Bundestagswahl 2025: Bis wann müssen die Briefwahlunterlagen verschickt werden?
Berlin. Wegen der vorgezogenen Neuwahl des Bundestages am 23. Februar 2025 fällt der Zeitraum für die Briefwahl kurz aus. Ende Januar wurde damit begonnen, die Stimmzettel zu drucken. Erst danach konnten die Kommunen die Briefwahlunterlagen verschicken.
Eine besondere Herausforderung ist angesichts des engen Zeitplans die Stimmabgabe per Post aus dem Ausland. Bundeswahlleiterin Ruth Brand mahnt zur Eile. Die Unterlagen müssten dieses Mal erheblich schneller beantragt, ausgefüllt und zurückgesendet werden.
Bei der Europawahl im Juni hatten 37,7 Prozent der Stimmberechtigten per Brief gewählt. Bei der Bundestagswahl 2021 hatte fast jeder zweite seine Stimme per Brief abgegeben.
Doch was gilt es, dieses Mal zu beachten? Wie kann die Briefwahl beantragt werden? Wann sollte der Wahlbrief spätestens abgeschickt werden? Welche Risiken gibt es? Das sind die wichtigsten Antworten.
Warum ist Briefwahl trotz verkürzten Fristen überhaupt möglich?
Dass es eine Briefwahl gibt, schreibt die Bundeswahlordnung (BWO) vor. Wer am Wahltag nicht ins Wahllokal gehen kann oder möchte, kann per Briefwahl wählen.
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Allerdings stellt Bundeswahlleiterin Ruth Brand klar, dass Wahlberechtigte den verkürzten Briefwahlzeitraum berücksichtigen sollten. Die vorgezogene Wahl zum Deutschen Bundestag findet am 23. Februar 2025 statt.
Ist der knappe Zeitraum zu kurz für die Briefwahl?
Der Mainzer Politikwissenschaftler Kai Arzheimer sieht in dem kurzen Briefwahlzeitraum ein großes Problem. Inzwischen nutze ein sehr großer Teil der Bevölkerung die Möglichkeit der Briefwahl, sagte er dem Handelsblatt. „Insbesondere bei Auslandsdeutschen besteht nun aber die Gefahr, dass die Wahlbriefe nicht rechtzeitig eingehen und einige Wahlberechtigte ihr Wahlrecht nicht effektiv ausüben können.“
Die Landeswahlleiterin des bevölkerungsreichsten Bundeslandes Nordrhein-Westfalen, Monika Wißmann, appelliert: „Wenn Sie Briefwahl machen möchten, wirken Sie aktiv daran mit, dass Ihr Wahlbrief pünktlich eingeht.“ Wißmann empfiehlt die „Briefwahl vor Ort“, die viele Gemeinden anbieten: „Damit vermeiden Sie das Risiko von Postlaufzeiten.“
Ab wann kann die Briefwahl beantragt werden?
Stimmberechtigte müssen ihre Briefwahlunterlagen schneller bei ihrer Gemeinde beantragen, ausfüllen und zurücksenden, als dies bei einer regulären Bundestagswahl der Fall ist.
Darum steht der Onlinedienst zur Beantragung der Briefwahl bereits seit Januar in einigen Bundesländern zur Verfügung. Der Antrag konnte nämlich schon vor dem Erhalt der eigentlichen Wahlbenachrichtigung gestellt werden.
Bis wann ist die Briefwahl möglich?
Briefwahlstimmen, die am Donnerstag, 20. Februar, also drei Tage vor der Wahl, vor der letzten Leerung des jeweiligen Briefkastens eingeworfen oder in einer Filiale abgegeben werden, erreichen rechtzeitig die Wahlbüros, versichert DHL. „Darüber hinaus werden wir – wie bei der Europawahl – eine bundesweite Sonderlogistik anbieten, sodass auch diese Wahlbriefe rechtzeitig die Wahlbüros am Sonntag erreichen können“, erklärte ein Sprecher.
NRW rät sogar: „Wer seinen hellroten Wahlbrief per Post ans Wahlamt sendet, sollte ihn spätestens am Mittwoch vor dem Wahltag, dem 19. Februar, abschicken.“ Das „Versandrisiko“ liege bei den Wählerinnen und Wählern, nicht bei der Wahlbehörde.
Wie viel Zeit gibt es für die Briefwahl?
