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S&K und AnlagebetrugManager fordert Geld aus dem Knast

Ehemalige Anleger des Midas-Mittelstandsfonds 2 sollen Geld zurückzahlen, obwohl sie ihre Beteiligung schon kündigten, bevor der S&K-Skandal öffentlich wurde. Betroffene Anleger sollten nicht vorschnell zahlen.Melanie Bergermann 01.02.2016 - 15:34 Uhr Quelle: WirtschaftsWoche OnlineArtikel anhören

Anleger befürchten, dass ihre Gelder von S&K veruntreut wurden.

Foto: Handelsblatt

Frankfurt am Main. Der Brief, den sie vor einigen Wochen bekamen, war für viele Anleger ein Schock. Vor mehr als drei Jahren hatten sie ihre Beteiligung am „Midas-Mittelstandsfonds 2“ gekündigt und fast ihren kompletten Einsatz zurück erhalten. Glück gehabt, denn kurz zuvor wurde Midas von der S&K-Gruppe übernommen. Nun sollen die Anleger einen Großteil des Geldes allerdings zurückzahlen.

Die S&K-Manager müssen sich gerade vor dem Landgericht Frankfurt wegen mutmaßlichen Betrugs verantworten. Sie stehen im Verdacht, das Kapital der Anleger zum Teil für schnelle Autos, schicke Uhren und schöne Frauen verprasst zu haben, statt es gewinnbringend zu investieren. Bislang haben sich die Angeklagten nicht zu den Vorwürfen geäußert.

Von dem Skandal sind auch Fonds der Midas-Gruppe betroffen, weil sie nach der Übernahme durch S&K Kredite an die neue Mutter vergeben hatten, die sich als wertlos herausstellten. Anleger, die ihre Beteiligung kündigten bevor der Fall ans Licht kam, durften sich glücklich schätzen. Sie bekamen 93 Prozent ihres eingesetzten Kapitals zurück.

S&K in Zahlen
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Frankfurt sollen die S&K-Gründer und ihre Komplizen Anleger um mindestens 240 Millionen Euro gebracht haben.
Die S&K-Unternehmensgruppe verfolgte unterschiedliche Geschäftsmodelle. Beispielsweise wurden geschlossene Fonds aufgelegt und Rückzahlungsansprüche von Lebensversicherungskunden erworben. Laut Staatsanwaltschaft Frankfurt sollen rund 11.000 Anleger geschädigt worden sein.
Die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Frankfurt umfasst 3150 Seiten. Darin wurden sieben Personen angeschuldigt. Das Verfahren gegen den Rechtsanwalt und Notar Igor P. wurde vom Landgericht Frankfurt jedoch abgetrennt.
Nach Angaben hat die Staatsanwaltschaft Frankfurt wurden bei den Ermittlungen 2200 Bankkonten ausgewertet.
Zu Beginn der Hauptverhandlung muss ein Teil der Anklageschrift verlesen werden. Dieser sogenannte Anklagesatz umfasst rund 1774 Seiten.
Am 19. Februar 2013 waren 1200 Ermittlungsbeamte und 15 Staatsanwälte zu einer deutschlandweiten Razzia gegen die S&K Unternehmensgruppe und verbundene Unternehmen ausgerückt.
Zur S&K-Gruppe sollen 150 verbundene Unternehmen gehört haben.
Bei Eröffnung der Hauptverhandlung hat die 28. Große Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Frankfurt zunächst 50 Verhandlungstage angesetzt.
Laut Aushang am ersten Verhandlungstag werden die sechs Angeklagten insgesamt von 22 Anwälten vertreten.
An der Hauptverhandlung nehmen neun Richter teil: drei Berufsrichter – der Vorsitzende und zwei beisitzende Berufsrichterinnen – sowie zwei Schöffen (Laienrichter). Zudem sind zwei weitere Berufsrichter als sogenannte Ergänzungsrichter und zwei weitere Schöffen als Ergänzungsschöffen vor Ort.
Auf der Anklagebank sitzen die beiden S&K-Gründer Stephan Schäfer und Jonas Köller und vier weitere Beteiligte: Der ehemalige leitende S&K-Angestellte Marc-Christian S., der Unternehmer Daniel F. sowie Hauke B. und Thomas G., ehemals Geschäftsführer des Hamburger Fondsemissionshauses United Investors.

Trotzdem fordert die Verwaltungsgesellschaft des Midas-Fonds 2 nun einen Großteil davon zurück und verweist darauf, dass das Landgericht sowie das Oberlandesgericht Köln diesen Anspruch im Rahmen eines „Referenzverfahrens“ bestätigt hätten. Von 10.000 Euro, die ein Anleger ursprünglich eingezahlt hatte, soll er nun nur noch rund 3600 Euro behalten dürfen. Midas-Gesellschafter, die einen solchen Brief erhalten haben und ihr Geld zurückzahlen sollen, sollten auf die Forderung aber nicht vorschnell eingehen.

