Spektakulärer Strafprozess: Hat die Credit Suisse für einen bulgarischen Drogenboss Geld gewaschen?
Drogengeld im Schließfach?
Foto: ReutersZürich. Es war die Überraschung zum Prozessauftakt: Evelin Banev, ein verurteilter bulgarischer Drogenboss, soll vor dem schweizerischen Bundesstrafgericht zu Vorwürfen befragt werden, wonach er mithilfe der Credit Suisse Einnahmen aus dem Kokainschmuggel in Millionenhöhe gewaschen haben soll. Der inhaftierte Pate soll schon bald als Zeuge per Video in den Gerichtssaal in Bellinzona zugeschaltet werden, wie am Montag bekannt wurde.
Von der Befragung hängt für die Schweizer Großbank viel ab: Die Credit Suisse muss sich seit dieser Woche vor dem eidgenössischen Bundesstrafgericht verantworten, zusammen mit einer ehemaligen Kundenberaterin und zwei weiteren Angeklagten.
Die Vorwürfe haben es in sich: Die Credit Suisse soll Banev, dem bulgarischen Paten eines Kokain-Schmuggelkartells, dabei geholfen haben, 146 Millionen Franken Drogengeld zu waschen. Die Kundenberaterin des Bulgaren aufseiten der Bank, die längst nicht mehr bei der Credit Suisse arbeitet, soll große Summen in bar angenommen und dabei geholfen haben, die illegale Herkunft des Geldes zu verschleiern.
Die Bank erklärt auf Anfrage: „Die Credit Suisse weist die in dieser vergangenheitsbezogenen Angelegenheit gegen sie erhobenen Vorwürfe in aller Form zurück und ist auch von der Unschuld ihrer ehemaligen Mitarbeiterin überzeugt.“ Und weiter: „Die Credit Suisse wird ihre Position vor Gericht entschlossen verteidigen.“
Es ist das erste Mal, dass sich mit der Credit Suisse eine Bank in der Schweiz strafrechtlich verantworten muss. Bisher standen lediglich einzelne Banker vor Gericht. Doch der Prozess wird längst nicht nur für die angeschlagene Großbank zum Reputationsrisiko.
Im Laufe des Verfahrens dürfte auch die zum Teil unrühmliche Rolle der Strafverfolger zum Thema werden. Zudem dürfte die Verteidigungsstrategie der Bank die aus heutiger Sicht abenteuerlichen Zustände in Erinnerung rufen, mit denen in der Schweiz Anfang der Nullerjahre Bankgeschäfte betrieben wurden.
Die Vorwürfe erstrecken sich über den Zeitraum von 2004 bis 2008. Zu der Zeit soll Banev Kunde der Credit Suisse gewesen sein, ein ehemaliger bulgarischer Ringer, der im Anschluss an seine Karriere zum Unternehmer und Drogenschmuggler aufstieg. In Italien und Bulgarien wurde er wegen Drogenschmuggels zu langjährigen Haftstrafen verurteilt.
Mitarbeiterin soll kofferweise Bargeld angenommen haben
Banevs Clan wird die Einfuhr von mehreren Dutzend Tonnen Kokain von Südamerika nach Europa mittels Kurieren per Boot und Flugzeug zur Last gelegt. Banev tauchte 2015 unter und wurde im September letzten Jahres in der Ukraine festgenommen. Er ist in der Schweiz jedoch nicht angeklagt.
Dafür seine Kundenberaterin, eine ehemalige professionelle Tennisspielerin aus Bulgarien. Ihr Werdegang ist beispielhaft für die Lebensläufe, die im Schweizer Private Banking der Nullerjahre gefragt waren: Zugang zu reichen Kunden in schnell wachsenden Märkten war wichtiger als eine formale Ausbildung im Finanzwesen.
Die ehemalige Credit-Suisse-Mitarbeiterin soll von einem Vertrauten von Banev kofferweise Bargeld angenommen haben, das in Schließfächern der Bank deponiert wurde. Den mutmaßlichen Geldboten konnten die Ermittler nicht mehr befragen, er wurde 2005 erschossen.
Die Annahme dieser Gelder gelte es zu beweisen, sagt eine mit dem Verfahren vertraute Person im Gespräch mit dem Handelsblatt. Weiter müssten die Strafverfolger beweisen, dass die Gelder eine illegale Herkunft hatten und die beschuldigte Ex-Bankerin das hätte wissen müssen.
Die Strafverfolger stützen sich in ihrer Anklage auf eine Reihe von Urteilen gegen Banev und seinen Clan, etwa in Bulgarien und Spanien. Offen ist jedoch, ob das die Bundesrichter überzeugt. Die Ermittlungen in der Schweiz selbst liefen nicht immer reibungslos ab.
Hartes Vorgehen der Ermittler
Die beschuldigte Bankerin kam 2009 mehrere Monate in Untersuchungshaft. Eine mit den Vorgängen vertraute Person schildert das harte Vorgehen der Ermittler. Die Frau, gerade Mutter geworden, wurde inhaftiert und isoliert, der Vater des Kindes tagelang über den Verbleib der Frau im Unklaren gelassen.
Doch die rabiate Ermittlungstaktik brachte nicht den erhofften Durchbruch: Von der Untersuchungshaft der Beschuldigten bis zur Erhebung der Anklage verstrichen mehr als zwölf Jahre. Geldwäsche verjährt in schweren Fällen in der Schweiz nach 15 Jahren. Die Bank kann selbst im Fall einer Verurteilung darauf hoffen, dass ein großer Teil des mutmaßlichen Tatzeitraums ausgeklammert wird.
Und so könnte es ein Prozess werden, aus dem niemand als Sieger hervorgeht: Eine Bank, die erneut Negativschlagzeilen produziert, Strafverfolger, die sich für die lange Verfahrensdauer rechtfertigen müssen – und eine Angeklagte, für die der Traumjob bei einer Schweizer Bank zum Albtraum wurde.