Corona-Schnelltest: Keine kostenlosen Bürgertests mehr – Was Schnelltests nun kosten und welche Ausnahmen gelten
Ab dem 11.Oktober müssen Coronatests wieder aus der eigenen Tasche bezahlt werden. Aber es gibt viele Ausnahmen.
Foto: dpaDüsseldorf. Corona-Schnelltests müssen seit dem 11. Oktober 2021 meist selbst bezahlt werden. Das legt eine neue Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums fest, die einen entsprechenden Bund-Länder-Beschluss umsetzt.
Damit endet das seit Anfang März finanzierte Angebot der kostenlosen Bürgertests für alle. Grund dafür ist, dass sich die meisten Menschen in Deutschland inzwischen gegen Corona impfen lassen können. Es gibt ausreichend Impfdosen und Termine in den Zentren, sowie in Hausarztpraxen. Eine dauerhafte Übernahme der Testkosten durch die Steuerzahler sei daher nicht länger nötig, heißt es.
Bisher konnten sich alle Bürger ohne Symptome mindestens zweimal pro Woche kostenlos testen lassen. Doch müssen jetzt alle Tests selbst gezahlt werden? Gibt es Ausnahmen? Was kostet ein Schnelltest? Ein Überblick.
Kosten für den Corona-Schnelltest: Das gilt ab dem 11. Oktober 2021 für Covid-19-Tests
Wer bekommt weiterhin gratis einen Schnelltest?
Für Kinder, die jünger sind als zwölf Jahre, gibt es keinen zugelassenen Impfstoff. Die Kosten der Coronatests werden daher weiterhin vom Bund übernommen. Auch Menschen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, bekommen Corona-Schnelltests weiterhin erstattet.
Laut der Verordnung müssen Personen, auf die Folgendes zutrifft, ihre Tests nicht selbst bezahlen:
- Schwangerschaft
- Therapie, die das Immunsystem supprimiert
- Freitestung nach einer Quarantäne
- Genesene Personen, deren Corona-Infektion nicht länger als sechs Monate zurückliegt
- Studierende aus dem Ausland, die mit einem in Deutschland nicht anerkannten Impfstoff geimpft sind
- Teilnehmende einer Corona-Wirksamkeitsstudie
Was muss ich bei einem Schnelltest vorweisen, wenn ich zu den Ausnahmen gehöre?
Um den Coronatest weiterhin gratis zu bekommen, wird zunächst der Personalausweis benötigt. Für Kinder unter zwölf Jahren reicht dieses Dokument aus.
In allen anderen Fällen braucht man zudem einen Nachweis. Auf diesem Dokument muss stehen, wieso die Person nicht geimpft werden kann. Wichtig dabei ist, dass dort Name, Anschrift und Geburtsdatum der Person stehen, genau wie die Daten des ausstellenden Arztes.
Was kostet der Coronatest für alle anderen?
Wie viel die Coronatests ab dem 11. Oktober kosten werden, ist noch unklar. Bisher erstattet der Bund den Teststationen 11,50 Euro pro Schnelltest und 43,56 Euro pro PCR-Test. Vermutlich werden die neuen Preise darüber liegen. Berücksichtigt man die Preise, die bis zur Einführung der Bürgertests im März galten, müssten Schnelltests für Selbstzahler zwischen zwölf Euro und 40 Euro. Erste Umfragen zeigen, dass Apotheken im Schnitt 15 Euro verlangen. PCR-Tests sind deutlich teurer. Sie kosten für Bürger zwischen 44 Euro und 90 Euro.
Was, wenn der Schnelltest positiv ausfällt – muss der PCR-Test auch selbst gezahlt werden?
Nein, der PCR-Test wird in diesem Fall vom Bund übernommen. In den Testzentren soll unmittelbar die Möglichkeit bestehen, nach einem positiven Schnelltest die Probe für einen PCR-Test abnehmen zu lassen.
Wer sich zu Hause selbst getestet und ein positives Ergebnis erhalten hat, sollte einen Termin beim Hausarzt machen. Möglich ist auch, beim ärztlichen Bereitschaftsdienst 116 117 anzurufen. Hier erfahren Bürger, wo sie einen PCR-Test machen können. Bis dahin wird geraten, möglichst jeden Kontakt zu meiden, um niemanden anzustecken.
Was tun bei Corona-Symptomen wie Husten und Schnupfen?
Alles, was sich wie eine Erkältung anfühlt, kann auf Corona hindeuten. Das gilt auch für Geimpfte und Genesene. In diesem Fall sollten sich Bürgerinnen und Bürger erst einmal telefonisch bei der Hausarztpraxis melden, empfiehlt das Bundesministerium für Gesundheit. Dort kann man am besten einschätzen, ob ein Besuch in der Praxis möglich ist oder ein Test in einem Corona-Testzentrum besser wäre. Außerhalb der Sprechzeiten gibt es für diesen Fall den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Nummer 116 117. In Notfällen, wie etwa starker Atemnot, hilft die 112.
Was gilt für Coronatests bei der Arbeit?
Arbeitgeber müssen allen Beschäftigten, die nicht ausschließlich in ihrer Wohnung arbeiten, mindestens zweimal wöchentlich einen Coronatest anbieten. Das sieht die Corona-Arbeitsschutzverordnung vor. Die Kosten müssen von den Unternehmen übernommen werden. Für Arbeitnehmer sind diese Tests also weiterhin gratis.
PCR-Tests, Antigen-Schnelltests und Selbsttests – Was ist der Unterschied?
Die Corona-Schnelltests unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Anwendung sowie hinsichtlich ihrer Genauigkeit. Die Corona-Schnelltests im Überblick:
PCR-Tests: Das sind die sichersten Coronatests. Dabei entnimmt medizinisches Personal eine Probe in Mund und Nase. Die Auswertung erfolgt durch Labore. Aus diesem Grund kann es bis zu 48 Stunden dauern, bis man ein Ergebnis erhält.
Antigen-Schnelltests: Auch sie können nur durch geschultes Personal durchgeführt werden. Ähnlich wie beim PCR-Test wird dabei ein Abstrich von der Nasen- oder Rachenschleimhaut gemacht. Die Auswertung erfolgt im Gegensatz zu der des PCR-Tests direkt vor Ort.
Selbsttests: Diese Covid-19-Tests wurden für den Test zu Hause entwickelt. Dafür muss man bei sich selbst einen Abstrich der Nasenschleimhaut durchführen. Schnell- und Selbsttests haben gegenüber den PCR-Tests eine höhere Fehlerrate. Deswegen sollte nach jedem positiven Schnell- und Selbsttest zur Bestätigung immer ein PCR-Test gemacht werden.