Ursprünglich sollten die Midas-Fonds in mittelständische Unternehmen investieren. Daran wollten die Unternehmen der S&K-Gruppe als neue Eigentümer zwar festhalten. Kapital, das gerade nicht investiert werden konnte, sollte aber nun in die S&K-Gruppe fließen. Anleger, die ihre Beteiligung zum Zeitpunkt der Übernahme schon gekündigt hatten, erhielten im Jahr 2012 fast ihr komplettes Geld zurück, sprich 93 Prozent des eingesetzten Kapitals.

Der Grund: 2012 tat man seitens Midas so, als sei der Kredit des Midas-Fonds an S&K werthaltig. Erst 2013 wurden die Vorwürfe gegen die S&K-Chefs bekannt. Nur argumentiert die Midas-Verwaltungsgesellschaft allerdings, der Kredit sei eigentlich schon 2011 nicht mehr werthaltig gewesen und der Rückzahlungsanspruch der Anleger müsse deshalb nachträglich reduziert werden. Deshalb sollen die Anleger nun mehr als 60 Prozent wieder zurückzahlen.

Skurril daran ist: Der Geschäftsführer, der das Geld von den Anlegern zurückfordert, hatte die Darlehen 2011 selbst herausgegeben. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt vermutet, dass er zu der Zeit schon ganz genau wusste, dass die Darlehen weitgehend wertlos waren. Gemeinsam mit den S&K-Bossen muss er sich aktuell vor dem Landgericht Frankfurt verantworten. Bislang hat er sich zu den Vorwürfen nicht geäußert. Der aufwändige Prozess und die Haft halten ihn aber nicht davon ab, weiter den Midas Mittelstandsfonds 2 zu führen.

S&K - Die Anfänge des Verfahrens
1200 Ermittlungsbeamte und 15 Staatsanwälte rücken zu einer deutschlandweiten Razzia gegen die S&K Unternehmensgruppe und verbundene Unternehmen aus.
Die Immobilienfonds der S&K-Gruppe beantragen ein Insolvenzverfahren.
Acht Gesellschaften der United Investors Gruppe aus Hamburg melden Insolvenz an, darunter auch die Holding und das Emissionshaus.
Im Bundesanzeiger werden die von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmten Vermögenswerte S&K-Gründer und weiterer Verantwortlicher veröffentlicht. Darunter finden sich unter anderem teure Uhren von Hublot oder Rolex, Goldbarren, Motorräder, gepfändete Konten und Versicherungsverträge.
Stephan Schäfer springt bei einer Verhandlung in einem Zivilverfahren mit Handschellen aus dem ersten Stock des Frankfurter Landgerichts und verletzt sich schwer.
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt gibt bekannt, dass sie gegen sieben mutmaßliche Hauptverantwortliche der S&K-Unternehmensgruppe Anklage erhoben hat.
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt ermittelt gegen den TÜV Süd wegen des Verdachts der Beihilfe.
Die 28. Große Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Frankfurt lässt die Anklage der Staatsanwaltschaft teilweise zu.
Mehrere Gesellschaften der Unternehmensgruppe melden Insolvenz an: Zuerst die S&K Immobilienhandels GmbH und die S&K Sachwert AG, etwas später die S&K Real Estate Value GmbH.
Auftakt der Hauptverhandlung, Raum I, Gebäude E des Frankfurter Landgerichts. Nach nicht einmal zwei Stunden wird die Verhandlung vertragt, da der Anwalt einer Nebenbeteiligten einen Befangenheitsantrag gegen die drei Berufsrichter gestellt hat.
Am zweiten Verhandlungstrag wird die Entscheidung der Vertreter Kammer verkündet: Die Richter hätten im Eröffnungsantrag einen „Flüchtigkeitsfehler“ gemacht, doch die Sorge der Voreingenommenheit sei nicht stichhaltig. Danach folgt ein Antrag der Verteidiger auf den nächsten. Ist die 28. Wirtschaftskammer überhaupt zuständig? War die Besetzung der Schöffen rechtens? Drei Aussetzungsanträge zielen auf mangelhafte Akteneinsicht und Unvollständigkeit der Ermittlungsakte ab.
Hauptthema am dritten Tag der Hauptverhandlung ist die Anklageschrift - die Verteidiger kritisieren insbesondere den zu verlesenden 1700-seitigen Anklagesatz. Ein Problem ergibt sich daraus, dass die 28. Wirtschaftsstrafkammer die Anklage in Teilen nicht zugelassen hat. Dennoch möchte die Staatsanwaltschaft den kompletten Schriftsatz vortragen. Weiterer Kritikpunkt der Verteidiger: Der Anklagesatz sei mit sogenannten Beweiswürdigungen durchsetzt.
Auch am vierten Verhandlungstag dreht sich alles um die Frage, ob der Anklagesatz in der bisherigen Version verlesen werden darf. Auf dem Höhepunkt des Streits fordert ein Verteidiger, dass die Staatsanwälte abgelöst und durch „rechtstreue Staatsanwälte ersetzt werden“.
Es hätte der fünfte Prozesstag werden sollen, doch das Landgericht Frankfurt hat die Verhandlungstermine für die komplette Woche abgesagt. Eine Ergänzungsrichterin sei erkrankt, hieß es zur Begründung. Zudem wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft am Vortrag doch eine neue, gekürzte Version des Anklagesatzes vorgelegt hat.
Am 13. Oktober sollte die Verhandlung eigentlich fortgesetzt werden, doch die Ergänzungsrichterin ist weiterhin krank.
Erneut ein kurzer Verhandlungstag. Nach dem Verlesen einiger Stellungnahmen beendet der Vorsitzende Richter die Sitzung: „Gut Ding will Weile haben.“
Nach erneuten Protesten der Verteidiger und mehreren Pausen dürfen die Staatsanwälte doch noch mit dem Verlesen der Anklage beginnen. Nach Seite zwölf ist aber Schluss. Abseits des Verfahrens wird die Privatinsolvenz des ehemaligen S&K-Anwalts Igor P. bekannt.
Nach zwei Wochen Herbstferien wird die Hauptverhandlung fortgesetzt.
Der letzte S&K-Termin vor der Weihnachtspause: Inzwischen gab es 23 Verhandlungstage. Noch immer wird die Anklage verlesen - unterbrochen von Anträgen der Verteidiger.
Nach der Weihnachtspause wird der Mammut-Prozess fortgesetzt.
Es ist vollbracht. Die Staatsanwälte haben den 1774-seitigen Anklagesatz vollständig verlesen.
Nach dem Verlesen der Anklage könnte eigentlich mit der Beweisaufnahme begonnen werden, doch zuvor stellen die Verteidiger noch zahlreiche Anträge. Unter anderem: Der Anwalt des S&K-Gründer Stephan Schäfer fordert Haftentlassung für seinen Mandanten.

