BFH: Bundesfinanzhof stärkt Macht des Finanzamts in der Steuerpraxis
Berlin. „Unverhofft kommt oft“, heißt es schon im Volksmund. Mitunter gilt dieser Ausspruch auch, wenn es um Entscheidungen der Finanzverwaltung geht: Die Einkommensteuererklärung ist erledigt, die Steuer wurde längst festgesetzt – und dann erhält der Steuerpflichtige einen geänderten Steuerbescheid.
Erfolgt die Änderung zu seinen Ungunsten, hält sich das Verständnis für die Entscheidung meist in Grenzen. Vielmehr stellen sich die Betroffenen die Frage, ob ein solches Vorgehen tatsächlich zulässig ist.
Genauso erging es einem Ehepaar, über dessen Fall zuletzt der Bundesfinanzhof entschieden hat (Az. X R 25/22). Dabei hatte das zuständige Finanzamt die von dem Mann in der gemeinsamen Steuererklärung für 2017 korrekt angegebenen Rentenbezüge nicht berücksichtigt.