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Wölbern-ProzessAchteinhalb Jahre Haft für Schulte

Heinrich Maria Schulte, Ex-Chef des Fondshauses Wölbern, hat 150 Millionen Euro veruntreut und soll achteinhalb Jahre ins Gefängnis. Es ist eine der härtesten Strafen, die in deutschen Wirtschaftsprozessen verhängt wurden.Andreas Dörnfelder und Gertrud Hussla 20.04.2015 - 11:24 Uhr aktualisiert Artikel anhören

Der ehemalige Geschäftsführer der Wölbern Invest wurde zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt.

Foto: dpa

Hamburg/Düsseldorf. Heinrich Maria Schulte saß regungslos auf seinem Stuhl, als er von Richter Peter Rühle die Begründung für das Urteil erfuhr. Der 61-jährige Medizinprofessor und Finanzunternehmer soll für acht Jahre und sechs Monate ins Gefängnis. Es ist eine der härtesten Strafen, die in deutschen Wirtschaftsprozessen verhängt wurden. Die Anwälte kündigten bereits Revision an.

Die Große Strafkammer des Hamburger Landgerichts sah es als erwiesen an, dass Schulte als Inhaber und Chef des Fondshauses Wölbern Invest rund 147 Millionen Euro gewerbsmäßig veruntreut hat. Betroffen sind mehr als 30.000 Anleger, die in 30 geschlossene Fonds investiert hatten. Vier Fonds haben inzwischen Insolvenz angemeldet, bei mindestens sechs weiteren gibt es Probleme.

So lassen sich Anleger schützen
Rechtsanwalt Achim Tiffe hat sich auf den Verbraucherschutz spezialisiert. Er berät Anleger, wenn sie Probleme mit Banken und anderen Finanzdienstleistern haben. Handelsblatt Online schlägt er vor, wie Anleger vor riskanten Anlagen wie beim Krisenunternehmen Prokon wirksam schützen ließen.
Der Schutz der Verbraucher bei Geldanlagen aller Art sollte gewährleistet sein. Das heißt, dass Finanzdienstleister Privatpersonen keine Genussrechte oder Unternehmensanleihen verkaufen sollen, ohne sie ausreichend über die Risiken dieser Produkte aufzuklären. Vermittlung statt Beratung bei lückenhaften Verbraucherschutz sollte nicht mehr möglich sein.
Die Beratung gegenüber Verbrauchern bei riskanten Anlagen wie unternehmerischen Beteiligungen sollte Pflicht sein ohne die Möglichkeit, sie zu umgehen.
Es muss eine Beweislastumkehr für Berater gelten, zum Beispiel dann, wenn mehr als 10 Prozent des vorhandenen liquiden Vermögens in geschlossene Beteiligungen investiert werden. Bislang müssen die Kunden eine mögliche Falschberatung nachweisen.
Früher mussten Anleger, die sich in Termingeschäften engagieren wollten eine spezielle Erklärung unterschreiben, die Börsentermingeschäftsfähigkeit. Dabei wurden sie über die Risiken solcher Geschäfte aufgeklärt. Auch heute würde die Einführung einer solchen warnenden Hürde vielen Verbrauchern helfen, die in riskante Geldanlagen einsteigen wollen.
Nicht alle Vertriebler sind gegen Falschberatung versichert. Eine Pflicht zur ausreichenden Vermögenshaftpflichtversicherung für alle Vermittler und Berater wäre im Interesse der Anleger. Idealerweise würden Finanzprodukte nur über solche Unternehmen vertrieben werden.
Wichtig wäre auch eine effektive Kontrolle aller Vermittler und Berater durch eine zentrale Aufsichtsbehörde mit entsprechender Ausstattung.
Um die Verbraucher zu schützen, benötigt es effiziente Behörden. Sie müssten bei Missständen konsequent und schnell einschreiten. Tun sie das nicht, müsste der Staat haften, fordert Tiffe.
Es müsste einen Finanzmarktwächter geben, der zeitnah Verbraucherprobleme erfasst, aufarbeitet und an Politik und Behörden und Öffentlichkeit weitergeben kann. Laut Koalitionsvertrag könnten Verbraucherschützer damit beauftragt werden.
Verbraucher brauchen klare Regeln zum Ausweis von Risiken, die sie auch verstehen. Außerdem sollte es eine gesetzliche Begrenzung der Haftung der Verbraucher auf gezahlte Einlage geben.