Dass der Untersuchungshäftling vor den Gerichten in Köln in einem Fall erfolgreich war, heißt nicht, dass alle Anleger zu einer Rückzahlung verpflichtet sind. Zwar hatte der Anleger, dessen Fall in Köln verhandelt wurde, seine Midas-Beteiligung schon 2011 gekündigt. Der Wert seines Unternehmensanteils – das sogenannte „Auseinandersetzungsguthaben“ – wurde aber erst sehr viel später im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens berechnet.

Der Anleger wollte nun, dass bei der Bewertung seiner Midas-Beteiligung so getan wird, als sei der Kredit noch werthaltig gewesen. Das lehnte das Gericht ab: Bei der Berechnung des Auseinandersetzungsguthabens müsse der wirkliche Wert des Unternehmens zum Zeitpunkt des Ausscheidens zugrunde gelegt werden, meinten die Richter.

Betrugsprozess

S&K-Richter machen Tempo

Da der S&K-Kredit eigentlich von vornherein nicht werthaltig war – auch wenn sich das erst nach der Kündigung des Anlegers herausstellte – darf er vom Unternehmenswert abgezogen werden. Der Ex-Gesellschafter erhält also nur die besagten 36 Prozent des ursprünglich eingezahlten Kapitals zurück.

Bei Anlegern, denen der Wert ihrer Midas-Beteiligung – im Unterschied zum klagenden Anleger – bereits 2012 schriftlich von der Gesellschaft mitgeteilt wurde, könnte der Fall anders liegen. Der im Jahr 2012 kommunizierte Wert dürfte verbindlich sein, meint Marc Gericke, Kapitalmarktrechtler der Kanzlei Göddecke. Als die Anleger sich mit diesem Unternehmenswert einverstanden erklärten, sei ein Art Vergleich zustande gekommen. „Nach gängiger Rechtsprechung tragen bei einem Vergleich grundsätzlich beide Parteien das Risiko, dass sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Vergleiches nachträglich ändern.“

Das heißt: merkt eine Partei später, dass sie zu wenig bekommen hat, kann sie keinen Nachschlag fordern. Andersherum: War die Lage doch schlechter, muss sie auch nichts zurückzahlen. Dies gilt nach Auffassung von Rechtsanwalt Gericke insbesondere dann, wenn die nun angeblich wertlosen Kredite nie hätten ausgezahlt werden dürfen, weil entsprechende Sicherheiten nicht bestellt wurden.

Die verbliebenen Investoren sollten vielmehr über die Fondsgesellschaft prüfen lassen, ob der inhaftierte Geschäftsführer den Verlust durch den ausgefallenen Kredit ausgleichen muss, meint Gericke. Sieht auch das Frankfurter Landgericht es als erwiesen an, dass der Geschäftsführer von vornherein wusste, dass die Darlehen weitgehend wertlos waren, beziehungsweise die Kredite unrechtmäßig ohne Absicherung vergeben wurden, „könnte der Fonds den Geschäftsführer womöglich haftbar machen.“

Vorab wäre es allerdings sicherlich sinnvoll, dass die Anleger darüber nachdenken, ob sie den inhaftierten Geschäftsführer weiter ihren Fonds managen lassen wollen.

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