künstliche Intelligenz und Robotik
Anzeige
Presseportal
Direkt hier lesen!
Anzeige
STELLENMARKT
Mit unserem Karriere-Portal den Traumjob finden
Anzeige
Expertentesten.de
Produktvergleich - schnell zum besten Produkt