Gesundheit: Bei Klinikbehandlungen lässt sich viel Geld einsparen
Berlin. Eine Studie des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) hat in dieser Woche Aufsehen erregt: Demnach könnten bis zu 60 Prozent der heutigen Krankenhausbehandlungen auch ohne stationäre Aufnahme erfolgen, also ambulant. Die Auswertung ist politisch brisant, weil die gesetzlichen Krankenkassen finanziell unter Druck stehen und Krankenhausaufenthalte zu ihren teuersten Ausgabenposten gehören.
Fielen sie in großem Umfang weg, könnten die Kassen Experten zufolge möglicherweise Milliardenbeträge sparen. Doch nicht alle sind von der Auswertung überzeugt. Ökonomen, Ärzte und Klinikvertreter äußern Zweifel.
Die 60-Prozent-Quote basiert auf Abrechnungsdaten der AOK aus dem Jahr 2024 und dürfte mehr als acht Millionen Fällen jährlich entsprechen. Besonders hoch soll das Potenzial bei Alltagsbehandlungen in der inneren Medizin und der Allgemeinchirurgie sein. Bei einzelnen Herzkatheter-Eingriffen soll es sogar bei 80 Prozent liegen.
Kaum verlagern ließen sich dagegen die Behandlung von Schlaganfällen, großen Operationen oder Behandlungen sehr alter Patienten. Auf der Kostenseite liege das Potenzial zudem bei rund 40 Prozent der Krankenhausausgaben, weil viele ambulant behandelbare Fälle eher günstig seien. Ein konkretes Sparversprechen gibt die AOK nicht ab.
Erhebliche Zweifel an 60-Prozent-Quote
Andere Institute werden hingegen konkreter: Auf Basis von Abrechnungsdaten des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung aus der Zeit vor der Corona-Pandemie könnten durch die Verlagerung von vier Millionen Operationen jährlich etwa acht Milliarden Euro gespart werden.
Eine Prognos-Studie aus dem Jahr 2024 kommt bei der Verlagerung von etwa 2,7 Millionen stationären Fällen pro Jahr auf ein Einsparpotenzial von gut sechs Milliarden Euro jährlich, warnt jedoch vor hohen Übergangskosten.
In der Branche gibt es erhebliche Zweifel an der 60-Prozent-Quote. Andreas Gassen, Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, sagt dem Handelsblatt, dass etwa 25 Prozent realistischer seien.
Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Krankenhausgesellschaft, nennt die 60 Prozent dem Handelsblatt gegenüber „realitätsfremd“ und verweist auf einen bereits beschlossenen Kompromiss: den Leistungskatalog der Hybrid-DRGs. Dabei handelt es sich um Behandlungen, die mit einer bestimmten Pauschale künftig gleich in der Ambulanz oder im Krankenhaus mit Übernachtung abgerechnet werden können.
Nach dieser Logik sei es Gaß zufolge möglich, eine Million Fälle pro Jahr von der Klinik in die Ambulanz zu verlagern. „Dafür muss man allerdings neue Infrastruktur wie OP-Zentren in die Ambulanzen bauen“, sagt er.
Auch Gesundheitsökonomen warnen vor zu einfachen Rechnungen. Reinhard Busse, Professor für Gesundheitsmanagement an der Technischen Universität Berlin, hält die genannte Größenordnung grundsätzlich für plausibel. Die 60 Prozent seien allerdings eher als Maximalwert zu verstehen. Realistischer erscheine ihm ein Anteil von etwa 30 Prozent: „Wenn wir nur so gut wären wie unsere Nachbarländer, hätten wir bereits ein Drittel weniger stationäre Fälle.“
Der Ökonom Boris Augurzky vom Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung geht in seinen Berechnungen davon aus, dass sich mindestens 20 Prozent der Behandlungen verlagern lassen würden. Eine langfristige Kostensenkung von unter zehn Milliarden hält er für möglich. Diese würde allerdings frühestens nach drei Jahren einsetzen.
David Matusiewicz, Gesundheitsökonom an der Hochschule FOM, rechnet zwar mit Milliardeneinsparungen. „Ob Behandlungen ambulant möglich sind, muss man aber für jede einzelne Indikation prüfen – das hängt vom Krankheitsbild, vom Zustand der Patienten und auch vom Stand der Technik ab“, sagt er.
In anderen Worten: Die Abrechnungsdaten, die das WIdO bei seinen Berechnungen zugrunde legt, zeigen, welche Diagnose ein Patient hatte, wie lange er stationär versorgt wurde und was dafür bezahlt worden ist.
Sie zeigen aber nicht, ob der Patient ambulant hätte behandelt werden dürfen, ob er zu Hause hätte versorgt werden können, ob es andere Gründe für seinen Klinikaufenthalt gab oder ob der Patient bereits schwer krank oder pflegebedürftig war. „Aus reinen Abrechnungsdaten lassen sich keine belastbaren Milliardeneinsparungen ableiten“, sagt Matusiewicz.
Er zeigt sich überzeugt: „Auch wenn Leistungen verlagert werden, bleiben viele Kosten im Krankenhaus bestehen, und zugleich entstehen im ambulanten Bereich neue Personal- und Servicekosten.“