Bilanzskandal: Wirecards Insolvenzverwalter bereitet Klage gegen EY vor
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft war jahrelang für das Wirecard-Zahlenwerk zuständig.
Foto: AFPDüsseldorf. Martin Jonas hat schon einiges gesehen. Der Wirtschaftsprüfer von Warth & Klein Grant Thornton begutachtete den umstrittenen Kauf von EnBW-Anteilen durch das Land Baden-Württemberg und jüngst die Zahlen des Leasingunternehmens Grenke, das ins Visier eines Shortsellers geraten war. Auch die Aufarbeitung von Bilanzskandalen gehört zu seinem Metier. Ein aktueller Auftrag sticht heraus: Wirecard. Michael Jaffé, der Insolvenzverwalter des Münchener Zahlungsabwicklers, hat Jonas beauftragt, Schadensersatzansprüche gegen den langjährigen Bilanzprüfer EY zu prüfen. Eine Klage ist in Vorbereitung.
„Wir sind darauf spezialisiert, uns solche Sonderfälle anzuschauen“, bestätigte Jonas dem Handelsblatt. Im Kern gehe es um die Frage, ob EY Fehler gemacht habe und falls ja, wie schwer diese gewesen seien. Von der Antwort hänge ab, ob und in welcher Höhe EY haften müsse.
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Früher war die Haftung von Wirtschaftsprüfern gegenüber ihrem Auftraggeber gesetzlich auf vier Millionen Euro begrenzt, seit Juni 2021 sind es 16 Millionen. Weil der Gesetzgeber das Haftungslimit erst nach dem Wirecard-Skandal änderte, könnte EY argumentieren, die neue Regel könne in diesem Fall nicht greifen. Den Gläubigern würde aber weder die alte noch die neue Regel helfen – ihr Schaden ist tausendfach höher und sie sind auch nicht Auftraggeber von EY.