Justiz: So könnten Parteien wie die AfD den Rechtsstaat aushöhlen
Berlin. Noch ist es lediglich ein Szenario: Nach einer Landtagswahl ist die Regierungsbildung nur noch mit Beteiligung einer autoritär-populistischen Partei möglich. Diese übernimmt unter anderem das Justizressort. Und sofort geht es darum, die Kompetenzen des Landesverfassungsgerichts zu beschneiden.
Das Höchstalter der Richter wird auf 63 Jahre abgesenkt. Einige Amtsträger verlieren damit rückwirkend ihre Stellen, die sofort neu besetzt werden. Künftig müssen eingehende Verfahren ausschließlich in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet werden. Das Gericht ist blockiert, bis alle zuvor eingegangenen Verfahren abgebaut sind.
So könnte es in Deutschland kommen – zumindest skizziert es so das „Justiz-Projekt“ des Internetportals „Verfassungsblog“, dessen Befunde an diesem Dienstag veröffentlicht wurden. Für die Risikoanalyse führte ein Team von jungen Wissenschaftlern 70 Expertengespräche mit Gerichtspräsidenten, Vizepräsidenten und Richtern. Ihr Ziel: zeigen, wie verwundbar die deutsche Justiz ist. Und sie mit der Offenlegung gleichsam resilienter zu machen.
Es könnte schnell ernst werden: Bei den Landtagswahlen im nächsten Jahr in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern könnte die AfD nach Umfragen erstmals in Regierungsverantwortung kommen. Die Partei gilt als teilweise rechtsextrem.
In der 339 Seiten starken Studie zur „Verwundbarkeit und Resilienz der dritten Gewalt“ heißt es explizit: „Es handelt sich nicht um ein AfD-Projekt.“ Die AfD stelle zwar eine autoritär-populistische Partei dar. Das dürfe aber nicht den Blick dafür verstellen, dass auch andere Akteure und Parteien dieselben oder ähnliche Strategien nutzen könnten, um Macht auszubauen oder zu konsolidieren.
Dennoch tauchen viele AfD-Bezüge auf. So verweisen die Initiatoren auf das Beispiel Thüringen, wo „die AfD bereits aus der Opposition heraus die Richterernennung durch Blockade beeinflussen kann“.
Die Befunde im Überblick:
- Verfassungsgerichte seien für autoritäre Populisten weltweit ein wichtiges strategisches Zielobjekt. Dies gelte auch für die 16 deutschen Landesverfassungsgerichte. „Ihre vergleichsweise geringe Bekanntheit in der Öffentlichkeit macht sie zu einem leicht angreifbaren Ziel“, heißt es in der Analyse.
- Die Ernennung von Richterinnen und Richtern und strategische Beförderungen erfolgten, damit über die „eigenen Leute“ von innen Einfluss auf die Justiz genommen werden könne. „Im deutschen Kontext sind Beurteilungen und Abordnungen zentrale Möglichkeiten, Beförderungen zu steuern und deshalb anfällig, um von autoritären Kräften gebraucht zu werden – ganz ohne dass das geltende Recht dabei angepasst oder verletzt werden muss“, sagt die Analyse.
- Disziplinarverfahren gegen Richter stellten ein potentes Instrument dar, um Einfluss auf die Justiz zu nehmen.
- Über Beamte des einfachen, mittleren und gehobenen Justizdienstes und Angestellte könne „Sand ins Getriebe“ des Gerichtsbetriebs gestreut werden.
- Ein autoritär geführtes Justizministerium könne bestehende rechtliche Möglichkeiten nutzen, um zumindest grob zu steuern, welche Gerichte welche Verfahren bearbeiten.
- Einsparungen bei Personal und Sachmitteln könnten die Arbeitsfähigkeit der Gerichte unmittelbar beeinflussen.
- Die IT-Infrastruktur stelle bisher national wie international ein weitgehend unerforschtes Einfallstor für politische Einflussnahme auf die Justiz dar. Die technische Resilienz der Justiz sei darum zwingend.
Die Rechtswissenschaftlerin Angelika Nußberger, die von 2011 bis 2020 Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte war, schreibt in ihrem Vorwort: „Aus der theoretischen Gefahr einer Unterminierung des Fundaments der (westlichen) Nachkriegsordnung ist, wie gegenwärtig die Entwicklungen in einer Reihe von Ländern zeigen, eine reale Gefahr geworden.“
Unabhängige Justiz neutralisieren
Genannt werden etwa die Justizreformen von Viktor Orbans Fidesz-Regierung in Ungarn, Recep Tayyip Erdogans AKP-Regierung in der Türkei und Jarosław Kaczynskis PiS-Regierung in Polen.
Allerdings – so warnen die Wissenschaftler – seien auch etwa in Indien, Israel, Taiwan, Italien, der Slowakei und vielen weiteren Staaten Abrutsch-Prozesse im Gang. Dabei gehe es den Populisten darum, die unabhängige Justiz zu neutralisieren oder zu einem eigenen Machtmittel umzubauen.
Besonders eindrücklich habe sich diese Entwicklung in den ersten Monaten der zweiten Präsidentschaft Donald Trumps in den USA gezeigt. Weil die Bundesgerichte unzählige Regierungsmaßnahmen gestoppt oder für rechtswidrig erklärt hätten, habe Trump die unabhängigen Gerichte als einen seiner wesentlichen Gegenspieler ausgemacht.
Die Initiatoren des Projekts wollen mit der „Schwachstellenanalyse“ verständlich machen, wie „die nächsten Schritte des autoritär-populistischen Angriffs“ speziell gegen die deutsche Justiz aussehen könnten. Ihre Grundannahme: Eine Demokratie erweist sich besonders dann als wehrhaft, wenn derlei Einfallstore bekannt sind.
Die jungen Wissenschaftler beteuern, keine Anleitung für autoritäre Akteure vorlegen zu wollen. Die Offenlegung einiger „Verwundbarkeiten der Justiz“ schaffe größeren Nutzen, als sie Risiken mit sich bringe.
Letztlich hänge die Resilienz der Justiz an den Gerichtspräsidentinnen und Gerichtspräsidenten und allen in der Justiz tätigen Personen: „Ohne sie kann eine unabhängige Justiz nicht bewahrt oder deren Übernahme verhindert werden.“
„Schwerer Fehler“ mit Blick auf das Bundesverfassungsgericht
Der ehemalige Verfassungsrichter Dieter Grimm meint zwar, Deutschland sei durch das „ziemlich engmaschige Grundgesetz verhältnismäßig gut vor fundamentalen Änderungen unserer Ordnung geschützt“. Die große Lücke sei aber das Wahlrecht. Eine extremistische Mehrheit könne es leicht zu ihren Gunsten ändern.
Zudem sieht Grimm einen „schweren Fehler“ bei der Verfassungsänderung von 2024 zum Schutz des Bundesverfassungsgerichts vor einer extremistischen Übernahme. Seinerzeit sei das Erfordernis einer Zwei-Drittel-Mehrheit für Verfassungsrichterwahlen nicht ins Grundgesetz aufgenommen worden. „So kann man mit einfacher Mehrheit beschließen, dass Verfassungsrichter künftig mit einfacher Mehrheit gewählt werden“, warnt der ehemalige Verfassungsrichter.