Rechtsstreit: Deutsche Bank schließt ein Kapitel im Streit um die Postbank-Übernahme
Zumindest einen Rechtsstreit im Tauziehen um die Postbank-Übernahme hat die Deutsche Bank abgehalt.
Foto: dpaKöln. Die Deutsche Bank beendet einen seit Jahren schwelenden Rechtsstreit. In einer Auseinandersetzung mit ehemaligen Aktionären der Deutschen Postbank gibt das Frankfurter Institut klein bei. Die früheren Postbank-Eigentümer hatten moniert, dass die Deutsche Bank im Zuge der Übernahme Stimmrechte ausgeübt hat, die sie nicht hätte ausüben dürfen. Vor dem Landgericht Köln hatten die Kläger Recht bekommen, diese Entscheidung hat nun Bestand.
„Die Deutsche Bank hat sich entschieden, die Berufung im Anfechtungsverfahren zum 2015 bei der Deutsche Postbank AG durchgeführten Squeeze-out vor dem 18. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln zurückzunehmen und damit das Verfahren zu beenden“, sagte ein Sprecher der Bank. Der Aufwand für das Verfahren sei viel zu groß gewesen, im Wesentlichen gehe es um den Ersatz von Verfahrenskosten. „Die Deutsche Bank ist unverändert der Auffassung, dass die Anfechtungsklagen unbegründet waren.“
Das nun beendete Verfahren spielt im Streit um die Postbank-Übernahme zwar nur eine untergeordnete Rolle: Es ist allerdings zu erwarten, dass die Klägeranwälte den Rückzieher der Bank für den weitaus wichtigere Teil des Streits nutzen wollen – und hier gibt es keine Annäherung.
In dieser Auseinandersetzung geht es um die Frage, ob die Deutsche Bank die Aktionäre der Postbank angemessen vergütet hat, als sie das Institut übernahm. Die Kläger argumentieren, dass die Frankfurter den Postbank-Aktionären ein zu niedriges Angebot gemacht hatte.
Weil zahlreiche Anleger betroffen sind, geht es für die Bank samt Zinsen um ein Milliardenrisiko. Sie hatte die Postbank in zwei Schritten übernommen. Im Jahr 2008 erwarb sie von der Deutschen Post für 57,25 Euro je Aktie 29,75 Prozent der Anteile an der Bonner Filialbank. Damit blieb die Deutsche Bank haarscharf unter der 30-Prozent-Marke, ab der ein Übernahmeangebot an alle Aktionäre rechtlich vorgeschrieben gewesen wäre.
Kaum zwei Jahre später kam dann das Übernahmeangebot an alle, allerdings erhielten die Postbank-Aktionäre dann nur noch 25 Euro pro Anteilsschein. Das sei eine Ungleichbehandlung und verstoße gegen den Grundsatz, dass alle Aktionäre gleich behandelt werden müssten, tragen die Kläger vor.
Die Deutsche Bank habe trotz ihrer formalen Minderheitsbeteiligung sofort die Entscheidungshoheit bei der Postbank gehabt, die Bank habe sich mit der damaligen Mehrheitsgesellschafterin abgestimmt. Das sei aktienrechtlich unzulässig.
Mit dieser Klage befasst sich der 13. Zivilsenat des Oberlandesgericht Köln. Die Beweisaufnahme ist weitgehend abgeschlossen. Von 17 geladenen Zeugen wurden 16 gehört. Einige prominente Zeugen wie Ex-Vorstandschef Josef Ackermann, der frühere Privatkundenvorstand Rainer Neske sowie der ehemalige Finanzchef Stefan Krause machten von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch. Aufgrund der Coronakrise kam es zuletzt zu Verzögerungen. Der nächste Verhandlungstag soll am 3. September stattfinden.