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Deutsche Institution für SchiedsgerichtsbarkeitModernisierungsschub für deutsche Schiedsgerichte

Das verstaubte Regelwerk deutscher Schiedsgerichte wird aufgefrischt. Sie sollen effizienter und schneller arbeiten – sonst drohen Sanktionen.Heike Anger 26.02.2018 - 15:50 Uhr Artikel anhören

Wenn Unternehmen Streitigkeiten mit ihren Geschäftspartnern unter Ausschluss staatlicher Gerichte beilegen wollen, können sie sich an Schiedsgerichte wenden. Alle Details der Verhandlungen werden vertraulich behandelt. Betriebsgeheimnisse bleiben also geschützt.

Foto: Mauritius

Berlin. Mitglieder der Reformkommission berichten: Es habe 579 Tage und 28 Sitzungen gedauert, um die neue Schiedsgerichtsordnung zu verfassen. Allein die eingegangenen Reformvorschläge hätten 500 Seiten umfasst. Doch nun hat die Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS) ihr neues Regelwerk veröffentlicht. An diesem Donnerstag wird es in Kraft treten und dann für alle ab diesem Zeitpunkt eingeleiteten Verfahren angewendet.

Die DIS gehört zu den einschlägigen Institutionen, die gegen Gebühren Schiedsverfahren organisieren und verwalten. Das geschieht immer dann, wenn Unternehmen Streitigkeiten mit ihren Geschäftspartnern unter Ausschluss staatlicher Gerichte beilegen wollen und vorher eine entsprechende Schiedsklausel vertraglich vereinbart wurde. Dann wird ein Schiedsgericht tätig, etwa nach den Regeln der DIS. Die Vorteile: Alle Details der Verhandlungen werden vertraulich behandelt. Betriebsgeheimnisse bleiben also geschützt. Die benannten unabhängigen Schiedsrichter kennen sich meist in der Materie aus. Der Ort und die Sprache des Schiedsverfahrens sowie das anwendbare materielle Recht sind durch die Klausel bereits festgelegt. Der Schiedsspruch schließt das Verfahren ab.

Doch das DIS-Regelwerk war 20 Jahre alt. Mit der neuen Ordnung soll nun alles effizienter und schneller werden. So muss künftig das Schiedsgericht innerhalb von 21 Tagen nach seiner Konstituierung eine Verfahrenskonferenz durchführen, auf der Regeln und zeitliche Abläufe erörtert werden. Zudem wird geprüft, ob von der Möglichkeit eines beschleunigten Verfahrens Gebrauch gemacht werden soll. Im Sinne der Effizienz sind auch Anreize und Sanktionen zu verstehen. So kann sich eine vorzeitige Verfahrensbeendigung positiv auf die Honorare der Schiedsrichter auswirken. Umgekehrt kann die DIS Honorare herabsetzen, wenn es zu Verzögerungen beim Schiedsspruch kommt.

Schneller soll das Verfahren durch verkürzte Fristen werden. Künftig muss der Beklagte schon 21 Tage nach Zustellung der Schiedsklage seinen Schiedsrichter benennen. Für die Benennung des Vorsitzenden gilt die gleiche Frist. Haben die Parteien keine Vereinbarung über die Anzahl der Schiedsrichter getroffen, ist es zudem möglich, einen Einzelschiedsrichter einzusetzen. Da es zu immer komplexeren Verfahren kommt, sind künftig auch Mehrparteien- und Mehrvertragsverfahren möglich.

Seit Jahren sind die Fallzahlen der DIS gestiegen. 2017 gab es aber mit 121 neuen Verfahren nach der Schiedsgerichtsordnung 20 Fälle weniger als noch im Vorjahr, wie die DIS auf Anfrage mitteilte. Zurzeit sind demnach rund 250 Verfahren anhängig. Die Streitwerte reichten im vergangenen Jahr von 5 000 bis 270 Millionen Euro. Die Gesamtsumme aller Streitwerte belief sich auf rund eine Milliarde Euro. 56 Prozent der Verfahren waren national, 33 Prozent mit mindestens einer ausländischen Partei sowie elf Prozent Verfahren mit ausländischer Beteiligung auf beiden Seiten.

Die DIS wird mit dem neuen Regelwerk eine aktivere Rolle spielen und Aufgaben übernehmen, die bislang bei den Schiedsgerichten lagen. So verwaltet ein DIS-Rat künftig Honorare und Auslagen, überprüft auf Antrag die Streitwertfestsetzung und entscheidet über die Ablehnung oder Amtsenthebung eines Schiedsrichters.

„Die Reform des DIS-Regelwerks war sehr sinnvoll, aber auch erforderlich“, meint Professor Volker Wiese, Direktor des Bayreuth Center für Dispute Resolution, Mediation and Arbitration. Die Konkurrenz wie die International Chamber of Commerce (ICC) mit Sitz in Paris habe schließlich längst ihre Verfahren modernisiert. Nun hole die DIS auf. „Inhaltlich gibt es kaum etwas zu kritisieren“, betont Wiese. „Ganz so stark wie die ICC, die am Ende die Schiedssprüche prüft, tritt die DIS aber auch künftig nicht auf.“ Dennoch würden die neuen Regelungen zur Stärkung des Schiedsortes Deutschland beitragen.

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