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Europäischer GerichtshofEuGH stärkt Transparenz bei Bonitätsbewertung

Wie detailliert müssen Bonitätsbewerter wie die Schufa offenlegen, wie ihre Bewertungen zustande kommen? In dieser Frage stärkt der EuGH jetzt Verbraucher. 27.02.2025 - 11:20 Uhr Artikel anhören
Europäischer Gerichtshof im Europaviertel: Verbraucherschützer begrüßten das neue Urteil. Foto: Arne Immanuel Bänsch/dpa

Luxemburg. Im Streit um die Frage wie die Werte von Bonitätsauskünften wie der Schufa entstehen, stärkt der Europäische Gerichtshof Verbrauchern den Rücken. Der EuGH stellt nach einem Urteil in einer Mitteilung klar: „Die betroffene Person hat das Recht, zu erfahren, wie die sie betreffende Entscheidung zustande kam“.

Das Verfahren müsse so beschrieben werden, „dass die betroffene Person nachvollziehen kann, welche ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen der automatisierten Entscheidungsfindung auf welche Art verwendet wurden“.

Eine bloße Übermittlung eines Algorithmus stelle keine ausreichend präzise und verständliche Erläuterung dar, hieß es in einer EuGH-Mitteilung. Es könnte aber unter anderem ausreichen, mitzuteilen, in welchem Maß andere Daten zu einem anderen Ergebnis geführt hätten.

Die sogenannten Bonität-Scores sind Wahrscheinlichkeitswerte, die das Zahlungsverhalten der Verbraucher prognostizieren sollen. Der in Deutschland bekannteste Score wird durch die Wirtschaftsauskunftei Schufa berechnet. Unternehmen wie Banken, Versandhändler, Energieversorger oder Mobilfunkunternehmen erkundigen sich bei privaten Auskunfteien wie der Schufa nach der Kreditwürdigkeit ihrer Kundschaft. Wie der Score genau berechnet wird, legt die Schufa nicht in allen Details offen.

Im Mittelpunkt der Verhandlung stand die Frage, welche inhaltlichen Anforderungen eine Auskunft erfüllen muss, um laut Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) als ausreichend „aussagekräftig“ zu gelten. Vorangegangen war ein Streit vor dem Verwaltungsgericht Wien, wonach ein Mobilfunkanbieter einer Kundin wegen nicht ausreichender Bonität einen Vertragsabschluss verweigerte.

Kritik an struktureller Benachteiligung von Verbrauchergruppen

Verbraucherschützer begrüßten das Urteil. „Damit ist ein wichtiger Meilenstein im Verbraucherschutz beim Bonität-Scoring erreicht“, sagte Dorothea Mohn, vom Bundesverband der Verbraucherzentrale. Verbraucher könnten ihr zufolge eine nachvollziehbare Erklärung mit Informationen zu den genutzten Kriterien und deren Gewichtung erwarten. 

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Die Transparenz helfe jedoch nur bedingt, wenn bestimmte Verbrauchergruppen bei der Datenverarbeitung weiterhin strukturell benachteiligt werden, sagte Mohn. Deshalb fordern die Verbraucherschützer, dass Scores anhand von Merkmalen gebildet werden, die unmittelbar mit dem Zahlungsverhalten zusammenhängen.

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Auch die Schufa begrüßte das Urteil. Es trage dazu bei, das Scoring für Verbraucherinnen und Verbraucher transparenter und verständlicher zu machen, hieß es in einer Mitteilung der Auskunftei. Einer ersten Einschätzung zufolge erfülle man die Anforderungen bereits.

dpa
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