Pressefreiheit: Thüringer Justiz hält Urteil unter Verschluss
Oberverwaltungsgericht schränkt Pressefreiheit ein.
Foto: dpaDas Thüringer Oberverwaltungsgericht hat in einem aktuellen Beschluss die deutsche Pressefreiheit eingeschränkt. Die Richter in Weimar verweigerten dem Handelsblatt die Herausgabe eines Strafurteils gegen den früheren Thüringer Innenminister Christian Köckert (CDU). Weil Köckert wie auch die Staatsanwaltschaft in Revision gingen, ist das umstrittene Urteil nicht rechtskräftig. Eine Veröffentlichung könne den sachgemäßen Fortgang des Verfahrens gefährden, so die Begründung des Oberverwaltungsgerichts.
Das Handelsblatt stritt monatelang mit dem Landgericht Meiningen um die Herausgabe des Köckert-Urteils. Das Landgericht hatte den Politiker im Januar 2014 wegen Vorteilsnahme als ehrenamtlicher Beigeordneter der Stadt Eisenach zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Er soll vom Windparkbauer Juwi Geld angenommen und bei der Genehmigung eines Windparks nachgeholfen haben. Köckert und der ebenfalls angeklagte Juwi-Vorstand Matthias Willenbacher halten sich für unschuldig.
Das Meininger Verwaltungsgericht ordnete dem Landgericht Ende Februar an, dem Handelsblatt zur Recherche eine anonymisierte und neutralisierte Fassung der Entscheidung zu erstellen. Gegen diesen Beschluss legten Landgerichtschef Martin Aulinger wie auch Christian Köckert, Matthias Willenbacher und die Juwi AG jedoch Beschwerde ein. Das Thüringer Oberverwaltungsgericht kassierte daraufhin nun die Anordnung des Verwaltungsgerichts. Bei einer Veröffentlichung des Urteils bestehe die Gefahr, dass im weiteren Verlauf des Verfahrens Zeugen beeinflusst werden.
Wie der weitere Verlauf aussieht, könnte sich an diesem Dienstag klären: Dann verkündet der Bundesgerichtshof in Karlsruhe seine Revisionsentscheidung im Fall Köckert. Die Bundesrichter könnten das Meininger Urteil gegen den früheren Innenminister bestätigen, abändern oder den Prozess neu aufrollen lassen. Der Karlsruher Richterspruch ist auch für Matthias Willenbacher von großer Bedeutung. Das Landgericht Meiningen will danach entscheiden, ob es die Anklage gegen den Juwi-Vorstand zur Hauptverhandlung zulässt.