Nach dem aktuellen Stand wird es nur knapp zwei Wochen Zeit für die Briefwahl geben. „Der verkürzte Briefwahlzeitraum ist unmittelbare und logische Konsequenz einer vorgezogenen Neuwahl, die innerhalb der vom Grundgesetz vorgegebenen Frist erfolgen muss“, heißt es in einer Mitteilung der Bundeswahlleiterin. Konkret muss die Neuwahl innerhalb von 60 Tagen nach der Auflösung des Bundestages stattfinden.
So beantragte Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) am 11. Dezember 2024 die „Vertrauensfrage“. Am 16. Dezember 2024 entzogen die Mitglieder des Bundestages dem Bundeskanzler das Vertrauen. In der Folge löste Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier den Bundestag auf und bestimmte den 23. Februar 2025 als Wahltermin. Hieraus ergeben sich alle weiteren Fristen, die das Bundesinnenministerium per Verordnung festgelegt hat.
Welche Fristen müssen Briefwähler beachten?
Laut Bundeswahlleiterin bereiten sich die meisten Wahlämter in Deutschland auf einen Beginn der Briefwahl zwischen dem 6. und 10. Februar 2025 vor. Es heißt: „Ein früherer Beginn wird in den meisten der 299 Wahlkreise nicht möglich sein, da die Stimmzettel erst gedruckt werden können, wenn die Wahlvorschläge zugelassen sind.“
Das geschieht in den meisten Landeswahlausschüssen und dem Bundeswahlausschuss am 30. Januar 2025. Erst dann beginnt der Druck der Stimmzettel und die Auslieferung an die kommunalen Behörden. Das dauert dann „einige Tage“, bevor die Briefwahl beginnen kann.
Wie können die Briefwahlunterlagen beantragt werden?
Der für die Briefwahl nötige Wahlschein kann bei der Gemeinde des Hauptwohnortes persönlich oder schriftlich beantragt werden – also auch Online, per E-Mail oder per Fax. Nur telefonisch lassen sich die Unterlagen nicht anfordern.
Spätestens bis zum 10. Februar sollen die Wahlämter die Briefwahlunterlagen an die jeweiligen Postdienstleister übergeben. Die Zustellung soll dann „innerhalb weniger Tage“ erfolgen. Bundeswahlleiterin Brandt erklärt, dass nur für den Rücktransport der Wahlbriefe die Deutsche Post zuständig ist.
Wie hoch ist das Risiko, dass die Post nach der Wahl die Briefwahlunterlagen zu spät zustellt?
Thüringens Landeswahlleiter Holger Poppenhäger hat Zweifel angemeldet, dass die Post die Briefe in ein oder zwei Tagen zustellt. „Wer sichergehen will, dass sein Stimmzettel zählt und nicht am Montag nach der Wahl noch herumliegt, sollte im Wahllokal wählen oder die Unterlagen sofort nach dem Erhalt ausfüllen und zurückschicken“, sagte er der „Bild“-Zeitung.
Dresdens Wahlleiter Sven Mania rät sogar ganz von der Briefwahl ab. Das Risiko sei zu hoch, dass die Post nicht rechtzeitig ankomme.
Die Post hält die Bedenken für unbegründet. Der Logistikkonzern DHL verweist auf eine Gesetzpflicht zur Zustellung von Wahlunterlagen, die „bis zum zweiten auf den Einlieferungstag folgenden Werktag zugestellt werden“ sollen. Dazu zählten „auch die Briefwahlstimmen und daran werden wir uns natürlich halten“. Ein Sprecher betonte zudem: „Die Brieflogistik rund um die Bundestagswahlen ist voll funktionsfähig, auf die Deutsche Post wird Verlass sein.“
Gibt es eine Alternative zum Postweg?
Die Bundeswahlleiterin weist darauf hin, dass der Wahlbrief auch direkt bei der Gemeindebehörde abgegeben werden kann. Die zuständige Stelle ist auf dem Umschlag zu finden, der mit den Briefwahlunterlagen beim Wähler ankommt.
Wer verhindert ist, darf auch jemand anderen bitten, den Wahlbrief abzugeben. Zur Not kann trotz beantragter Briefwahl auch noch am Wahltag im Wahllokal gewählt werden.
Ist die Briefwahl für Deutsche im Ausland möglich?
