Autofahrer-Ratgeber: Geblitzt – und jetzt?
Radarmessanlage der Polizei: In vielen: Bundesländern wird heute für 24 Stunden beim sogenannten Blitz-Marathon die Geschwindigkeit von Fahrzeugen kontrolliert. Temposünder, die erwischt werden, haben dennoch Chancen, mit einem Einspruch durchzukommen.
Foto: dpaDüsseldorf. Auch wenn die Behörden den heutigen Blitz-Marathon gut vernehmbar angekündigt haben, erwischt es doch immer wieder unaufmerksame Autofahrer. Und seit der Flensburger Punktereform ist der Führerschein bereits bei acht Punkten weg. Wer beruflich auf den „Lappen“ angewiesen ist, für den kann jeder zusätzliche Punkt in der Verkehrssünderkartei problematisch sein. Vor allem, wenn das eigene Punktekonto bereits belastet ist, lohnt es sich, gegen ein Blitzer-Foto vorzugehen.
Schritt 1: Zunächst sollten Autofahrer von ihrem Recht zu Schweigen Gebrauch machen. Wird man von der Polizei nach der Radarkontrolle angehalten, macht man besser keine Angaben zur Geschwindigkeitsüberschreitung und äußert auch keine Entschuldigungen wie „Ich hatte es eilig.“ Nur Angaben zu Ihrer Person kann man nicht verweigern. Sinnvoll kann diese Aussageverweigerung sein, wenn man Einspruch einlegen will.
Flattert der Anhörungsbogen der Bußgeldstelle ins Haus, sollte man ebenfalls keine Angaben zur Sache machen und nicht zugeben, dass man am Steuer saß, empfiehlt der Deutsche Anwaltverein.
Schritt 2: Richtig Einspruch einlegen. Wer eine Bußgeldforderung bekommt, muss nicht sofort zahlen, sondern kann dagegen Einspruch einlegen. Dafür hat man ab Zugang des Bescheids zwei Wochen Zeit. Um die Einspruchsfrist zu wahren, kann man zunächst selbst ein Schreiben aufsetzen, indem man kurz mitteilt, dass man Einspruch einlegt. Gründe müssen dabei noch nicht genannt werden. Danach führt in einem Bußgeldverfahren aber an einem Anwalt kein Weg vorbei.
Schritt 3: Sieht es kritisch aus, holt man sich anwaltliche Hilfe, das geht leichter mit einer entsprechenden Rechtsschutzversicherung. Wichtig: Diese prüft zunächst, ob eine Kostenübernahme im Streitfall überhaupt infrage kommt. Beim konkreten Vorgehen gibt es verschiedene dann Ansatzpunkte.
Zum einen den der Verjährung: Innerhalb von drei Monaten ab der Ordnungswidrigkeit müssen die Behörden den Fahrer ermittelt und einen Bußgeldbescheid erlassen haben. Die Verjährungsfrist kann durch eine Anhörung unterbrochen werden, dann beträgt sie erneut drei Monate. Das geht aber nur einmal, in der Regel geschieht das durch den Anhörungsbogen, den die Bußgeldstelle verschickt.
Ist der Autofahrer aber direkt nach dem Blitzen von der Polizei angehört worden, läuft die Frist ab dann. Weil die Bußgeldbehörde oft nicht prüft, ob die Beamten den Autofahrer schon angehört haben, lässt sie sich zu viel Zeit. So kann sich das Problem auch schon mal von selbst erledigen.
Schritt 4: Foto prüfen. Der Temposünder muss auf einem Radarfoto eindeutig identifiziert werden. Dafür dürfen die Ermittlungsbehörden auch Profilbilder in sozialen Netzwerken vergleichen oder einen potenziellen Fahrer zu Hause aufsuchen.
Vor Gericht erfüllt die Qualität der Fotos aber oft nicht die Erfordernisse an ein beweiskräftiges Bild. Wenn das Gesicht des Fahrers durch Hand, Spiegel, Navi oder Sonnenblende teilweise verdeckt ist, besteht zumindest die Chance ohne Punkte davon zu kommen. Auch wenn das Bild sehr verschwommen ist hat der Autofahrer Chancen. Man könnte auch argumentieren, dass es Personen gibt, die dem Fahrer ähnlich sehen und die das Auto theoretisch genutzt haben könnten. Dabei wird niemand beschuldigt, man bringt nur vor, dass der Fahrer nicht zweifelsfrei identifizierbar ist.
Schritt 5: Auf Messfehler prüfen. Ein weiterer, gängiger Ansatzpunkt von Verkehrsrechts-Anwälten ist das Berufen auf Messfehler. Zum Beispiel wenn gar kein Foto vom Verkehrssünder gemacht wurde, sondern nur per Laserpistole die Geschwindigkeit ermittelt wurde. Viele die Messvorgänge weisen Fehler auf, wodurch ihre Ergebnisse angreifbar sind. Damit die Messung gültig ist, müssen Blitzer bzw. Laser außerdem geeicht und von geschulten Beamten aufgebaut und bedient worden sein.
Fehlen diese Angaben in den Unterlagen, die zwingend zu jedem Messgerät gehören, so kann das Messergebnis angezweifelt werden. Hierbei sind Autofahrer allerdings auf anwaltliche Unterstützung angewiesen, da nur der Rechtsbeistand Zugang zu der Ermittlungsakte erhält und diese auf Fehler prüfen kann.
Bei der Handhabung mobiler Messgeräte können natürlich auch die Polizisten Fehler machen. Sich vor Gericht darauf zu berufen ist nach Ansicht von Verkehrsrechts-Anwalt Jörg Elsner aber wenig aussichtsreich. Der Erfolg eines Einspruchs hänge auch davon ab, ob die Messung gefilmt wurde, erläutert der Experte.
„Gibt es einen Film oder ein Bild, kann ein Gutachter diese auswerten und auf Fehler prüfen. Gibt es keinen, stellt der Richter in der Verhandlung dem Polizisten die Frage, ob er die Messung korrekt durchgeführt hat und der wird dann natürlich ‚ja‘ sagen. Bei Lasermessungen ohne Aufnahme gibt es deshalb quasi keine Chance, gegen das Bußgeld vorzugehen", so Elsner.
Seine Erfahrung: Wenn es um Ordnungswidrigkeiten geht, sind viele Richter nicht neutral, sondern stehen klar auf Seite der Behörden. Sie sorgen dafür, dass deren Kassen klingeln. Im Zweifel wird gegen den Schnellfahrer entschieden.