Serie – Ratgeber Steuererklärung: Taxfix, Taxando, Steuerfuchs: Diese Apps machen die Steuererklärung einfacher
Apps geben Steuerzahlern die Möglichkeit, die Aufgabe in kurzer Zeit zu bewältigen.
Foto: Caiaimage/Getty ImagesFrankfurt. Mit ihnen soll das für viele unliebsame Thema Steuererklärung in kurzer Zeit erledigt sein. Nötig seien dafür keine Unterlagen, und trotzdem würden die Kunden im Schnitt 1027, 1069 oder 1154 Euro zurückbekommen. Die Rede ist von Steuer-Start-ups – kurz Taxtechs – mit so fröhlichen Namen wie Taxfix, Wundertax, Steuergo, Taxando, Expresssteuer, Steuergott, Steuerfuchs oder auch Lohnsteuer Kompakt.
Ähnlich wie Fintechs seit Jahren die Bankenbranche aufmischen, revolutionieren die Taxtechs die Art und Weise, wie man eine Steuererklärung einreicht. Dank der digitalen Helfer funktioniert die Abgabe teilweise sogar von unterwegs auf dem Smartphone. Durch den einfachen und schnellen Prozess soll das Thema seinen Schrecken verlieren.
Die Apps richten sich vor allem an Steuerpflichtige mit sehr einfachen Steuerfällen sowie an diejenigen, die wenig steuerliche Beratung hinsichtlich individueller Möglichkeiten zur Steueroptimierung benötigen, meint Stefan Weber, Professor an der Hochschule Neu-Ulm.
Mit den Apps gibt es unter Umständen nicht die höchstmögliche Erstattung, aber dafür ist das Thema schnell abgehakt, und das spricht vor allem diejenigen an, die sich bisher um eine Abgabe erfolgreich gedrückt haben, dies aber plötzlich nicht mehr können – und das sind in diesem Jahr die Millionen von Kurzarbeitern in Deutschland. Die Taxtechs haben sie als neue Zielgruppe ausgemacht, erklären auf ihren Seiten, wie sich das Kurzarbeitergeld auswirkt. Taxfix bietet die Steuererklärung für alle, die 2020 in Kurzarbeit waren, kostenlos an. Expresssteuer lockt mit einem vergünstigten Preis. Andere Angebote könnten bald folgen.
Zehn Millionen Deutsche mussten im vergangenen Jahr zumindest zeitweise ihre Arbeitszeit reduzieren und bekamen eine Ausgleichszahlung vom Staat. „Wer im Jahr mehr als 410 Euro Lohnersatzleistungen erhält – wozu neben Kurzarbeitergeld auch Kranken- oder Elterngeld zählen –, muss eine Steuererklärung machen“, erklärt Erich Nöll, Geschäftsführer beim Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL).
4,5 Millionen müssen erstmals eine Steuererklärung abgeben
Für 4,5 Millionen der Kurzarbeiter wird es das erste Mal sein, dass sie eine Erklärung abgeben müssen, schätzt Dennis Konrad, Gründer von Expresssteuer. Denn wer nur einen Arbeitgeber hat und Lohnsteuerklasse I, II oder IV und keine staatlichen Leistungen erhält, für den ist die Abgabe freiwillig.
Die Frist für das abgelaufene Jahr endet am 31.7.2021 (mit Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater: 28.2.2022). „Weil das Kurzarbeitergeld automatisch an die Finanzverwaltung gemeldet wird, können die Finanzämter auswerten, wer zur Abgabe verpflichtet ist“, weiß Nöll. Wer trödelt, riskiert einen Verspätungszuschlag. „Alternativ kann das Finanzamt auch die Steuer schätzen oder ein Zwangsgeld androhen“, sagt der Experte.
Im Prinzip kann jeder die Steuerformulare von Hand oder elektronisch über das „Elster“-Portal der Finanzverwaltung ausfüllen. Doch Laien wissen oft nicht, welche zusätzlichen Aufwendungen – von Fahrtkosten, über Kinderbetreuung oder Handwerkerrechnungen – sie sonst noch geltend machen können, um so ihre Steuerbelastung zu drücken.
Wissenschaftler Weber rät gerade für das Steuerjahr 2020 Kurzarbeitergeldbeziehern zum vorsichtigen Umgang mit den Versprechungen der Apps, die normalerweise 1000 Euro und mehr zurückholen. In der Praxis dürfte einigen von ihnen sogar eine Steuernachzahlung drohen.
