Morning Briefing: Was der Google-Kursrutsch über den Aktienmarkt verrät
Absturz aus der Wolke: Google verfehlt Cloud-Erwartungen
Guten Morgen liebe Leserinnen und Leser,
wenn Sie direkt wissen wollen, wie Donald Trump heute Nacht erneut die Welt in Aufruhr versetzt hat, lesen Sie gerne den Bericht meiner Kollegen aus den USA zu den wilden US-Plänen für den Nahen Osten.
Auch am Aktienmarkt gab es wichtige Entwicklungen. Die Papiere von Alphabet fielen gestern Abend im nachbörslichen Handel an der Wall Street um rund sechs Prozent. Anlass: Der wachsende Konkurrenzkampf bei Online-Werbung verlangsamt das Wachstum der Google-Mutter. Außerdem blieb das am Dienstag veröffentlichte Umsatzplus der Cloud-Sparte hinter den Markterwartungen zurück.
Konkret stiegen die Alphabet-Erlöse laut Unternehmensangaben im abgelaufenen Quartal um zwölf Prozent auf 96,47 Milliarden Dollar. Analysten hatten mit 96,56 Milliarden Dollar gerechnet. Google Cloud wuchs um 32 Prozent, zwei Prozentpunkte weniger als prognostiziert.
Dass solche vergleichsweise kleinen Abweichungen von den Markterwartungen für derart heftige Kursausschläge sorgen, zeigt vor allem eines: Die ambitionierten Börsenbewertungen der US- Techkonzerne lassen sich nur noch rechtfertigen, wenn die Unternehmen wie auf Schienen in ihre Marktkapitalisierung hineinwachsen.
Jede Abweichung von diesem Wachstumspfad hat in die Zukunft hochgerechnet gewaltige Folgen für den Unternehmenswert. Und das macht an den Finanzmärkten offenbar viele Menschen nervös.
„Man lebt nur zweimal“ galt bislang vor allem für Agenten mit Doppelnull-Status. Aber demnächst womöglich auch für die Ostsee-Pipeline Nord Stream 2. Im Gespräch ist nach Informationen des Handelsblatts aus Regierungs- und Branchenkreisen die Nutzung eines Teilstücks der Gasleitung für den Import von grünem Wasserstoff aus Finnland. Dafür müsste man die Leitung an einer geeigneten Stelle in der Ostsee um einen Strang ergänzen, der Richtung Norden abzweigt.
Offiziell mag sich niemand zu den Plänen bekennen, doch der Bund hätte durchaus ein Interesse daran, dass die Leitung wieder genutzt wird: Der verstaatlichte deutsche Energiekonzern Uniper ist einer der Miteigentümer von Nord Stream 2.
Womöglich könnte die Leitung aber auch ganz konventionell wieder dem Erdgastransport dienen: Die „Financial Times“ hatte in der vergangenen Woche unter Berufung auf Verhandlerkreise berichtet, in Brüssel werde erwogen, den Import von russischem Pipeline-Gas als Teil eines möglichen Waffenstillstands in der Ukraine wieder aufzunehmen – diese Aussicht könnte ein Mittel sein, um Russland an den Verhandlungstisch zu locken.
Das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) galt nicht nur wegen seiner sperrigen Abkürzung lange Zeit als Inbegriff einer Verwaltungsführung im Wanderdünentempo. In letzter Zeit scheint die Marschgeschwindigkeit dort aber zugenommen zu haben: Die Rüstungsbehörde hat den Haushältern des Bundestags im abgelaufenen Jahr fast 100 Beschaffungsvorlagen präsentiert.
