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  5. Wirecard: Wambach-Bericht - Kein Herausreden mehr möglich

Wambach-Bericht zu EYNach der Veröffentlichung des Geheimreports: „Nun kann sich keiner mehr rausreden“

Der vom Handelsblatt zugänglich gemachte Report über das Versagen von EY im Fall Wirecard schlägt hohe Wellen. Anwälte, Anlegerschützer und Politiker begrüßen die Veröffentlichung.René Bender, Bert Fröndhoff, Martin Greive, Felix Holtermann, Sönke Iwersen, Lars-Marten Nagel, Michael Verfürden und Volker Votsmeier 12.11.2021 - 18:18 Uhr Artikel anhören

Das Handelsblatt hat den bisher geheimen Bericht des vom Untersuchungsausschuss des Bundestags eingesetzten Experten veröffentlicht.

Foto: AP

Düsseldorf. Es ist die bislang wohl harscheste Reaktion auf den nun veröffentlichten Bericht des Sonderermittlers Martin Wambach zur Arbeit der Wirtschaftsprüfer (WP) von EY im Skandal um den Finanzdienstleister Wirecard: „Wenn ein Unternehmen nach der Pflichtlektüre des Wambach-Berichtes an EY als WP festhält bzw. EY als WP vorschlägt, wird man den AR (Aufsichtsrat, d. Red.) nicht mehr entlasten & ggf. nicht wiederwählen können“, twittert Marc Tüngler, Geschäftsführer der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW). „Nun kann sich keiner mehr rausreden, man wüsste ja nichts Konkretes“, schreibt Tüngler an diesem Freitag.

Am Donnerstag hatte das Handelsblatt den bis dato geheimen Bericht des vom Bundestags-Untersuchungsausschuss eingesetzten Experten veröffentlicht. Auf 168 Seiten hatte Wambach den Prüfern von EY zahlreiche Mängel in ihrer Arbeit attestiert. Seine Analyse legt nahe: Hätte EY konsequent nach den Normen des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) geprüft, wären das Geschäftsgebaren bei Wirecard und der Betrug möglicherweise viel früher aufgedeckt worden. EY bestreitet dagegen ein Fehlverhalten bis heute.

Während der Veröffentlichung unter jenen, die sich mit dem Fall Wirecard befassen, fast einhellig eine weitreichende Bedeutung beigemessen wird – manch einer bezeichnet die Veröffentlichung gar als „Bömbchen“ –, gehen die Meinungen darüber weit auseinander. Ablehnung und Unverständnis kommt etwa aus Kreisen von Wirtschaftsprüfern, Zustimmung von Aktionärsschützern, Kleinanlegern und ihren Anwälten, aber auch aus der Politik.

„Erkenntnisse, wie sich solch ein Skandal verhindern lässt“

So kommentiert etwa Jens Zimmermann, ehemaliger SPD-Obmann im Wirecard-Untersuchungsausschuss: „Der Bericht erhält Erkenntnisse, wie sich solch ein Skandal in Zukunft verhindern lässt. Genau darin besteht das öffentliche Interesse“, macht Zimmermann deutlich.

Es gehe nicht darum, „irgendwen in die Pfanne zu hauen“. Doch der Bericht zeige „schonungslos, dass der Wirecard-Skandal mit etwas gesundem Menschenverstand früher hätte aufgeklärt werden können. Das Gegenargument von EY, es würden bei einer Veröffentlichung Betriebsgeheimnisse offengelegt, überzeugt nicht“, so Zimmermann.

Unterstützung kommt auch vom inzwischen aus dem Bundestag ausgeschiedenen Linken-Politiker Fabio De Masi, der im Wirecard-Ausschuss einer der engagiertesten Aufklärer war: „Ich habe immer klar gesagt, der Wambach-Bericht gehört in die Öffentlichkeit. Denn die Aufgabe eines Untersuchungsausschusses ist es gerade nicht, ein juristisches Urteil über EY zu fällen, sondern eine öffentliche Tatortbegehung zu machen, damit sich die Bevölkerung ein Urteil bilden kann“, so De Masi.

„Ich hoffe sehr, dass der Bundestag den Bundesgerichtshof unabhängig von der Veröffentlichung durch das Handelsblatt überzeugt und das Dokument selbst ungeschwärzt im Untersuchungsbericht veröffentlichen darf“, so De Masi.

Hoffnung auf bessere Chancen für Anleger

Mit einem ersten Versuch, die Geheimhaltung des Wambach-Berichts aufzuheben, waren die Anwälte des Untersuchungsausschusses im Sommer gescheitert. Am 6. August urteilte der Bundesgerichtshof (BGH), dass das Dokument geheim bleibt. Die Begründung: Der Ausschuss habe sich inzwischen aufgelöst, der Antrag sei daher unzulässig. Beendet ist der Rechtsstreit damit nicht, aktuell liegt der Fall erneut vor dem BGH.

Der Berliner Anwalt Wolfgang Schirp, der im vergangenen Jahr als einer der ersten Klage gegen EY eingereicht hatte, verbindet mit der Veröffentlichung eine klare Hoffnung: „Ich denke, dass das nun öffentlich zugängliche Dokument Anlegern Aufwind gibt. Es führt Richtern zwingend vor Augen, durch welche konkreten Umstände in der Arbeit von EY dieser Skandal erst ermöglicht wurde.“

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Lisa Paus, finanzpolitische Sprecherin der Grünen, meint gar: Es ist ein guter Tag für die vielen geschädigten Anleger und Anlegerinnen. Dank des nun öffentlichen Berichts steigt die Erfolgswahrscheinlichkeit für ihre Klagen. „Ich finde es erschreckend, was der Wambach-Bericht im Fall EY alles zutage gefördert hat. Der Bericht zeigt, dass auch die Prüfer von EY viel früher als bisher bekannt ernsthafte Zweifel hatten, aber bis zuletzt nicht die notwendigen Konsequenzen daraus zogen. Warum, muss weiter aufgeklärt werden.

Bislang hatten Anleger, die gegen EY vor Zivilgerichten vorgingen, schlechte Karten. Im Gros scheiterten sie bereits daran, dass die Gerichte keine Kausalität zwischen den Testaten und dem Kaufentschluss der Anleger sahen.

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