Eckart Seith: „Froh und erleichtert“: Prozess gegen Cum-Ex-Aufklärer in Zürich eingestellt
Düsseldorf, Zürich. Der Schweizer Prozess gegen den als Cum-Ex-Whistleblower gefeierten Stuttgarter Anwalt Eckart Seith ist überraschend zu Ende. Das Obergericht in Zürich hat das Verfahren unter anderem wegen Wirtschaftsspionage eingestellt. Der zuerst ermittelnde Staatsanwalt sei nicht unvoreingenommen gewesen, sagte der Richter.
„Nach einer langen Auseinandersetzung hat heute die Vernunft gesiegt. Das ist eine gute Nachricht für die Zivilgesellschaft – und ich bin auch persönlich froh und erleichtert darüber“, sagte die ehemalige Kölner Staatsanwältin Anne Brorhilker, nachdem das Gericht die Entscheidung bekanntgegeben hatte. Seith habe Alarm geschlagen und einen wesentlichen Beitrag zur Aufklärung von Cum-Ex geleistet. „Ohne ihn wären viele Ermittlungen nicht möglich gewesen, wären viele Täter nie verurteilt worden. Dass er dafür angeklagt wurde, ist bitter – dass er am Ende nicht bestraft wird, ist eine Riesenerleichterung“, so Brorhilker, die seit Juni Geschäftsführerin bei der Bürgerbewegung Finanzwende ist.
Seith hatte mit seinen Recherchen die Cum-Ex-Ermittlungen um Milliardenbetrug gegen den deutschen Staat und andere Länder vor gut zehn Jahren mit ins Rollen gebracht. Er hatte dies für seinen Mandanten Erwin Müller mit internen Schweizer Bankdokumenten nachgewiesen und die Schweizer Behörden auf die illegalen Machenschaften hingewiesen. Diese Unterlagen teilte er mit der Staatsanwaltschaft Köln, die daraufhin umfangreiche Ermittlungen einleitete. Federführende Staatsanwältin war Anne Brorhilker, die nach internen Querelen Ende Mai 2024 die Behörde verlassen hatte.
Inzwischen hat das Landgericht mehrere beteiligte Personen verurteilt, darunter den Steueranwalt Hanno Berger. Sein früherer Partner Kai-Uwe Steck muss sich aktuell vor Gericht verantworten. Beide waren auch in den Schweizer Fall verwickelt.
Schweizer Justiz verlangte mehrjährige Haftstrafe
Die Schweizer Ankläger ermittelten dagegen nicht gegen die Bank J. Safra Sarasin, die in Deutschland wegen der betrügerischen Geschäfte zu Schadenersatz verurteilt worden ist, sondern gegen Seith.
Die Schweizer Justiz warf Seith vor, durch die Übermittlung der Schweizer Dokumente an deutsche Gerichte wirtschaftlichen Nachrichtendienst betrieben zu haben und andere zur Verletzung des Bankgeheimnisses angestiftet zu haben. Sie verlangte eine mehrjährige Haftstrafe. Mit Seith waren zwei deutsche ehemalige Mitarbeiter der Bank angeklagt.
Das Bezirksgericht Zürich hatte Seith 2019 zunächst von allen schweren Vorwürfen freigesprochen, aber der Fall ging in die Berufung und danach durch mehrere Instanzen. Erst fünf Jahre später sieht die Schweizer Justiz von einer weiteren Verfolgung Seiths ab.
Mit Agenturmaterial.