Expresssteuer bietet Kurzarbeitern daher an, für einmalig 49 Euro (sonst 25 Euro plus 18 Prozent der Rückerstattung) die 2020er-Steuererklärung einzureichen, und empfiehlt noch rückwirkend die Erklärungen für 2019, 2018 und 2017 – diese allerdings zum regulären Tarif –, um aus der 2020er-Nachzahlung unterm Strich eine Erstattung zu machen. Die alten Erklärungen nachreichen kann aber nur der, der in diesen Jahren die Kriterien für eine freiwillige Steuererklärung erfüllt hat.
Leichte Eingabe mit Schwächen
Die typischen Steuerformulare bekommen die Nutzer bei den Apps nicht zu sehen, stattdessen werden die relevanten Daten per Interview abgefragt. Das Design geht von bunten Kacheln bis hin zu Eingabemasken.
Positiv ist, dass zahlreiche Steuer-Apps ohne das sonst übliche steuerliche Fachvokabular auskommen, indem meist simple Fragen gestellt werden“, lobt Weber. „An der ein oder anderen Stelle geht dies jedoch zulasten der Präzision, wenn zum Beispiel offenbleibt, ob die Brutto- oder Nettosumme einer Handwerkerrechnung in Abzug gebracht werden kann.“
Einige Anbieter werben damit, dass Nutzer keine Unterlagen bereithalten müssen, lediglich ihre Steuernummer. Diese Tools nutzen den sogenannten Belegabruf bei der Finanzverwaltung. Gehalt, Kirchensteuer, Soli und Sozialversicherungsbeiträge, Riester- und Rürup-Beiträge sowie Rentenzahlungen liegen dem Finanzamt bereits vor. Wer darüber hinaus auch nichts weiter einreicht, für den ist die Steuererklärung tatsächlich in wenigen Minuten abgehakt.
„Die Apps sind im Leistungsumfang unterschiedlich. Einige eignen sich nur für Arbeitnehmer mit einer einfachen Steuererklärung“, beobachtet Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. Schon Nebeneinkünfte oder Einkünfte aus einer Vermietung können teilweise nicht erfasst werden. Auch die Steuerspartipps sind unterschiedlich detailliert.
„Die einfachsten Steuer-Apps dürften zum Beispiel für Arbeitnehmer ohne weitere Einkünfte interessant sein, die abgesehen von einer täglichen Pendelstrecke von mehr als 15 Kilometern keine nennenswerten Werbungskosten zu erklären haben“, findet Weber.
Große Anbieter mischen mit
Neben den Start-ups haben auch die drei großen Anbieter von klassischer Steuersoftware auf CD eigene digitale Angebote für Browser beziehungsweise Smartphone entwickelt: Wiso Steuer-Web, Wiso Steuer-Phone und ilovetax (Buhl), Steuerkäpt’n (Wolter Kluwer), Smartsteuer und Steuerbot (Haufe).
Auch Smartsteuer nimmt die Kurzarbeiter ins Visier und hat eine eigene verkürzte Steuererklärung für diese Gruppe programmiert, die nur 9,99 Euro statt der üblichen 34,99 Euro kostet.
Umfangreiche Tests aller digitalen Steuerhelfer gibt es nicht. Das Portal Finanztip macht regelmäßig eine Analyse der wichtigsten Vergleiche der Fachzeitschriften, die ergab, dass Wiso Steuer-Web und Smartsteuer die besten Onlinelösungen seien.
Bezüglich der Qualität der erzeugten Steuererklärung nimmt Professor Weber allerdings auch die Anwender in die Pflicht. Denn die Qualität könne immer nur so gut sein kann wie die Eingaben, die zuvor in der App gemacht wurden. „Nutzer sollten also dazu bereit sein, sich mit den eigenen Eingaben inhaltlich auseinanderzusetzen, um nicht unnötig viel Steuern zu bezahlen“, findet Weber.
Steuerpflichtigen, die neben ihrem Lohn oder Gehalt weitere Einnahmen zum Beispiel aus der Immobilienvermietung oder Anlage umfangreicheren Kapitalvermögens erzielen, rät der Professor ohnehin zu einer individuellen steuerlichen Beratung, da hier die steuerliche Komplexität und mit ihr auch die Einsparpotenziale rasch zunähmen.
