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Cum-Ex-StrafprozessStaatsanwalt fordert sieben Jahre Haft für Warburg-Investmentbanker

Finale vor dem Landgericht Bonn: Dem angeklagten Banker drohen viele Jahre Gefängnis wegen schwerer Steuerhinterziehung.Volker Votsmeier 03.02.2022 - 12:48 Uhr Artikel anhören

Hier steht ein früherer Topmanager von Warburg Invest, einer Tochter der Hamburger M.M Warburg Gruppe, vor Gericht.

Foto: Reuters

Köln. Im Strafprozess gegen einen Investmentbanker vor dem Landgericht Bonn fordert die Staatsanwaltschaft eine Gesamtstrafe von sieben Jahren Haft. Die Verteidigung forderte in den abschließenden Plädoyers am Donnerstag dagegen eine Bewährungsstrafe, ohne ein konkretes Strafmaß zu nennen.

Ein Urteil im Prozess vor der 14. Großen Strafkammer ist in wenigen Tagen zu erwarten. Der nächste Termin ist für den 9. Februar angesetzt.

Vor Gericht steht ein früherer Topmanager von Warburg Invest, einer Tochter der Hamburger M.M. Warburg Gruppe. Er war mit zuständig für zwei Cum-Ex-Fonds, in denen reiche Investoren ihr Geld anlegen konnten. Laut Anklage hieß der Fonds 2009 BC German Equity, 2010 war es der Fonds BC German Hedge.

Die Profite dieser Fonds stammten aus der Steuerkasse. Zugrunde lagen Aktienkreisgeschäfte die darauf zielten, sich eine einmal abgeführte Kapitalertragsteuer mehrfach erstatten zu lassen.

Die Staatsanwaltschaft sieht den Angeklagten als Mittäter. Außerdem hält sie den Investmentbanker in vielen einzelnen Fällen für schuldig.

Damit unterscheiden sich die Vorwürfe der Ankläger fundamental von der Auffassung der Verteidigung. Die Anwälte sehen ihren Mandanten als Beihelfer, außerdem müssten seine Taten zusammengefasst werden. Bei der Bemessung der Strafe wird es am Ende wesentlich darauf ankommen, welcher Ansicht die Kammer um den Vorsitzenden Richter Roland Zickler folgt.

Geständnis abgelegt

Dass der Angeklagte im Laufe der Hauptverhandlung seine anfängliche Abwehrhaltung aufgegeben und seine Mitschuld eingeräumt hat, hat auch die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer berücksichtigt. Ein Geständnis führt grundsätzlich zu einer Strafmilderung.

„Ich habe mir die damaligen Vorgänge und Ereignisse immer wieder schöngeredet“, hatte der 63-Jährige vor Gericht eingeräumt. Grund sei gewesen, „mein damaliges Handeln vor mir selbst, vor anderen und auch der Justiz gegenüber zu rechtfertigen. Das war falsch.“

In seiner Einlassung belastete der Angeklagte auch die Führung der Warburg-Bank. Er habe sich unter Druck gesetzt gefühlt, erklärte er dem Gericht. „Ich hatte die Befürchtung, dass eine Weigerung meinerseits das Ende meiner Karriere in der Warburg Gruppe bewirkt hätte.“

Der langjährige Bank-Chef Christian Olearius ist in der Cum-Ex-Affäre ebenfalls beschuldigt, er weist die Vorwürfe zurück. Olearius pflegte einen engen Kontakt zu Steueranwalt Hanno Berger. Berger gilt in Ermittlerkreisen als „Spiritus Rector“ der Cum-Ex-Geschäfte und sitzt derzeit in der Schweizer Auslieferungshaft. Auf ihn warten in Deutschland gleich mehrere Anklagen.

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Olearius´ rechte Hand, der Generalbevollmächtigte S., saß bereits auf der Anklagebank. Er wurde zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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