Streit mit Verbraucherzentrale: Gericht erklärt Kündigungsklauseln der Bausparkasse Badenia für unwirksam
Das Oberlandesgericht Karlsruhe erklärte eine Kündigungsklausel des Instituts für unwirksam.
Foto: dpaDüsseldorf. Die Bausparkasse Badenia hat im Streit um Kündigungsklauseln ein Verfahren vor dem Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe (12.06.2018, Az.: 17 U 131/17) verloren. In ihren Bausparbedingungen räumte sich das Institut ein Kündigungsrecht nach 15 Jahren ein. Dagegen ging die Verbraucherzentrale Baden Württemberg vor.
Das OLG Karlsruhe entschied, dass die Klausel unwirksam und damit zu unterlassen ist. Es wies damit die Berufung der Badenia zurück, die bereits vor dem Landgericht Karlsruhe unterlegen war. Das OLG ließ allerdings Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH) zu. Die Badenia kündigt auf Handelsblatt-Anfrage an, das Urteil vom BGH überprüfen zu lassen.
„Das Urteil stimmt uns zuversichtlich, mit unseren Klagen gegen die Badenia, die LBS Südwest und den Verband der Bausparkassen eine weitere Kündigungswelle ab 2020 im Interesse der Verbraucher verhindern zu können“, sagt Niels Nauhauser, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Ob es ihr gelingt, weitere Massenkündigungen zu unterbinden, hängt nun davon ab, wie der BGH entscheidet.
Das Verfahren gegen die Bausparkasse Badenia ist eines von drei ähnlich gelagerten Verfahren, in denen es um vertragliche Kündigungsrechte der Bausparkassen geht. „Medienberichten zufolge verwendet die Badenia die strittige Klausel seit 2015, während die ebenfalls verklagte LBS Südwest sie bereits seit dem Jahr 2005 verwendet“, teilte die Verbraucherzentrale mit.
Die Zahl der betroffenen Verträge lässt sich nicht seriös schätzen. Da die Klausel in den Musterbedingungen des Verbandes enthalten sei, sei sie auch in allen aktuellen Bausparverträgen enthalten, erläutert Verbraucherschützer Nauhauser.