Immobilien: Gericht stoppt britischen Sanierungsplan für Prestigebau
Düsseldorf. Das Landgericht Frankfurt hat den britischen Restrukturierungsplan für das Berliner Immobilienprojekt „Fürst“ für unwirksam erklärt. Das Urteil erschwert es Unternehmen, deutsche Gläubiger durch nach Großbritannien verlagerte Sanierungspläne zu umgehen oder zu überstimmen.
Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) klagte gegen zwei luxemburgische Gesellschaften aus dem Geflecht des einst für das Immobilienprojekt „Fürst“ verantwortlichen Konzerns Aggregate. Das „Fürst“ am Berliner Kurfürstendamm gilt als eines der größten Bauvorhaben der Hauptstadt. Die KVH hatte 2022 eine Forderung über fünf Millionen Euro aus einer Kredittranche übernommen. Die Summe war im November 2023 fällig, floss aber nicht.
Die Projektgesellschaften beriefen sich auf ein britisches Restrukturierungsverfahren für das „Fürst“-Projekt gemäß Part 26A des UK Companies Act, in dem die Rückzahlung auf November 2025 verschoben wurde. Zunächst wehrte sich die KVH erfolglos dagegen.
Das „Fürst“ sollte ursprünglich bis zur zweiten Jahreshälfte 2023 fertig werden. Doch höhere Kosten und Finanzierungsprobleme durchkreuzten die Pläne für das mit mehr als einer Milliarde Euro Schulden belastete Projekt. Laut dem Aggregate-Konzern, der das Projekt 2021 erwarb, sollen die Baukosten um mehr als 100 Millionen Euro gestiegen sein.