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KommentarDie Anklage im Cum-Ex-Verfahren bei der LBBW ist eine Frechheit

200 Millionen Euro zahlte die Landesbank zurück – ein teures Eingeständnis. Trotzdem bleibt die Gewissheit: In Baden-Württemberg lässt man die Großen laufen.Sönke Iwersen 16.01.2026 - 07:56 Uhr
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Der ehemalige LBBW-Chef Siegfried Jaschinski meint, er habe zum Thema Cum-Ex „nichts zu sagen“. Foto: picture alliance / dpa

Die Anklage der Staatsanwaltschaft Stuttgart gegen zwei Mitarbeiter der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) ist eine Frechheit. Sie ist ein Armutszeugnis der Justiz und wirkt wie Strafvereitelung im Amt.

Die Fakten: Von 2007 bis 2009 betätigte sich die LBBW massiv im Cum-Ex-Handel. Dabei ließen sich die Beteiligten Steuern erstatten, die sie nie gezahlt hatten. Die Landesbank schädigte damit ihren eigenen Eigentümer – den Staat.

Die für die Cum-Ex-Geschäfte verantwortlichen Männer galten als Felsen in der Brandung. 2008, mitten in der Finanzkrise, war ihre Abteilung praktisch die einzige, die der Bank Millionengewinne lieferte.

Umso unausweichlicher die Frage: Wie soll der Vorstand bei dieser Einheit nicht näher hingeschaut haben?

Erst 2012, als sich Staatsanwaltschaften bundesweit für Cum-Ex interessierten, veranlasste die Bankführung eine Überprüfung. Es folgte eine Art Selbstanzeige. Die LBBW zahlte 150 Millionen Euro zu Unrecht kassierte Kapitalertragsteuer zurück, zuzüglich 50 Millionen Zinsen.

Seitdem wurde niemand zur Verantwortung gezogen. Man stelle sich das in einer anderen Konstellation vor: Ein Bankräuber gibt Jahre nach der Tat seine Beute zurück – und das war’s.

Stillstand trotz minutiöser Vorarbeit

Die Chronologie des Versagens: 2013 leitete die Staatsanwaltschaft Stuttgart Ermittlungen ein. 2015, 2016 und 2019 wechselte die Zuständigkeit. So blieb sichergestellt, dass sich niemand genug in den Fall einarbeiten konnte, um voranzukommen. Und mehr als jeweils ein Staatsanwalt war in all dieser Zeit auch nie mit dem milliardenschweren Komplex befasst.

Parallel dazu arbeitete die Steuerfahndung Stuttgart akribisch. Ab 2015 sichtete sie das Material, rekonstruierte die Geschäfte – und lieferte der Staatsanwaltschaft im Juni 2019 einen fertigen „Strafrechtlichen Bericht“ auf 324 Seiten. Namentlich benannte sie neun Verdächtige und lieferte Beweise, die auf Wissen im Vorstand der LBBW deuteten.

Das ist sechs Jahre her. Sechs Jahre, in denen sich die Rechtslage endgültig klärte: Der Bundesgerichtshof verurteilte Cum-Ex-Geschäfte als Straftaten, der Bundesfinanzhof als steuerrechtswidrig. In Nordrhein-Westfalen, Hessen und Bayern wurden Prozesse geführt und mehr als zwei Dutzend Personen verurteilt.

Die Großen lässt man laufen

Am Tatort Stuttgart herrschte Funkstille. Ein Lebenszeichen kam erst sechs Jahre später. Im Juli 2025 erhob die Staatsanwaltschaft Anklage. Doch sie zielt nicht auf die Verantwortlichen oben, sondern auf zwei Männer aus der dritten Reihe der LBBW.

Die Begründung der Staatsanwaltschaft ist ein Lehrstück in Halbherzigkeit. In der beigefügten Pressemeldung heißt es: „Cum-Ex-Aktiengeschäfte waren nach der 2008 geltenden Rechtslage grundsätzlich nicht verboten.“ Zugleich räumt sie ein: „Allerdings sollen die Angeschuldigten bewusst (…) Geschäfte veranlasst haben, die so ausgestaltet waren, dass Steuerschäden entstehen.“

Genau in diesem Widerspruch liegt der eigentliche Skandal. Denn der einzige Zweck von Cum-Ex war stets der Betrug. Die Geschäfte hatten keine andere ökonomische Legitimation, als dem Fiskus Steuern zu entziehen, die nie gezahlt wurden. Wer dies „bewusst ausgestaltet“, begeht keinen Formfehler – er wird zum Täter.

Die Stuttgarter Anklage ist unglaubwürdig

Mit ihrer Anklage begeht die Staatsanwaltschaft Stuttgart einen konzeptionellen Grundsatzfehler. Sie gibt zu, dass die konkrete Ausgestaltung der Geschäfte strafbar war. Doch sie weigert sich, der eigenen Logik bis zum Ende zu folgen.

Eine „bewusste Ausgestaltung“ zum Schaden des Fiskus ist kein Betriebsunfall. Sie ist das Ergebnis von Strukturen, von Billigung – oder von bewusster Wegschaukontrolle.

Wer diese Voraussetzungen schuf oder duldete, ist der eigentliche Verantwortliche. Doch auf dieser Ebene endet der Ermittlungswille Stuttgarts. Die Verfahren gegen den Vorstandschef Siegfried Jaschinski und Handelsvorstand Hans-Joachim Strüder wurden eingestellt.

Die Konsequenz ist absurd: Die Staatsanwaltschaft erwartet vom Bürger den Glauben, zwei einzelne Händler hätten im stillen Kämmerlein milliardenschwere Betrugssysteme ersonnen – ohne Wissen, ohne System, ohne das Einverständnis ihrer Vorgesetzten, stillschweigend oder ausgesprochen.

Der Führung der LBBW kommt das zupass. Ex-Vorstandschef Jaschinski will von Cum-Ex nur „aus der Zeitung“ erfahren haben. Der Verwaltungsrat der Bank zeigt sich ahnungslos. Aufseher Heinz Dürr behauptete, man habe „nicht über das Thema gesprochen“.

Sonntagsreden der Justizministerin

Wer seine Untätigkeit so ausbuchstabiert, muss sich seines Schutzes sehr sicher sein. Die Beteiligten handeln konsequent. Alles spricht dafür, dass die Justiz in Baden-Württemberg diesen Skandal nicht aufklären will.

Dies widerspricht umso schärfer dem Pathos der Verantwortlichen. Justizministerin Marion Gentges verkündete im Oktober 2024: Die Justiz müsse beweisen, „dass Gesetze fair und konsequent angewendet werden“. Im Mai 2025 erklärte sie, das Vertrauen in die Justiz setze voraus, dass die Justiz als „kompetente Problemlöserin“ im Bewusstsein der Bürger verankert sei.

Seit 2013 ist der Fall LBBW der lebendige Gegenbeweis. Die Bevölkerung muss zusehen, wie diese Prinzipien systematisch außer Kraft gesetzt werden.

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Ministerin Gentges hat unrecht. Der Rechtsstaat fällt nicht – er wird fallen gelassen. Hier in Stuttgart versagen seine Hüter.

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