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EZBSparkassen und Volksbanken dürfen weiter Dividenden kassieren

Die EZB fordert einen Verzicht auf Dividenden. Die DZ Bank und öffentlich-rechtliche Spitzeninstitute dürfen aber wohl trotzdem Gewinne ausschütten.Andreas Kröner 29.03.2020 - 16:26 Uhr

Neben den Sparkassen gelten auch für Volksbanken andere Regeln als für private Geldhäuser.

Foto: dpa

Frankfurt. Die Finanzaufsicht hat die Regeln für die Banken im Zuge der Coronakrise deutlich gelockert. Die Institute sollen dadurch in die Lage versetzt werden, Unternehmen in dieser schwierigen Zeit zu unterstützen. Vermeiden wollen die Behörden jedoch, dass Banken den zusätzlichen Spielraum nutzen, um ihre Aktionäre mit Dividenden bei der Stange zu halten.

Die europäische Bankenaufsicht hat ihre Gangart bei diesem Thema deshalb nochmals verschärft. Am Freitagabend forderte sie die größten Institute der Euro-Zone auf, auf die Zahlung von Dividenden mindestens bis zum 1. Oktober 2020 zu verzichten. Da Gleiche gilt für den Rückkauf eigner Aktien.

„Wir wollen mit der Empfehlung verhindern, dass in der aktuell unsicheren Lage durch Ausschüttungen womöglich später dringend benötigtes Kapital aus dem Bankensystem abfließt“, sagte Bundesbank-Vorstand Joachim Wuermeling dem Handelsblatt. „Bei Zahlungen zwischen Mutter- und Tochterunternehmen innerhalb von Bankkonzernen ist das aber nicht der Fall. Deshalb erstreckt sich die Empfehlung nicht auf solche Transaktionen.“ Die Münchner HypoVereinsbank darf ihrem Mailänder Mutterkonzern UniCredit also wie geplant eine Dividende von 3,29 Milliarden Euro überweisen.

„Innerhalb von Verbünden ist die Lage vergleichbar, auch wenn es sich juristisch nicht um einen Konzern handelt“, erklärte Wuermeling, der im Bundesbank-Vorstand für die Bankenaufsicht zuständig ist.

Auch hier verbleibe eine Dividendenzahlung „innerhalb der Finanzgruppe der Sparkassen oder Genossenschaften“ und somit im Bankensystem. „Deshalb gehe ich nicht davon aus, dass auch innerhalb von Verbünden erwartet wird, auf Ausschüttungen zu verzichten“, betonte Wuermeling.

Die DZ Bank, der Fondsanbieter Deka sowie einzelne Landesbanken dürfen nach einer Einzelfallprüfung also vermutlich Dividenden an ihre Eigentümer bezahlen. Die DZ Bank gehört den Volks- und Raiffeisenbanken, die die Ausschüttung ihres Zentralinstituts in ihren Planungen zum Teil fest einkalkuliert haben.

Das gleiche gilt für die Sparkassen, denen die Deka zu 100 Prozent gehört. Bei den Landesbanken sind die Beteiligungsverhältnisse sehr unterschiedlich. An der BayernLB halten die Sparkassen lediglich 25 Prozent, an der Helaba dagegen über 80 Prozent.

Die Helaba will ihren Eigentümern für das Geschäftsjahr 2019 wie im Jahr zuvor 90 Millionen Euro ausschütten. „Dies entspricht einer Ausschüttungsquote von unter 20 Prozent“, sagte Vorstandschef Herbert Hans Grüntker am Mittwoch. „Wir sind der Überzeugung, dass wir damit sorgfältig mit unseren Kapitalressourcen umgehen.“

Die DZ Bank plant Dividendenzahllungen an ihre Eigentümer von insgesamt 322 Millionen Euro. Das entspricht einer Ausschüttungsquote von rund 17 Prozent.

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Im Gegensatz zu DZ Bank und Deka werden deutsche Privatbanken wie die Commerzbank, die Aareal Bank oder die Deutsche Pfandbriefbank ihre geplanten Dividendenzahlungen für 2019 vermutlich aussetzen oder ganz streichen müssen.

Auf der anderen Seite dürfen sich die Institute über eine weitere Erleichterung freuen. Die internationalen Bankenregulierer gaben am Freitag bekannt, dass sie die Einführung härterer Kapitalvorschriften wegen der Coronakrise um ein Jahr zu verschieben. Das Regelwerk, das in der Branche „Basel IV“ genannt wird, soll nun erst ab 2023 schrittweise eingeführt werden.

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