Auch wer sich vorübergehend im Ausland befindet, kann sein Wahlrecht ohne Vorliegen eines besonderen Grundes durch Briefwahl ausüben. Das sieht die Bundeswahlordnung so vor.
Das Auswärtige Amt geht davon aus, dass drei bis vier Millionen Deutsche im Ausland bei der vorgezogenen Bundestagswahl wahlberechtigt sind. Da es keine Meldepflicht im Ausland gebe, ließen sich diese Zahlen nur schätzen, sagte ein Sprecher. Bei der jüngsten Bundestagswahl 2021 hätten sich 130.000 Deutsche im Ausland ins Wählerregister eingetragen.
Wie sicher ist es, dass Wahlbriefe aus dem Ausland rechtzeitig ankommen?
Ob die Wahlbriefe aus dem Ausland rechtzeitig eintreffen, hängt vor allem von den Stimmberechtigten selbst ab. Das Auswärtige Amt rät, sich so schnell wie möglich zu registrieren und den Versand der Unterlagen im Austausch mit der Heimatgemeinde sicherzustellen.
Für einige Wähler im Ausland könnte die Teilnahme an der Wahl trotzdem zeitlich knapp werden. Es sei möglich, dass Briefwahlunterlagen nicht rechtzeitig ankämen oder zurück in Deutschland seien, heißt es aus dem Ministerium. Durch die langen Postlaufzeiten in manchen Ländern sei die Teilnahme dort schon bei regulären Bundestagswahlen eine Herausforderung.
Wie geht die Bundesregierung mit dem Dilemma um?
Um zu helfen, wurde der amtliche Kurierweg für die Zustellung von Wahlunterlagen geöffnet, heißt es aus dem Auswärtigen Amt. Die Unterlagen würden dann von Deutschland aus an die zuständige Botschaft im Ausland geliefert und von der dortigen Botschaft aus zurück an die Kurierstelle in Berlin oder Bonn geschickt. Von da aus werde der Brief an die zuständige Heimatgemeinde des Wählers geschickt. Rund um die Wahl sollten Sonderkuriere eingesetzt werden.
Der Kurierweg über die Botschaft sei aber nicht unbedingt der schnellste, schränkte der Sprecher ein. „Manchmal, und das ist in vielen Ländern der Fall, ist ein kommerzieller Expresspost-Dienstleister einfach schneller.“ Direkt in der örtlichen Botschaft zu wählen, sei dagegen gesetzlich nicht vorgesehen.
Wann werden die Briefwahlstimmen ausgezählt?
Zur Feststellung des Briefwahlergebnisses werden sogenannte Briefwahlvorstände innerhalb des Wahlkreises eingesetzt. Diese zählen nach der Wahl, also am Wahltag nach 18 Uhr, die bis dahin eingegangenen und geprüften Briefwahlunterlagen aus.
Grundsätzlich sollen für jeden Wahlkreis mindestens ein Wahlvorsteher und ein Wahlvorstand eingesetzt werden. Es können noch mehr Briefwahlvorstände bestimmt werden. Wie viele, entscheidet der Kreiswahlleiter.
Ist die Briefwahl sicher und wirklich geheim?
Das Gesetz sieht Sicherheitsmechanismen vor. Wer die Unterlagen für eine Briefwahl anfordert, muss das mit seiner Unterschrift bestätigen. Wahlbriefe müssen überdies bei den Kommunen bis zum Wahltag ungeöffnet und gegen Zugriff und Einsicht gesichert gelagert werden.
Am Wahltag werden die Briefe geöffnet, der Wahlschein und der Stimmzettelumschlag entnommen. Nach der Prüfung – der Wahlschein muss unterschrieben sein, der Umschlag korrekt verschlossen – kommen die verschlossenen Umschläge in eine Wahlurne. Sie wird nach Schließung der Wahllokale geöffnet und – wie die Urnen aller anderen Stimmbezirke – öffentlich ausgezählt. Bei Öffnung und Kontrolle der Wahlbriefe sowie der Auszählung hat jeder das Recht, ohne Voranmeldung anwesend zu sein und den Wahlvorgang zu kontrollieren.
Natürlich finden sich bei der Briefwahl immer auch einzelne Schlupflöcher. So lässt sich zum Beispiel nicht kontrollieren, wer am Küchentisch tatsächlich die Kreuze auf dem Stimmzettel macht.
Erstpublikation: 16.01.2025, 04:00 Uhr.