Auch Selbstständigen, die jährlich einen steuerlichen Gewinn ermitteln und fristgerecht Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben müssen, empfiehlt der Wissenschaftler weiter die persönliche Betreuung durch einen Steuerberater. Denn es komme hier häufiger zu Nachfragen und Prüfungen durch das Finanzamt, die der Steuerpflichtige ohne sachkundige Unterstützung oft nicht bewältigen kann.
Kostenbasis unterscheidet sich
Die Taxtechs feilen aber ebenfalls an ihrer Expertise. Bei Taxando in der teuersten Version und bei Expresssteuer wandert die Steuererklärung zudem über den Schreibtisch eines Steuerberaters. Das kostet bei Taxando ab 99 Euro. Wer kein Kurzarbeiter ist, muss bei Expresssteuer 25 Euro plus 18 Prozent der Rückerstattung bezahlen.
Zum Vergleich: Ein „echter“ Steuerberater kostet ab 80 Euro aufwärts. Mit diesen Preisen müssen die Nutzer von Zasta rechnen. Nach der Dateneingabe erhalten sie ein unverbindliches Angebot eines Steuerberaters mit der möglichen Steuererstattung oder -nachzahlung, das sie annehmen oder ablehnen können. Dafür entfällt die Suche nach einem Berater.
Die anderen Digitalangebote sind deutlich günstiger, hier übernimmt ein Algorithmus die Berechnung. Die Dateneingabe mit anschließender Prognose der zu erwartenden Steuererstattung beziehungsweise -nachzahlung ist dabei in der Regel noch kostenlos. Wer Zeit und Lust hat, kann daher mehrere Apps ausprobieren.
Bei Steuerkäpt’n und der Basisversion von Taxando ist auch die Abgabe der Steuererklärung kostenlos, die anderen Apps verlangen zwischen 15 und 35 Euro pro Erklärung.
Einige Anbieter der Online- und Smartphone-Anwendungen werben damit, dass das Einreichen der Steuererklärung nur im Fall einer Steuererstattung etwas koste. „Ist der Nutzer der App zur Abgabe gesetzlich verpflichtet und muss Steuern nachzahlen, gilt diese Kostenfreiheit allerdings meist nicht“, warnt Steuerexperte Weber.
Für Familien lohnen sich die Angebote von Wiso Steuer-Web und Smartsteuer, bei denen im Preis bis zu fünf Steuererklärungen pro Jahr enthalten sind. Steuergott bietet als Option eine Sofortauszahlung der Steuerrückzahlung in Form eines Kredits, der durch die tatsächliche Erstattung getilgt wird.
Datensicherheit bei Programmen
Wichtig ist auch der Aspekt Datensicherheit. Denn wer einen Online- oder App-Anbieter nutzt, dessen sensible Steuerdaten werden in der Cloud gespeichert. Besonders datensparsam ist Steuerfuchs. Bei Wiso Steuer-Web, ilovetax, Wundertax und Smartsteuer steht der Server in Deutschland, bei Taxfix, Steuerbot und Expressteuer in Europa. Taxando, Steuerkäpt’n und Steuergott machen keine Angaben dazu auf ihren Seiten.
Auf dem heimischen Rechner bleiben die Daten, wenn Steuerzahler eine Steuer-Software installieren. Drei Anbieter dominieren den Markt: Buhl (Wiso, Tax), Akademische Arbeitsgemeinschaft (Steuersparklärung, Steuereasy) und Haufe Lexware (Quicksteuer, Taxman). Auch sie kosten zwischen 15 und 35 Euro.
Die Programme setzen ebenfalls auf die Interviewtechnik und haben den automatischen Datenabruf beim Finanzamt integriert. Und bei einigen wie Wiso oder Smartsteuer lassen sich die abziehbaren Aufwendungen wie Versicherungsbeiträge oder Spenden sogar vom Girokonto auslesen.
Ein Vorteil vieler Softwarelösungen ist der Steuerbescheidprüfer. Damit können Nutzer den ergangenen Steuerbescheid in das Programm hochladen, und dann zeigt es an, welche Beträge das Finanzamt nicht anerkannt hat und wo ein Einspruch möglich wäre. Bei den Onlinelösungen ist dieser Service noch selten.