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ZölleFrankreich bringt „Handels-Bazooka“ ins Spiel – was steckt dahinter?

US-Präsident Donald Trump lässt den Konflikt um Grönland eskalieren, die EU will kontern. Eine Möglichkeit ist das Anti-Coercion-Instrument, das weitreichende Schritte erlauben würde.Jana-Sophie Brüntjen 19.01.2026 - 15:51 Uhr Artikel anhören
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen: Die Kommission könnte sich eines noch nie eingesetzten Instruments bedienen. Foto: REUTERS

Düsseldorf. Erst im Sommer hatte die EU eine Eskalation im Handelsstreit mit den USA durch einen Deal abgewendet, jetzt drohen die nächsten Zölle. Doch wie wird die EU auf die neuen Zolldrohungen Donald Trumps reagieren? Als eine Option gilt die von der französischen Regierung ins Spiel gebrachte Aktivierung eines EU-Instruments, das intern auch als „Handels-Bazooka“ bezeichnet wird.

Was kann die „Handels-Bazooka“?

Die EU kann das 2023 eingeführte und bislang noch nie genutzte Anti-Coercion-Instrument (ACI) bei wirtschaftlicher Nötigung einsetzen. Eine solche liegt per interner Definition vor,

  • wenn ein Drittland eine Maßnahme anwendet oder damit droht, die den Handel oder Investitionen beeinträchtigt,
  • um so eine Handlung der Union oder eines Mitgliedstaats zu verhindern oder eine Einstellung, Änderung oder Annahme zu erwirken,
  • und damit in die souveränen Entscheidungen der EU oder eines Mitgliedstaats eingreift.

Diese Bedingungen könnten mit der Zolldrohung der USA nun durchaus erfüllt sein. Ignacio García Bercero vom Brüsseler Thinktank Bruegel betont den Unterschied zu vorherigen Handelsdrohungen der USA. „Es handelt sich um eine Bedrohung, die mit einer Gefahr für die territoriale Integrität eines EU-Mitgliedstaats verbunden ist, und um einen Versuch, die EU zu spalten, indem nur gegen eine begrenzte Anzahl von Mitgliedstaaten Zölle verhängt werden.“

Der EU stünden durch das ACI zahlreiche Maßnahmen offen: Zölle, Ein- und Ausfuhrbeschränkungen für Waren und Dienstleistungen oder verschiedene Beschränkungen für den Zugang zum EU-Markt. Das Instrument kann etwa auch ausländische Direktinvestitionen oder Finanzmärkte betreffen.

Wie schnell könnte die EU das Instrument einsetzen?

Zunächst prüft die EU-Kommission auf Antrag eines Mitgliedslands oder aus eigener Initiative die Maßnahmen des Drittlandes – in diesem Fall also der USA. Wenn die Kommission zu dem Schluss kommt, dass wirtschaftliche Nötigung vorliegt, legt sie dem EU-Rat, also den Staats- und Regierungschefs, einen entsprechenden Vorschlag vor. Der Rat muss diesem dann mit einer qualifizierten Mehrheit zustimmen.

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Konkret betroffen von den US-Drohungen sind aktuell Deutschland, Dänemark, Norwegen, Schweden, Frankreich, Großbritannien, die Niederlande und Finnland. García Bercero sieht dennoch gute Chancen, dass der Rat sich für Maßnahmen aussprechen würde. Einstimmigkeit werde es zwar nicht geben. Aber: „Ich glaube nicht, dass es viele Länder geben würde, die sich nicht solidarisch mit Frankreich und Deutschland zeigen und die Maßnahme blockieren würden.“

Was sind die Limits der „Handels-Bazooka“?

Wie erfolgreich der Einsatz ist, hängt maßgeblich von der Glaubwürdigkeit der Drohung ab, heißt es in einem Papier der Bertelsmann-Stiftung. Die Drittstaaten könnten ansonsten „erhebliche wirtschaftliche Nachteile in Kauf nehmen, um ihre politischen Ambitionen zu verwirklichen“.

Die EU ist zudem an das Gebot der Proportionalität gebunden. Alle von der Union verhängten Maßnahmen müssen laut Verordnung verhältnismäßig sein und dürfen den Schaden für die Union nicht übersteigen. In dem Bertelsmann-Papier heißt es dazu: „Gegner lassen sich nicht abschrecken, wenn sie davon ausgehen, dass die EU unveränderlich am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit festhält.“

Welche Gefahren birgt der Einsatz des Anti-Coercion-Instruments?

Wenn die EU das Instrument einsetzt, sind damit unweigerlich Kosten für die eigene Wirtschaft verbunden. Das Dilemma besteht darin, „dass Europa für seinen Wohlstand auf die Offenheit der Märkte angewiesen ist“, schreiben die Bertelsmann-Autoren. Grundsätzlich besteht zudem das Risiko, dass das andere Land mit „Gegen-Gegenmaßnahmen“ reagiert.

Hafen in Kalifornien: Die US-Regierung hatte bereits im vergangenen Jahr einen weltweiten Zollkonflikt losgetreten. Foto: AFP

García Bercero verweist hierbei allerdings auf die Schäden durch die von Trump angedrohten Zölle. Diese würden zusätzlich zu den bereits verhängten Zöllen in Höhe von 15 Prozent gelten. Insgesamt entfielen also zunächst 25 Prozent Zölle auf in die USA eingeführte Produkte aus den betroffenen Ländern, später 40 Prozent. „Wenn es kurzfristige und modulierte wirtschaftliche Schmerzen bedeutet, denke ich, dass das ein Preis ist, den man zahlen muss.“

Wie könnten die USA reagieren?

Nach Einschätzung von García Bercero wären die USA grundsätzlich bereit, „eine politische Lösung zu finden, die ihr Gesicht wahrt, wenn die Europäische Union sich bereit zeigt zu reagieren“. Auch in Europa zeige sich die Bereitschaft, die Sicherheit in Grönland zu verstärken.

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Dazu komme die wachsende Besorgnis der Regierung über den Ausgang der US-Zwischenwahlen. Zölle schlagen sich langfristig auf die Verbraucherpreise nieder. Tatsächlich haben sich auch Republikaner bereits gegen die angedrohten Zölle positioniert.

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