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BundesverfassungsgerichtHandelsabkommen mit Kanada: Deshalb setzt das Ceta-Urteil die Ampel unter Druck

Das Verfassungsgericht hat Klagen gegen das europäisch-kanadische Abkommen abgewiesen. Jetzt muss die Ampel reagieren – ist aber in der Ceta-Frage weiter zerstritten.Heike Anger, Silke Kersting, Julian Olk 15.03.2022 - 13:51 Uhr Artikel anhören

Das Ceta-Abkommen dient dazu, Zollabgaben beim gegenseitigen Handel für europäische und kanadische Firmen weitgehend abzuschaffen.

Foto: AFP

Das Bundesverfassungsgericht hat alle fünf Klagen von Kritikern des europäisch-kanadischen Handelsabkommens Ceta endgültig abgewiesen. Im September 2017 war das Abkommen vorläufig in Kraft getreten. Der damalige Beschluss sei nicht zu beanstanden, teilten die Karlsruher Richterinnen und Richter am Dienstag mit.

Das Ceta-Abkommen dient dazu, Zollabgaben beim gegenseitigen Handel für europäische und kanadische Firmen weitgehend abzuschaffen. Außerdem geht es um verbesserten Zugang zu öffentlichen Aufträgen und der Liberalisierung des Dienstleistungsverkehrs. Einige besonders umstrittene Bereiche liegen allerdings noch auf Eis, bis die Parlamente sämtlicher EU-Mitgliedstaaten sowie Kanada und die EU den Pakt ratifiziert haben. In der EU fehlen noch zwölf Staaten.

Auch Deutschland hat das Abkommen noch nicht abgesegnet. Eine Entscheidung wird seit Jahren aufgeschoben. Deshalb hatte das Bundesverfassungsgericht keine Möglichkeit, auch diese Bereiche der Vereinbarungen zu prüfen. Die Verfassungsbeschwerden zur abgespeckten Variante seien „offensichtlich unbegründet“, hieß es in einer Erklärung des Gerichts.

Die Verfassungshüter entdeckten aber durchaus Bestimmungen im Vertragswerk von EU und Kanada, die als „Ultra-vires-Akt“ qualifiziert werden könnten, also als Kompetenzüberschreitung der EU. Auch eine Berührung der „Verfassungsidentität“ halten die Richter nicht für ausgeschlossen. Aber erst, wenn die Ampelkoalition Ceta unverändert ratifiziert, kann es neue Klagen in Karlsruhe geben, dann gegen das komplette Abkommen.

Das Gericht habe „einfach alles abgewiesen“, erklärte der Bielefelder Europarechtler Franz Mayer nach dem Urteil. Der Zweite Senat „hat offensichtlich keine große Lust, sich im politischen Streit um das Für und Wider von Freihandelsabkommen der EU instrumentalisieren zu lassen“.

Problem im Koalitionsvertrag umschifft

Für die Bundesregierung verkompliziert diese Nachricht die Lage um das Handelsabkommen. Ceta hatte in der Vergangenheit für erheblichen Streit gesorgt. Während FDP und Union sich hinter das Abkommen stellen, haben SPD, Grüne und Linke erhebliche Zweifel.

Die neue Bundesregierung hatte das Thema in ihrem Koalitionsvertrag erst einmal umschifft. „Die Entscheidung über die Ratifizierung [von] Ceta treffen wir nach Abschluss der Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht“, hieß es darin.

Allerdings bringt das nun erfolgte Urteil des Verfassungsgerichts die Ampel in eine noch kompliziertere Lage. Zwar hat Karlsruhe das vorläufige Inkrafttreten vor fünf Jahren nicht beanstandet und damit Klagen abgewiesen, hinter denen rund 200.000 Personen standen.

Doch die Verfassungshüter äußerten grundsätzliche Zweifel am noch offenen Teil des Pakts, hier vor allem am vorgesehenen Gerichts- und Ausschusssystem.

Auch die Grünen und weitere Kritiker bemängeln vor allem diesen Punkt. Mit Ceta würden etwa eigene Schiedsgerichte eingeführt, die bei Streitigkeiten zwischen Staaten und Unternehmen für Klärung sorgen sollen. Karlsruhe könnte sich zu diesem Komplex aber erst final positionieren, wenn das System vollständig in Kraft tritt – wenn also der Bundestag Ceta ratifiziert hat.

Was kann die Ampel nun tun? Die Hoffnung, dass Karlsruhe Ceta stoppt und SPD, Grüne und FDP ihre weit auseinanderliegenden Positionen erst gar nicht zusammenbringen müssen, ist jetzt obsolet. Eine klare Aussage aus Karlsruhe, die die eine oder andere Seite unterstützt, ist aber auch ausgeblieben.

Opposition will Druck aufbauen

Nun läuft die Zeit davon. Die Union hat in ihrer Oppositionsrolle längst die Zeichen der Zeit erkannt und will die Gelegenheit nutzen, die Ampel unter Druck zu setzen.

„Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts sollte das Handelsabkommen mit Kanada endlich in Kraft gesetzt werden“, sagte Unionsfraktionsvize Jens Spahn dem Handelsblatt. Deutschland dürfe nicht der Blockierer von Ceta sein. „Wenn nicht mit Kanada, mit wem wollen wir denn dann überhaupt noch Handel treiben?“, sagte Spahn.

Noch in dieser Woche will die CDU/CSU-Fraktion einen Antrag für die Ceta-Ratifizierung in den Bundestag einbringen. Habe die Ampel dann weiter keine einheitliche Position, stehe man ziemlich düpiert dar, heißt es aus Koalitionskreisen.

Gleich am Dienstagmorgen, kurz nach Urteilsverkündung, besprachen die Staatssekretäre und Wirtschaftspolitiker der Ampel das Thema. In den Ministerien war die Tendenz des Urteils schon gestern bekannt, heißt es aus Regierungskreisen, und die Diskussion nach einer einheitlichen Position wurde begonnen.

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Mit Blick auf die ersten Reaktionen dürfte das eine heikle Aufgabe werden. Die Grünen zeigten sich zurückhaltend. „Wir werden das Urteil jetzt prüfen und ohne Zeitdruck mit unseren Ampelpartnern Beratungen über den weiteren Umgang mit Ceta aufnehmen“, sagte Fraktionschefin Katharina Dröge dem Handelsblatt.

Für die FDP hingegen ist die Sache klar. „Wir haben eine klare Absprache im Koalitionsvertrag, und das müssen wir jetzt in die Tat umsetzen“, sagte ihr wirtschaftspolitischer Sprecher, Reinhard Houben. Die FDP habe weiter eine klare Position pro Ceta und er sei überzeugt, „dass wir unseren grünen Koalitionspartner davon überzeugen werden“.

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