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RundfunkreformSo stellen sich die öffentlich-rechtlichen Sender neu auf

Weniger Programme, mehr Zusammenarbeit: ARD, ZDF und Deutschlandradio stellen sich neu auf. Mit der Reform sollen sie flexibler auf neue Mediengewohnheiten reagieren. 01.12.2025 - 10:04 Uhr Artikel anhören
Mehr Apps, weniger Sender: Die Rundfunkreform gilt seit dem 1. Dezember, Foto: Marcus Brandt/dpa

Die Reform des Rundfunkstaatsvertrags ist in Kraft getreten. Die Bundesländer wollen damit ARD, ZDF und Deutschlandradio moderner und effizienter aufstellen. Vorgesehen sind unter anderem weniger Radio- und Fernsehprogramme, eine engere Zusammenarbeit zwischen den Anstalten sowie ein stärkerer Fokus auf digitale Angebote.

Konkret bedeutet die Reform, dass Doppelstrukturen abgebaut und einzelne Spartenprogramme gestrichen oder ins Netz verlagert werden. Betroffen sind etwa das junge Programm Puls des Bayerischen Rundfunks, MDR Klassik und NDR Blue, die eingestellt oder künftig nur noch digital weitergeführt werden sollen. Welche Angebote genau wegfallen oder zusammengelegt werden, entscheiden die Sender selbst.

Zentrale Inhalte wie Nachrichten, Kultur, regionale Berichte und Bildungsangebote sollen zugleich gesichert bleiben. Die Länder versprechen sich von der Reform Einsparungen und eine bessere Anpassung an veränderte Mediennutzungsgewohnheiten.

Begleitet wird die Reform von einer Diskussion über die politische Stabilität des Staatsvertrags. Nach Einschätzung von ARD-Vorsitzendem Florian Hager könnte ein einzelnes Bundesland den Rundfunkstaatsvertrag grundsätzlich auch einseitig kündigen – einen Präzedenzfall dafür gibt es jedoch nicht. 

Laut ARD-Justiziar Steffen Janich würde eine solche Kündigung die Rechtsgrundlage für den jeweiligen Sender im betroffenen Land aufheben; auch der Rundfunkbeitrag könnte dort dann nicht mehr erhoben werden. Die Debatte hatte zuletzt neue Dynamik erhalten, nachdem ein Spitzenkandidat der AfD in Mecklenburg-Vorpommern erklärt hatte, im Fall eines Wahlsiegs einen solchen Schritt zu prüfen.

Die folgenden Informationen sind nicht zur Veröffentlichung bestimmt

dpa
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