Migrationsdebatte: BSW stimmt nicht mit der AfD – noch nicht
Berlin. Zunächst liebäugelte das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) damit, Anträge der Union in der Migrationsdebatte mitzutragen – gemeinsam mit der FDP und AfD. Doch unmittelbar vor der Generaldebatte im Bundestag an diesem Mittwoch entschied sich die Gruppe der zehn BSW-Abgeordneten, sich bei der Abstimmung zum Fünf-Punkte-Plan von CDU-Chef Friedrich Merz zu enthalten.
Den zweiten Antrag der Union zur inneren Sicherheit werde die Partei hingegen ablehnen, verkündete Sahra Wagenknecht. Denn dabei handele es sich um reine „Schaufensteranträge“, die nichts bewirkten, sagte sie.
Die Möglichkeit, dass FDP, AfD und BSW die Anträge gemeinsam mit der Union absegnen könnten, wurde zuvor heftig kritisiert – nicht nur von SPD, Grünen und der Linkspartei, sondern auch von der katholischen und der evangelischen Kirche. Sie warnten, die Debatte drohe „alle in Deutschland lebenden Migrantinnen und Migranten zu diffamieren“. Die Anträge hätten zudem „keinen der Anschläge verhindert“.
Wenn das Versprechen, keine Abstimmungen zu ermöglichen, in der die AfD ausschlaggebend sei, gebrochen werde, könne die deutsche Demokratie „massiven Schaden“ nehmen, betonten beide Kirchen.
BSW will dem Zustrombegrenzungsgesetz zustimmen
Zustimmen will das BSW hingegen dem sogenannten Zustrombegrenzungsgesetz, das am Freitag zur Abstimmung steht. Das sei man den Millionen Menschen schuldig, „die sich in diesem Land nicht mehr sicher fühlen“, sagte Wagenknecht in der Debatte. Eine Mehrheit ist damit wahrscheinlich – wenn Union, AfD und FDP wie angekündigt für das Gesetz votieren.
Das Gesetz soll vor allem der Bundespolizei mehr Befugnisse verschaffen, etwa die Möglichkeit, Haftbefehle zu beantragen, was bisher ausschließlich Staatsanwaltschaften können. Zudem soll es den Familiennachzug für Menschen mit subsidiärem Schutz beenden.
Dieses Gesetz sei der einzige Vorstoß der CDU/CSU, der reale Veränderungen bewirken würde, begründete Wagenknecht die geplante Zustimmung. Nach den Verbrechen von Mannheim, Solingen, Magdeburg und Aschaffenburg durch Geflüchtete seien reale Schritte nötig, um unkontrollierte Migration zu stoppen.
Um wirksam zu werden, müsste das Gesetz allerdings noch im Bundesrat bestätigt werden. Dort ist aber keine Mehrheit in Sicht, weil die Länder, in denen die CDU mit den Grünen regiert, nicht zustimmen werden.
Wagenknecht bezeichnet Merz’ Plan als „ideologisch motivierte Geschichtsfälschung“
Die am Mittwoch zur Abstimmung gestellten Anträge der CDU hatten einen symbolischen Charakter. Der sogenannte Fünf-Punkte-Plan von Merz sieht vor, dass Menschen ohne gültige Einreisepapiere an der Grenze zurückgewiesen werden sollen – also auch keine Möglichkeit erhalten, Asyl zu beantragen.
Ausreisepflichtige sollen „unmittelbar in Haft genommen werden“. Dafür sollen die Länder die Zahl ihrer Haftplätze „signifikant erhöhen“ und der Bund „schnellstmöglich“ alle verfügbaren Liegenschaften wie leer stehende Kasernen und Containerbauten zur Verfügung stellen. Auch der Kanzler hatte bereits von den Ländern gefordert, mehr Plätze für Abschiebehaft einzurichten.
Nach Angaben der Bundesregierung finden Zurückweisungen bereits statt, „seitdem es Binnengrenzkontrollen an den deutschen Grenzen gibt – seit Oktober 2023 zunächst an vier Grenzen, seit Herbst 2024 an allen deutschen Grenzen“. Insgesamt seien 43.500 Menschen zurückgewiesen worden.
Geht es nach dem Fünf-Punkte-Plan, soll die Bundespolizei zudem die Befugnis erhalten, selbst Haftbefehle für Abschiebehaft oder Ausreisegewahrsam zu beantragen. Dieses Recht hat bisher einzig die Staatsanwaltschaft. Zudem sollen ausreisepflichtige Straftäter und Gefährder zeitlich unbefristet in Haft bleiben, bis sie abgeschoben werden oder freiwillig ausreisen.
Wagenknecht kritisierte das: „Der Fünf-Punkte-Plan der Union enthält Richtiges, aber auch viel Symbolpolitik und ideologisch motivierte Geschichtsfälschung“, sagte sie. Es sei schlicht unmöglich, die deutschen Außengrenzen zu kontrollieren, und an einer Einschränkung von Grundrechten werde sich ihre Partei ohnehin nicht beteiligen.
Der zweite Unionsantrag enthält 27 Punkte zur inneren Sicherheit. Dazu zählen etwa eine Mindestspeicherfrist für IP-Adressen zum Zwecke der Bekämpfung schwerer Kriminalität, der erweiterte Einsatz von Gesichtserkennungstechnologie, eine Ausweitung der Befugnisse der Geheimdienste und eine neue Gefährderkategorie.
Zudem sollen die Abschiebehürden gesenkt werden. Gestoppt werden sollen etwa der Familiennachzug von subsidiär Schutzbedürftigen sowie freiwillige Aufnahmeprogramme. Im Aufenthaltsgesetz soll die Begrenzung der illegalen Zuwanderung wieder als ausdrückliches Ziel festgelegt werden.