Im Interview mit unserem Reporter Frank Specht erklärt die 2023 gekommene Chefin des BAAINBw, Annette Lehnigk-Emden, was jetzt anders läuft:
- Gelockerte Vorschriften: „Laut Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz müssen wir nicht mehr jeden Großauftrag in einzelne Lose aufteilen und wir nutzen aus Gründen der nationalen Sicherheit häufiger Ausnahmeregelungen im EU-Vergaberecht.“
- Klare Zeitvorgaben: „Welche funktionalen Anforderungen ein Waffensystem erfüllen soll, muss jetzt innerhalb von sechs Monaten durch die Planungsverantwortlichen festgelegt werden. Da gab es vorher gar keine Zeitvorgabe.“
- Paralleles Arbeiten: „Wir arbeiten stärker parallel als früher, schreiben schon am Vertrag, während die andere Abteilung noch die Leistungsbeschreibung macht, und gehen auch früher auf die Industrie zu.“
Für mich klingt das nach einem klaren Fall von GidrRiWM – Geht in die richtige Richtung, weitermachen! Was aber gar nicht so einfach ist, wie Lehnigk-Emden warnt: Bis sich eine neue Bundesregierung konstituiert hat, bremse die vorläufige Haushaltsführung die Pläne zur Modernisierung der Bundeswehr.
Die EU-Kommission will eine Gebühr auf importierte Päckchen von Onlinehändlern einführen. Die Händler sollen zudem künftig sicherstellen, dass die auf ihren Plattformen angebotenen Produkte legal sind und EU-Sicherheitsnormen entsprechen. In einem Entwurf, der dem Handelsblatt vorliegt, schlägt die Kommission den Mitgliedstaaten und dem Europaparlament „eine Bearbeitungsgebühr für Artikel des elektronischen Handels“ vor, wenn diese in individuellen Päckchen importiert werden.
Mit der Gebühr sollen die Zollbehörden der EU-Staaten entschädigt werden. Denn ihnen entstünden hohe Kosten „bei der ordnungsgemäßen Kontrolle dieser Waren“. Die schiere Menge an Billigpaketen, die direkt von Verkäufern aus China oder anderen Drittstaaten an Kunden in Europa geschickt werden, überlaste die Zollämter, warnt die Kommission in dem noch vertraulichen Papier.
Und, haben Sie etwas vermisst? Das Morning Briefing ist schon fast vorbei – und erst jetzt geht es erst um Wahlkampf. Laut den Demoskopen von Forsa hat die Union nach den gemeinsamen Bundestags-Abstimmungen mit der AfD an Zustimmung verloren. Sie kommt im aktuellen RTL-Trendbarometer auf 28 Prozent, das sind minus zwei Prozentpunkte gegenüber der Vorwoche.
Allerdings kann die Kanzlerpartei SPD nicht profitieren, sie bleibt bei 16 Prozent. Die AfD stagniert bei 20 Prozent, ebenso die FDP bei vier Prozent. Zugewinne verzeichnen dagegen die Grünen mit 15 Prozent (plus eins), die Linke mit fünf Prozent (plus eins) und das BSW mit vier Prozent (plus eins). Der telefonische Befragungszeitraum war von Dienstag vergangener Woche bis Montag.
Gestern hatte die Konkurrenz von Insa in einer von Freitag bis Montag erhobenen Online-Befragung die CDU unverändert bei 30 Prozent gesehen.
Den gestrigen Abend habe ich als Gast bei einer anderen Newsletter-Redaktion verbracht. Den Herren oben im Bild erkennen Sie wahrscheinlich. Aber erraten Sie auch, an welchem Ort ich mich befinde? Als Hinweis nur soviel: Eine Kursänderung nach Rechts hätte hier streng genommen nicht als solche bezeichnet werden dürfen.
Ich wünsche Ihnen einen begriffsichereren Mittwoch.
Herzliche Grüße,
Ihr
Christian Rickens
Textchef Handelsblatt
PS: In der politischen Auseinandersetzung schlagen die Wellen derzeit mal wieder etwas höher – bisweilen auch am Arbeitsplatz. In unserer digitalen Live-Veranstaltung „Politik im Betrieb: Kann jeder sagen, was er möchte?“ befragt meine Kollegin Anna Westkämper am Freitag von 12 bis 13 Uhr einen Arbeitsrechtler und einen Managementexperten dazu, inwieweit Angestellte ihre politischen Ansichten auf Social Media teilen dürfen, wie Führungskräfte am besten mit politischem Streit im Betrieb umgehen und welche rechtlichen Konsequenzen – bis hin zur Kündigung – möglich sind. Selbstverständlich gibt es auch die Möglichkeit, eigene Fragen zu stellen. Alle Abonnentinnen und Abonnenten sind herzlich eingeladen und können sich hier anmelden.