Cum-Ex-Skandal: Gericht verurteilt Münchener Fondsmanager zu Haftstrafen
Köln. Das Urteil ist gesprochen: Die sechste Strafkammer des Landgerichts München hat die beiden Fondsmanager Götz K. und Thomas U. wegen schwerer Steuerhinterziehung in zwei Fällen jeweils zu Freiheitsstrafen von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt. In beiden Fällen gelten wegen „rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung“ sechs Monate als vollstreckt. Außerdem ordnete das Gericht die Einziehung von 7,9 und 7,5 Millionen Euro aus der Tatbeute an. Damit blieb das Gericht nur wenig unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die fünf Jahre und zehn Monate gefordert hatte.
K. und U. mussten sich wegen der Cum-Ex-Geschäfte verantworten, an denen sie sich über ihre Fondsfirma Avana aus München beteiligt hatten. Laut Anklage lag der Gesamtschaden bei 343 Millionen Euro. Der Avana-Komplex ist einer der größten Fälle Deutschlands in dem Steuerskandal. Bei den Geschäften handelten Banken und Investoren Aktien mit (cum) und ohne (ex) Dividende mit dem Ziel, sich eine nur einmal bezahlte Kapitalertragsteuer doppelt „erstatten“ zu lassen.
Die Vorsitzende Richterin Andrea Wagner sprach in der Urteilsbegründung davon, dass sich die Angeklagten und die anderen Beteiligten „schamlos“ aus der Steuerkasse bedient hätten. Der Umfang der hinterzogenen Steuer suche „seinesgleichen“.
Geständnis und Kooperation milderten die Strafe
Im Strafprozess hatten die beiden Angeklagten ihre Taten gestanden und eingeräumt, große Fehler gemacht zu haben. Das Geständnis der Angeklagten führte zu einer Strafmilderung. Außerdem wirkte sich ihre Kooperationsbereitschaft, der Versuch einer Schadenwiedergutmachung und ihre Reue positiv aus. Die Verteidigung plädierte auf vier Jahre Haft, dem folgte das Gericht allerdings nicht.
Die Beweislage war erdrückend. Das zeigen auch zahlreiche E-Mails, interne Dokumente und Protokolle, die dem Handelsblatt im Fall Avana vorliegen. Sie gewähren tiefe Einblicke in die Cum-Ex-Geschäfte von Avana und zeigen, wie aggressiv die Fondsfirma diese betrieben hat. „Wichtig: Unsere Partner sollen nicht so viel quatschen! Jeder bekommt genug! Keine Krähe muss der anderen ein Auge aushacken! Klappe halten!“, heißt es etwa in einer internen Avana-Präsentation zu den Aktiendeals.
Auf dieser Grundlage klagte die Staatsanwaltschaft K. und U. Ende 2023 an. An den Avana-Geschäften waren auch andere Banker und Berater beteiligt, etwa die Depotbank Caceis. Hier laufen noch die Ermittlungen. Eingebunden waren auch die Anwälte Hanno Berger und Kai-Uwe Steck. Berger wurde bereits von zwei Gerichten rechtskräftig verurteilt, Steck muss sich aktuell vor dem Landgericht Bonn verantworten.
Rekordstrafe für Sanjay Shah in Dänemark
In einem anderen Cum-Ex-Fall gab es aktuell ebenfalls ein spektakuläres Urteil: Ein dänisches Gericht verurteilte den britischen Hedgefonds-Manager Sanjay Shah wegen Steuerbetrugs zu zwölf Jahren Haft. Zur Urteilsverkündung erschien Shah mit einer Weihnachtsmannmütze. Es ist die bislang höchste Strafe in dem internationalen Steuerskandal.
Shah soll den dänischen Fiskus um 1,3 Milliarden Euro geschädigt und einen Großteil der Summe selbst eingestrichen haben. Der 54-Jährige, der Ende 2023 aus den Vereinigten Arabischen Staaten nach Dänemark ausgeliefert wurde, kündigte Berufung an. Mit dem Urteil wurden zahlreiche Vermögenswerte beschlagnahmt. In Deutschland ermitteln die Staatsanwaltschaften Köln und Hamburg gegen Shah.