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  5. Bilanzskandal: Bafin zeigt Ex-Wirecard-Chef Braun wegen Insiderhandels an

BilanzskandalEx-Wirecard-Chef Braun weist Vorwurf des Insiderhandels zurück

Die Staatsanwaltschaft München befasst sich mit Ex-Wirecard-CEO Braun. Bislang gab es bei solchen Fällen aber nur wenige Verurteilungen. 15.07.2020 - 14:08 Uhr

Wegen des Verkaufs von Aktien kurz vor der Insolvenzanmeldung hat die Bafin den Ex-Wirecard-Chef bei der Staatsanwaltschaft angezeigt.

Foto: Reuters

Düsseldorf, München. Die Finanzaufsicht Bafin hat im Skandal um die Pleite von Wirecard nun auch Ex-Vorstandschef Markus Braun wegen Insiderhandels im Visier. Eine Sprecherin der Behörde sagte an diesem Dienstag, man habe bei der Staatsanwaltschaft München Anzeige gegen die MB Beteiligungsgesellschaft erstattet, hinter der Braun steht.

Es gehe um den Verkauf von Wirecard-Aktien für 6,6 Millionen Euro am 24. Juni – am Tag bevor der Zahlungsabwickler Insolvenz angemeldet hatte. Weitere Verkäufe für 3,4 Millionen Euro durch MB zwei Tage vorher würden noch untersucht, sagte die Behördensprecherin.

Brauns Anwalt Alfred Dierlamm wies den Verdacht gegenüber seinen Mandanten Braun als „völlig haltlos“ zurück. Er kritisierte, von der Bafin nicht einmal angehört worden zu sein. Darüber hinaus wollte er sich nicht äußern. „Die Einzelheiten werden wir ausschließlich mit der ermittelnden Staatsanwaltschaft München I besprechen.“

Braun war am 24. Juni bereits als Vorstandschef von Wirecard zurückgetreten. Das Unternehmen aus Aschheim bei München hatte einräumen musste, dass 1,9 Milliarden Euro aus seiner Bilanz aller Voraussicht nach nicht existierten.

Dieser 24. Juni war ein weiterer Crashtag für das Wirecard-Papier. Der erste Kurs lag bei 19,40 Euro, die Aktie rutschte anschließend auf 11,41 Euro ab, der Schlusskurs lag bei 12,30 Euro.

Bei einem Kurs von 15,85 Euro, die Mitte zwischen Eröffnungs- und Schlusskurs an dem Tag, hätte Braun rund 416.000 Papiere verkauft. Das wäre nur ein Bruchteil des gesamten Handelsvolumen, das an diesem Tag 19 Millionen Papiere betrug.

Bafin überprüft mehrere Transaktionen

Die Staatsanwaltschaft München ermittelt bereits, ob und inwieweit der Österreicher Braun in die Betrügereien verwickelt ist. Er war am 22. Juni gegen eine Kaution von fünf Millionen Euro aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Braun war auch größter Einzelaktionär von Wirecard.

Den größten Teil seines Aktienpakets von acht Prozent hatte er bereits am 18. und 19. Juni für 155 Millionen Euro verkauft. Wegen des Kurssturzes der Aktie musste er die Papiere losschlagen, um Nachschusspflichten gegenüber Kreditgebern (Margin Calls) zu erfüllen, wie es damals hieß. Die Bafin erklärte, auch diese Transaktionen würden auf möglichen Insiderhandel hin überprüft.

Die Chancen für eine Verurteilung auf Insiderhandel sind allerdings nicht sehr groß. Im vergangenen Jahr hat die Finanzaufsicht Bafin laut ihrem Jahresbericht 2019 bei 15 Analysen hinreichende Anhaltspunkte für Insiderhandel gefunden. Die Verfahren wurden zwar mehrheitlich eingestellt, einige Unternehmen mussten aber eine hohe Geldauflage entrichten. Die höchste Geldauflage betrug fünf Millionen Euro.

Nur eine Verurteilung im Jahr 2019

Insgesamt wurden 2019 im vergangenen Jahre 58 Fälle von Insiderhandel abgeschlossen, mit 29 exakt die Hälfte eingestellt. 17 weitere wurden gegen Zahlung einer Geldbuße beendet. Vor Gericht kamen sechs Fälle, es kam zu einer Verurteilung und fünf Freisprüchen.

Zweifelhaften Aktiengeschäften im Vorfeld der spektakulären Pleite sind die Finanzaufseher ohnehin schon auf der Spur. Die Bafin hatte am Montag erklärt, einen ersten Insiderverdacht an die Staatsanwaltschaft weitergegeben zu haben. Dabei geht es um einen Eintrag in einem Online-Börsenforum, wie das Handelsblatt bereits berichtete.

Dort hatte ein anonymer Nutzer geschrieben, dass die Wirtschaftsprüfer von EY die Bilanz von Wirecard nicht uneingeschränkt testieren würden – acht Tage vor der tatsächlichen Verweigerung des Testats. Dem Beitrag zufolge habe das Wirecard-Management nicht nachweisen können, woher erhebliche Summen als Sicherheiten auf Treuhandkonten stammten. Mitarbeiter hätten die Information weitergegeben.

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