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VersicherungenUnterschiedliche Prämien für Geimpfte und Ungeimpfte? – R+V-Chef bringt Tarife nach Impfstatus ins Spiel

Impfverweigerern könnten höhere Versicherungskosten drohen. Verbraucherschützer kritisieren den Vorstoß von R+V-Chef Norbert Rollinger: „Es gibt keine Pflicht, gesund zu lebend“.Dietmar Neuerer, Christian Schnell, Susanne Schier 21.09.2021 - 15:31 Uhr Artikel anhören

Werden Ungeimpfte mittelfristig höhere Prämien für die Krankenversicherung zahlen müssen?

Foto: imago images/Westend61

Frankfurt, München. Es ist eine Aussage mit gesellschaftspolitischem Sprengstoff. „Als Versicherungsbranche werden wir früher oder später darüber nachdenken müssen, möglicherweise Tarife nach Impfstatus zu unterscheiden“, sagte Norbert Rollinger, Vorstandschef des genossenschaftlichen Versicherers R+V, dem Internetportal T-Online. Wann das der Fall sein werde, hänge von der Frage ab, wie lange sich die schweigende Mehrheit der Geimpften von den hartnäckigen Impfverweigerern noch auf der Nase herumtanzen lasse, so Rollinger.

In der Praxis könnte der Vorstoß des R+V-Chefs zur Folge haben, dass zum Beispiel innerhalb der Krankenversicherung in Zukunft zwischen Kunden mit vollständigem Impfschutz gegen Covid-19 und ungeimpften Kunden unterschieden wird.

Schon jetzt dürfen Krankenkassen beispielsweise zwischen Rauchern und Nichtrauchern unterscheiden. Die Konsequenz könnten höhere Kosten für ungeimpfte Kunden bedeuten. Auch eingeschränkte Leistungen, sollte ein ungeimpfter Kunde an Covid-19 erkranken, wären denkbar.

Bei der R+V Versicherung heißt es auf Anfrage, dass es zu solchen Tarifen derzeit keine Überlegungen gebe. „In unserem Haus gibt es dazu keine Anstrengung“, sagt ein Sprecher.

Auch innerhalb der Branche äußert man sich zurückhaltend. Es gebe hier weder Absprachen unter den Krankenversicherern über ein gemeinsames Vorgehen noch plane man entsprechende Maßnahmen, heißt es von einem hochrangigen Branchenvertreter.

Fehlende Rechtssicherheit

Der VZBV (Verbraucherzentrale Bundesverband) spricht sich gegen die Einführung unterschiedlicher Versicherungstarife für Geimpfte und Ungeimpfte aus. „Sich jetzt mit Ungeimpften einen Einzelfall herauszugreifen ist nicht zielführend. Dann müsste man auch in anderen Fällen, zum Beispiel bei Masern, spezielle Tarife vorsehen“, sagte der Versicherungsexperte des VZBV, Lars Gatschke, dem Handelsblatt.

„Als Versicherungsbranche werden wir früher oder später darüber nachdenken müssen, möglicherweise Tarife nach Impfstatus zu unterscheiden.“

Foto: Bernd Roselieb für Handelsblatt

Auch fehlende Rechtssicherheit könnte ein Problem sein „Es gibt keine Pflicht, gesund zu leben. Das wäre auch nicht mit der Risikoeinteilung der privaten Krankenversicherung in Einklang zu bringen.“ Die Kunden würden bei Vertragsbeginn eingestuft. Verschlechtere sich danach der Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers, trage der Versicherer das Kostenrisiko. „Alles andere wäre ein absoluter Bruch mit dem Versicherungssystem“, betont der VZBV-Experte.

Bei der Impfung handele es sich um eine vorbeugende Schutzmaßnahme, erklärt auch Elke Weidenbach von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Sie vergleicht dabei eine Corona-Impfung mit Schutzmaßnahmen gegen andere Erkrankungen, beispielsweise Untersuchungen gegen Darmkrebs oder Gebärmutterhalskrebs.

Auch hier könne eine Erkrankung trotz vorbeugender Maßnahmen eintreffen. „Der Versicherer kann die Leistung nicht verweigern, wenn diese Schutzmaßnahmen nicht genutzt wurden“, so die Verbraucherschützerin. Das gelte beispielsweise auch bei Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung.

Klar geregelt ist das Vorgehen auch vom Gesetzgeber. In Paragraf 201 des Versicherungsvertragsgesetzes steht, dass eine Leistungspflicht nur dann eingeschränkt ist, wenn die versicherte Person die Krankheit oder den Unfall vorsätzlich herbeigeführt hat. Dann hätte sich ein Kunde aber bewusst mit einer Covid-19-Erkrankung infizieren müssen.

In der Praxis dürfte das unwahrscheinlich und für Versicherer im Einzelfall kaum nachweisbar sein. Allein der Umstand, dass sich ein Kunde gegen eine Corona-Impfung entschieden habe, bedeute noch nicht, dass er eine später auftretende Erkrankung bewusst gewollt habe, heißt es von einem Versicherer.

Zudem dürften die Krankenversicherer ohnehin nicht abfragen, ob ein krankenversicherter Kunde geimpft sei oder nicht. Das gilt auch für die eigenen Mitarbeiter der Versicherer. Die Branche setzte dagegen auf Überzeugungsarbeit bei den eigenen Mitarbeitern. Nahezu alle großen Assekuranzen machten interne Impfangebote.

Etwas anders könnte der Fall möglicherweise in Zukunft aussehen, wenn es für bestimmte Berufsgruppen zu einer Impfpflicht kommen sollte. Eine entsprechende Vorschrift für Mitarbeiter aus dem Gesundheitssektor oder aus der Pflege stand zuletzt in der politischen Diskussion.

Dann könnte sich womöglich auch für die Versicherer die Möglichkeit ergeben, die vertragliche Gestaltung der Krankenversicherung für diese bestimmten Berufsgruppen entsprechend anzupassen. Mit diesen Fragen müsste sich jedoch die künftige Bundesregierung beschäftigen, heißt es von einem großen Versicherer.

Klare Vorgaben bei Berufsunfähigkeit

Im Fall einer möglichen Berufsunfähigkeit in Zusammenhang mit einer Covid-19-Erkrankung sind die Vorgaben klar. Im Leistungsfall kann der Versicherer bei einer Berufsunfähigkeit zum Beispiel verlangen, dass die betroffene Person alle Maßnahmen ergreifen muss, die die Erkrankung heilen oder die dazu geeignet sind. Das muss für den erkrankten Kunden gefahrenlos und ohne besondere Schmerzen möglich sein.

Wie das in der Praxis auszusehen hat, ist von Versicherer zu Versicherer in den jeweiligen Vertragsbedingungen nachzulesen. Manche Versicherer machen beispielsweis eine ärztliche Verordnung zur Bedingung.

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Erst wenn ein Berufsunfähiger nicht die Vorgaben seines Versicherers erfüllt, kann das Auswirkungen auf seine Leistungen aus der Versicherung haben. „Eine Impfung sehe ich da nicht als geeignete Maßnahme, da diese nicht heilt, sondern nur vorbeugt“, sagt Verbraucherschützerin Weidenbach. Für die R+V Versicherung hatte der Vorschlag ihres Vorstandschefs Norbert Rollinger indes schon am Dienstag Folgen. In den sozialen Netzwerken tobte ein Shitstorm gegen dessen Aussagen.

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