Mit dem Urteil folgte das Gericht weitgehend Staatsanwalt Heyner Heyen. Der forderte in seinem Plädoyer am vorletzten Verhandlungstag eine Gesamtstrafe von zwölf Jahren. Schultes Anwälte Wolf Römmig, Arne Timmermann und Thomas Hauswaldt plädierten dagegen auf Freispruch für ihren Mandanten, der seit 19 Monaten in Untersuchungshaft sitzt.

Die Verteidiger kündigten im Vorfeld der Verkündung indirekt an, im Falle einer Verurteilung in Revision zu gehen. Der Sachverhalt sei angesichts vieler nicht ausgewerteter Dokumente nicht vollständig ermittelt worden. Damit könnte der Fall nun beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe landen.

Die Staatsanwaltschaft Hamburg erwägt ebenfalls eine Revision. „Hinsichtlich der Schuldfrage ist das Gericht unserer Auffassung gefolgt. Das Strafmaß liegt deutlich unter unserer Forderung“, sagte eine Sprecherin dem Handelsblatt. Die Staatsanwaltschaft werde das Urteil prüfen und dann über eine Revision entscheiden.

Wirtschaftsmanager und ihre Strafen

Laut Staatsanwalt Heyen hat Schulte zwischen August 2011 und September 2013 mit 327 Einzelüberweisungen mehr als 147 Millionen Euro aus den geschlossenen Immobilienfonds des Emissionshauses Wölbern Invest entnommen. Abzüglich erfolgter Rückzahlungen blieben nach Ansicht der Ermittler 115 Millionen Euro offen.

Das Geld soll Schulte über eine holländische Briefkastenfirma abgezweigt haben. Es diente demnach zur Anzahlung für neue geschlossene Fonds, aber auch zur Finanzierung von Schultes inzwischen insolventer Medizinfirma Medivision. Und zum privaten Vergnügen.

So flossen laut Staatsanwaltschaft allein 2,5 Millionen Euro in die Renovierung von Schultes Villa an der feinen Hamburger Elbchaussee. Für zwei Millionen Euro gönnte sich der Manager Flüge im Privatjet und die Nutzung einer Segelyacht. Eine weitere Million floss in Kunst und Schmuck. Dazu stießen die Ermittler auf Rechnungen für Heliskiing und Opernbesuche in Bayreuth.

Schulte selbst wies den Vorwurf der gewerbsmäßigen Untreue zurück. Er habe sich nicht persönlich bereichern wollen. Für alle Zahlungen habe es belastbare Rechtsgrundlagen gegeben. Außerdem habe er sich stets auf seine juristischen Berater, vornehmlich der Kanzlei Bird & Bird verlassen.

Die kommt mit dem Urteil gegen Schulte nun zunehmend in Bedrängnis. Denn gegen Bird & Bird läuft im Zusammenhang mit dem Wölbern-Skandal ein Zivilverfahren: 29 Fondsgesellschaften und der Insolvenzverwalter Tjark Thies verlangen von der Kanzlei 166 Millionen Euro Schadensersatz.

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Drei Anwälte von Bird & Bird berieten Schulte. Sie sollen ihm geholfen haben, Millionen aus den Fonds abzuzweigen. So zumindest der Vorwurf der Kläger.

Bird & Bird wies die Vorwürfe zurück und kündigte an, sich „mit allen rechtlich verfügbaren Mitteln entschieden zur Wehr zu setzen“. Die Kanzlei habe sich „im Rahmen der Beratung der Wölbern Gruppe im rechtlich zulässigen Rahmen bewegt und an keiner Stelle Rechtsverletzungen legitimiert“.

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