Deutschland: Neuregelung bei Saisonkräften soll Landwirte entlasten
Berlin. Ausländische Erntehelfer sollen künftig 90 statt 70 Tage sozialversicherungsfrei in Deutschland arbeiten dürfen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat Arbeitsministerin Bärbel Bas jetzt vorgelegt. Die SPD-Politikerin setzt damit eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag um. Ziel sei es, „den Selbstversorgungsgrad mit Obst und Gemüse zu erhöhen“, heißt es im Referentenentwurf, der dem Handelsblatt vorliegt.
Die Regelung gilt für Beschäftigte, die in der Pflanz- und Erntezeit von Anfang März bis Ende Oktober zeitweise in einem Betrieb des Obst-, Gemüse- oder Weinanbaus arbeiten.
Bisher mussten sie und ihre Arbeitgeber keine Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung leisten, wenn die kurzfristige Beschäftigung maximal 70 Tage dauerte. Durch die Verlängerung des Zeitraums um 20 Tage können die Betriebe Geld sparen.
Nach Angaben des Deutschen Bauernverbandes werden jedes Jahr etwa 300.000 ausländische Erntehelfer in Deutschland eingesetzt, die meisten von ihnen aus Osteuropa. Für sie gilt der gesetzliche Mindestlohn von aktuell 12,82 Euro brutto pro Stunde.
Bauernpräsident Joachim Rukwied hatte vor der jüngsten Entscheidung über die Anpassung der Lohnuntergrenze ab Januar 2026 gefordert, Saisonarbeitskräften nur noch 80 Prozent des Mindestlohns zu zahlen, weil die Arbeitskosten für viele landwirtschaftliche Betriebe nicht mehr tragbar seien.
Allerdings sind Ausnahmen im Gesetz nicht vorgesehen. Nach der Entscheidung der mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern besetzten Mindestlohnkommission steigt die Lohnuntergrenze zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro brutto pro Stunde und ein Jahr später auf 14,60 Euro.
Entlastung für Unternehmen, Nachteil für Beschäftigte
Gewerkschaften kritisieren die geplante Verlängerung. „Das geht in die vollkommen falsche Richtung. Die sozialversicherungsfreie Zeit gehört eher gekürzt, am besten ganz abgeschafft“, sagt Christian Beck, der im Bundesvorstand der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) unter anderem für die Landwirtschaft zuständig ist.
Die geplante Neuregelung bedeute zwar eine Entlastung für die Betriebe, aber die ausländischen Helferinnen und Helfer hätten keine oder nur eine sehr schlechte soziale Absicherung. „Das sind alles andere als faire Arbeitsbedingungen“, betont Beck. So haben die Erntehelfer keinen Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung.
Zwar schließen die Arbeitgeber oft eine private Gruppenkrankenversicherung ab. Dort sei der Versicherungsschutz jedoch stark eingeschränkt und sehe beispielsweise keine Leistungen für die Behandlung chronischer Erkrankungen wie Diabetes vor, heißt es bei der IG BAU. Außerdem müssten die Beschäftigten die Behandlungskosten vorstrecken.
Und es werde nichts in die Rentenkasse eingezahlt. „Gerade wenn für den Saisonbeschäftigten diese Arbeit auf unseren Feldern ein Teil des jährlichen Haupteinkommens abdeckt, ist es umso wichtiger, hier Rentenanwartschaften anzusammeln“, sagt Beck. Sonst sei Altersarmut programmiert.
Durch die Neuregelung entgehen den Sozialkassen aber auch Einnahmen. Bas’ Beamte gehen davon aus, dass aktuell weniger als 100.000 landwirtschaftliche Saisonarbeitskräfte die geltenden zeitlichen Grenzen für die kurzfristige Beschäftigung ausschöpfen. Bleiben diese nun 20 Tage länger von der Sozialversicherungspflicht befreit, entgehen den Sozialkassen laut Referentenentwurf Einnahmen von rund 150 Millionen Euro pro Jahr.
Erstpublikation: 15.08.2025, 15:02 Uhr.