Recht: Länder geben laut Ifo-Studie weniger Geld für die Justiz aus
Berlin. Immer komplexere Rechtsstreitigkeiten, steigende Fallzahlen und fehlende Digitalisierung – die Justiz gilt seit Jahren als überlastet. So mussten im vergangenen Jahr bundesweit 61 dringend Tatverdächtige wegen überlanger Verfahrensdauer aus der Untersuchungshaft entlassen werden. Der Grund: Personalmangel.
Wiederkehrende Forderungen nach einer besseren Ausstattung des Rechtsstaats kommen aus Justiz und Politik gleichermaßen. Doch erfüllen die Bundesländer, die für die Justiz weitestgehend zuständig sind, diese Forderungen?
Das Münchener Ifo-Institut hat nun erstmals Daten dazu ausgewertet. Im Auftrag der SPD-nahen Friedrich-Ebert-Stiftung verglichen die Ökonomen die Haushaltspläne der Länder über mehr als 20 Jahre hinweg – im Zeitraum von 2000 bis zum bisher letzten verfügbaren Jahr 2023. Das Ergebnis: Berücksichtigt man die Inflationsrate, gaben die Länder zuletzt sogar weniger Geld für das Justizwesen aus.
„Die Inflation hat die nominalen Zuwächse in den Justizhaushalten aufgefressen“, sagte Ifo-Forscherin Ramona Schmid. Der Anteil der Justizausgaben an den Länderhaushalten habe nahezu unverändert bei knapp unter vier Prozent gelegen.
So sind in absoluten Zahlen die Justizausgaben der Bundesländer zwar gestiegen. Die inflationsbereinigten Ausgaben pro Kopf gingen aber in den Jahren 2022 und 2023 zurück, nach einem Höchststand im Jahr 2021.
Justizausgaben nahezu unverändert
Pro Kopf gaben im Jahr 2023 Hamburg (373 Euro) und Berlin (298 Euro) am meisten für die Justiz aus. Es folgen Nordrhein-Westfalen (288 Euro) und Hessen (265 Euro). Andere Länder wie Baden-Württemberg (181 Euro) oder Schleswig-Holstein (176 Euro) wenden deutlich weniger für die Justiz auf.
In Nordrhein-Westfalen war der Anteil der Justizausgaben mit 5,5 Prozent des gesamten Landeshaushalts am größten, gefolgt vom Saarland mit 4,3 Prozent und Sachsen mit 4,1 Prozent. In Bundesländern wie Schleswig-Holstein mit 2,4 Prozent oder Bremen mit 2,4 Prozent flossen prozentual deutlich weniger Haushaltsmittel in den Justizhaushalt.
Von der Friedrich-Ebert-Stiftung heißt es, die Analyse der Haushaltsdaten lege nahe, dass man hier lange Zeit eher „auf Autopilot“ unterwegs war. Dabei mache das „Erstarken autoritärer und populistischer Kräfte“ einen weitsichtigen Kurs für einen funktionierenden Rechtsstaat erforderlich.
Die Anzahl der Personalstellen im Justizbereich hat das Ifo-Institut ebenfalls aus den Haushaltsplänen der Bundesländer herausgelesen – und ins Verhältnis zur Bevölkerung des jeweiligen Bundeslandes gesetzt. Auf diese Weise ist die Ausstattung mit Richtern und Staatsanwälten vergleichbar.
In der Studie heißt es zum Stand 2023: „Es zeigt sich eine Teilung in die eher großen und einwohnerstarken Bundesländer und die Stadtstaaten.“ So kommen in Bremen lediglich 216 Einwohner auf eine Personalstelle im Justizwesen, in Hamburg sind es 301 und in Berlin 366. Die Personalausstattung der Gerichte ist also recht hoch, weil auf eine Stelle nur relativ wenige Menschen kommen. Auch im einwohnerreichsten Land Nordrhein-Westfalen ist die Ausstattung hoch, wo 380 Bürger auf eine Stelle kommen.
Hingegen ist in Baden-Württemberg mit 600 Einwohnern oder Bayern mit 535 Einwohnern pro Stelle die Personaldecke im Justizwesen deutlich geringer. Insgesamt ist die Anzahl der Richter seit 2015 gestiegen und erreichte 2022 ihren Höchstwert mit rund 22.000. Die Anzahl der Staatsanwälte stieg in dieser Zeit von 5000 auf 6500.
Neue Millionen für die Länder
„Es gibt anhaltende Klagen über die finanzielle Ausstattung der Justiz in Deutschland. Größere Veränderungen in der Priorisierung konnten wir in den vergangenen Jahrzehnten allerdings nicht feststellen“, sagte Ifo-Forscher Aaron Günther. Die Personalausgaben machen demnach den größten Anteil der Justizausgaben der Länder aus, gefolgt von Verwaltungskosten.
In der Studie heißt es, „angesichts der Überlastung der Justiz, langer Verfahren und eines gestiegenen Sicherheitsbedürfnisses der Bevölkerung“ sei 2019 der „Pakt für den Rechtsstaat“ zwischen Bund und Ländern geschlossen worden.
Tatsächlich wurde seinerzeit vereinbart, bis 2021 insgesamt 2000 Stellen im richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Dienst zu schaffen. Der Bund stellte den Ländern dafür einmalig 220 Millionen Euro bereit. Am Ende entstanden 2700 neue Stellen.
In der vergangenen Legislatur bis 2025 wurde der Pakt für den Rechtsstaat weder verlängert noch verstetigt. 2023 gab es allerdings eine Digitalisierungsoffensive für die Justiz. Die aktuelle schwarz-rote Regierung versprach einen neuen Pakt für den Rechtsstaat, gemeinsam mit den Ländern. Dieser soll auf drei Säulen basieren:
- einer verbesserten Digitalisierung,
- einer Verschlankung und Beschleunigung von Verfahrensabläufen
- und einer personellen Stärkung.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) sagte kürzlich im Bundestag, der neue Pakt für den Rechtsstaat sei in Vorbereitung. Die Länder würden mit 450 Millionen Euro unterstützt – für Richter und Staatsanwälte sowie die Digitalisierung der Justiz. Hinzu kämen Verfahrensreformen, um schneller zu werden.
Der Deutsche Richterbund (DRB) nahm die neuen Ifo-Daten zum Anlass, die Koalition zu raschem Handeln aufzufordern. „Die Studie des Instituts für Wirtschaftsforschung zeigt, dass Bund und Länder in den vergangenen Jahren deutlich zu wenig in eine schlagkräftige Justiz investiert haben“, sagte DRB-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn dem Handelsblatt. „Es braucht größere finanzielle Anstrengungen, um die wachsenden Personallücken in der Justiz zu schließen und den Digitalisierungsstau in den Gerichten zu beheben.“ Jetzt seien die Ministerpräsidenten und der Bundeskanzler am Zug, den Pakt noch in diesem Jahr zu schließen, damit die vom Bund zugesagte Co-Finanzierung unter anderem für neue Justizstellen ab 2026 fließen könne.
Das Ifo-Institut mahnt indes, bei zukünftigen Förderprogrammen des Bundes die Auswirkungen direkt zu analysieren: „Dadurch ließe sich feststellen, ob diese zusätzlichen Mittel tatsächlich zu einer nachhaltigen Verbesserung der Ausstattung des Justizwesens führen oder ob sie lediglich Umschichtungen innerhalb der Länderhaushalte bewirken und dadurch frei gewordene Mittel für andere Zwecke genutzt werden.“