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SicherheitsmängelGericht schützt Whistleblower im Streit mit Tesla

Lukasz Krupski hatte Missstände unter anderem bei Teslas Autopilot aufgedeckt und dazu interne Daten weitergegeben. Zu Recht, wie jetzt ein norwegisches Gericht urteilte.Sönke Iwersen, Michael Verfürden 01.08.2025 - 04:00 Uhr Artikel anhören
Der Whistleblower und Ex-Tesla-Mitarbeiter durfte Daten an Medien weitergeben, Tesla muss nun die Kosten für den Rechtsstreit übernehmen. Foto: Getty Images, PR [M]

Oslo. Ein Gericht im norwegischen Buskerud hat im Streit zwischen Tesla und einem Whistleblower zugunsten des früheren Tesla-Mitarbeiters entschieden: Lukasz Krupski durfte interne Daten an Medien weitergeben. Sein Handeln war laut Gericht durch Meinungsfreiheit und Hinweisgeberrechte geschützt.

Tesla muss die vollständigen Kosten für den Rechtsstreit übernehmen. Diese belaufen sich laut Urteil auf rund 95.000 Euro – darunter etwa 36.000 Euro für Krupskis früheren Anwalt und 15.000 Euro für seine aktuelle rechtliche Vertretung.

Das Gericht stellte zudem fest, dass Tesla kein Recht hat, auf die von der norwegischen Polizei im Mai 2023 beschlagnahmten Daten zuzugreifen. Die Polizei hatte nach der ersten Veröffentlichung im Handelsblatt und einer Anzeige von Tesla Krupskis Wohnung durchsucht und alle Speichergeräte mitgenommen. Die Daten sind weiterhin in gerichtlicher Verwahrung.

Vom Lebensretter zum Sicherheitsrisiko

Krupski arbeitete ab November 2018 als Servicetechniker im Tesla-Auslieferungszentrum Drammen in Norwegen. Im März 2019 verhinderte er bei einer Autoshow in Lilleström einen Fahrzeugbrand und erlitt dabei Verletzungen. Sein Vorgesetzter lobte seinen Einsatz und meldete ihn an Tesla-Chef Elon Musk.

Musk dankte Krupski persönlich und forderte ihn auf, Vorschläge zur Verbesserung der Arbeitssicherheit zu machen. Doch nachdem der Servicetechniker genau das tat, verschlechterte sich sein Arbeitsumfeld deutlich.

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Zwei Wochen nach Krupskis Kontakt mit Musk leitete Tesla einen Prozess ein, der in der Entlassung des Technikers endete. Dabei soll das Unternehmen Überwachungssoftware auf Krupskis Arbeitsrechner installiert haben, es versetzte ihn in einen Kellerraum und mahnte ihn ab. Krupski begann daraufhin, nach Informationen für einen bevorstehenden Rechtsstreit sowie nach Beweisen für ein Fehlverhalten von Tesla zu suchen. Dabei stellte Krupski fest, dass er Zugriff auf hochvertrauliche Unternehmensdaten hatte.

„Ich habe nach Informationen von Aufsichtsbehörden wie der Straßenverkehrsbehörde und der Börsenaufsicht gesucht“, sagte Krupski dem Handelsblatt. „Ich hatte nicht erwartet, Zugang zu globalen Finanz-, Personal-, Ingenieur- und anderen wichtigen Informationen zu erhalten.“

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Jetzt spricht erstmals der Whistleblower über die Tesla-Files

Zu den Unterlagen, die Krupski nach seinen Angaben einfach so aus dem internen Projektmanagementsystem herunterladen konnte, gehörten auch Tausende von Kundenbeschwerden zu Teslas Autopilot, dem strategisch wichtigsten Projekt des Konzerns. Sie passten nicht zu den Angaben, die Musk seit Jahren über die angebliche Qualität seiner Software machte.

Elon Musk: Erst dankte der Tesla-Chef Lukasz Krupski persönlich, später zeigte Tesla den Whistleblower an. Foto: Bloomberg

Laut seinen Angaben versuchte Krupski fast zwei Jahre lang, eine interne Lösung für die Missstände bei Tesla zu finden. Ab 2021 wandte er sich an Aufsichtsbehörden und Medien. Im November 2022 informierte er das Handelsblatt und übergab nach und nach mehr als 100 Gigabyte interner Daten.

Ein Reporterteam wertete die Informationen sechs Monate lang aus und berichtete ab Mai 2023 unter dem Titel „Die Tesla-Files“ über Datenschutzmängel, Sicherheitsprobleme und die Unternehmenskultur bei Tesla.

Tesla zeigte Krupski an. Sechs Tage nach der ersten Veröffentlichung im Handelsblatt durchsuchte die norwegische Polizei seine Wohnung und beschlagnahmte sämtliche elektronische Geräte. Ein mehrjähriger Rechtsstreit begann. Das Gericht in Buskerud stellte später fest, dass der ursprüngliche Verfügungsbeschluss Krupski unzulässig daran gehindert hatte, „über kritikwürdige Umstände von allgemeinem Interesse zu berichten“.

Gericht weist Tesla in die Schranken

Teslas Argumentation, Krupski sei lediglich ein Dieb und hätte die Informationen weder abrufen noch weitergeben dürfen, hatte vor Gericht keinen Bestand. Krupski erhielt laut Urteil „in wesentlichem Umfang Recht“. Der zentrale Streitpunkt wurde damit zu seinen Gunsten entschieden.

Die Richter sahen Tesla in der Verantwortung für sämtliche Anwalts- und Verfahrenskosten. Krupski sei klar als obsiegende Partei zu werten. Eine Kostenteilung oder -verlagerung lehnte das Gericht ausdrücklich ab. Es ist bereits die vierte Entscheidung zugunsten Krupskis.

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Tesla wollte die beschlagnahmten Daten vorsorglich für mögliche Folgeprozesse sichern. Doch das Gericht wies diesen Antrag zurück. „Eine Beweissicherung auf Vorrat fällt klar außerhalb des Zwecks der Beweissicherungsregeln“, heißt es in der Entscheidung. Es fehle das erforderliche Interesse. Eine gesetzliche Grundlage sei nicht mehr gegeben.

Bereits im Dezember 2022 war Krupski in London mit dem „Blueprint for Free Speech Whistleblowing Prize“ ausgezeichnet worden.

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