Inflation: Österreich halbiert Mehrwertsteuer auf Grundnahrungsmittel
Wien, Düsseldorf. Die österreichische Bundesregierung will mit einer Halbierung der Mehrwertsteuer auf Grundnahrungsmittel die hohe Inflation bekämpfen. Die Abgabe auf ausgewählte Produkte soll ab dem 1. Juli 2026 mehr als halbiert werden und damit von zehn auf unter fünf Prozent fallen, wie das Bundeskanzleramt am Mittwoch mitteilte. Eine genaue Zahl wurde noch nicht genannt.
Die Maßnahme soll durch eine neue Abgabe auf nicht recycelbares Plastik sowie eine Paketabgabe für Sendungen aus Drittstaaten gegenfinanziert werden. Die Regierung begründet den Schritt mit der anhaltend hohen Teuerung, die eine Belastung für die Bevölkerung und eine Gefahr für die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts sei.
Um sicherzustellen, dass die Senkung bei den Verbrauchern ankommt, sind verstärkte Kontrollen in Zusammenarbeit mit der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) geplant. Zudem soll der Wettbewerb im Lebensmittelhandel durch eine verpflichtende Meldung von Margen an die BWB und höhere Strafen bei Verstößen gegen die Preisauszeichnung verschärft werden.
Das Paket zur Inflationsbekämpfung sieht zudem einen neuen, günstigeren Stromtarif des Verbund-Konzerns sowie eine Überprüfung der Spritpreise durch die Preiskommission vor. Der mehrheitlich im Staatsbesitz stehende Energiekonzern Verbund senkt ab März den Strompreis für Haushalte und Gewerbebetriebe um ein Drittel auf unter zehn Cent je Kilowattstunde.
Nahrungsmittelsteuersätze in Deutschland
In Deutschland ist die Debatte über den Mehrwertsteuersatz auf Lebensmittel noch nicht angekommen, in der Regel greift hier der ermäßigte Satz von sieben Prozent. Allerdings gilt er nicht für alle Produkte, sondern nur für Grundnahrungsmittel. Hierzu gehören Zucker, Mehl, Kartoffeln, Gewürze, Gemüse und Obst, Tee und Kaffeebohnen oder -pulver, Nüsse, Milch und Milchprodukte wie Käse, Quark, Butter sowie Fleisch, Fisch, rohe Eier und Honig.
Verbraucherinnen und Verbraucher, die eine vegetarische, vegane, laktose- oder glutenfreie Ernährung bevorzugen, zahlen für Grundnahrungsmittel wie Pflanzendrinks oder -joghurt sowie Fleischersatzprodukte den vollen Satz.
Hierbei handelt es sich um verarbeitete Produkte, die dem regulären Steuersatz von 19 Prozent unterliegen. „Das ist unfair den Verbrauchern gegenüber, deren Speiseplan sich aus pflanzlichen Grundnahrungsmitteln zusammensetzt“, so Selvihan Benda, Referatsleiterin für Lebensmittel & Ernährung bei der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein.
Auch Luxusgüter und Getränke unterliegen dem Steuersatz von 19 Prozent, mit der Ausnahme Trüffel und Froschschenkel. Sie fallen laut Definition nicht unter Luxusgüter und werden ermäßigt versteuert.
In der kommenden Woche startet mit der Grünen Woche in Berlin die international wohl wichtigste Messe für Ernährungswirtschaft, Landwirtschaft und Gartenbau. Besonders die hohen Preise für Grundnahrungsmittel in Deutschland stehen in dem Zusammenhang in der Kritik.
„Die Lebensmittelpreise sind in Deutschland seit 2020 um 35 Prozent gestiegen“, sagt Esra Limbacher, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der SPD im Bundestag.
Auch die Verbraucherschützer schlagen Alarm: Immer mehr Menschen müssten wegen der gestiegenen Lebensmittelpreise sparsam leben. Zum Teil reiche das Geld nicht aus. Laut einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung nahm über ein Viertel der Erwachsenen, die im vergangenen Jahr Kredite bei Familienangehörigen oder Banken aufnahmen, diese auf, um laufende Ausgaben wie den Lebensmitteleinkauf zu finanzieren.
Ramona Pop, Vorsitzende des Verbraucherzentrale Bundesverbands, bezeichnet die Lage als „dramatisch“.
Mit Material der Agenturen dpa und Reuters.