Pandemie: Länder verschieben Corona–Lockerungen – und sorgen für Krach in der Ampel
Bayern behält bis 2. April die bisherigen 2G- und 3G-Zugangsregeln sowie Maskenpflichten in Schulen oder im Handel bei.
Foto: dpaBerlin. Das Ende der meisten Coronamaßnahmen zum 20. März ist vielerorts erst einmal abgeblasen. Noch in der vergangenen Woche hatte die FDP das Datum als Zäsur gefeiert: In Regionen mit normaler Infektionslage „kehren wir weitestgehend zur Normalität des Lebens zurück“, sagte Justizminister Marco Buschmann, als er gemeinsam mit Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) den Entwurf für ein geändertes Infektionsschutzgesetz vorstellte. Das Gesetz steht am Mittwoch erstmals im Bundestag zur Debatte und soll am Freitag verabschiedet werden.
Wegen eines Details des Gesetzes wird aus den liberalen Hoffnungen aber vorerst nichts. Der Entwurf sieht eine Übergangszeit vor, von der die Bundesländer nun großzügig Gebrauch machen wollen. In Bayern beschloss das Kabinett am Dienstag, dass es bis 2. April bei bisherigen 2G- und 3G-Zugangsregeln und Maskenpflichten auch in Schulen oder im Handel bleiben soll. Auch Baden-Württemberg will die Übergangsfrist nutzen, wie Vizeregierungschef Thomas Strobl (CDU) in Stuttgart ankündigte. Auch Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern wollen die Zeit bis Anfang April nutzen, um weiterhin schärfere Maßnahmen durchzusetzen.
In Hamburg soll laut Gesundheitsbehörde die jetzige Verordnung an diesem Freitag unverändert verlängert werden. Hintergrund ist auch das Ende der Frühjahrsferien mit einem erwarteten Anstieg der Infektionszahlen, das in der Hansestadt ansonsten mit einem weitgehenden Ende der Maßnahmen am 20. März zusammenfallen würde. In Niedersachsen will die Landesregierung im Laufe der Woche eine Übergangsverordnung vorstellen, die bis 2. April gelten soll.
Auch Nordrhein-Westfalen plant offenbar, die Übergangsregelung bis zum 2. April zu nutzen. Mit einer konkreten Entscheidung der CDU/FDP-Landesregierung wird aber erst gerechnet, wenn der Bundestag über das künftige Infektionsschutzgesetz abgestimmt hat. Erwartet wird unter anderem, dass in NRW die Maskenpflicht in Schulen weiter gelten soll. Auch die saarländische Landesregierung verlängerte die aktuelle Verordnung vorerst bis zum 31. März. Dies sei vorsorglich geschehen, um auf die möglichen Änderungen des Bundesgesetzes kurzfristig reagieren zu können, teilte das Gesundheitsministerium am Dienstag mit.
Konkret sieht der Gesetzesentwurf von Lauterbach und Buschmann eine zweiwöchige Übergangszeit vor, um Regelungs- und Schutzlücken zu vermeiden. Demnach können bisherige Regelungen der Länder wie weitergehende Maskenpflichten oder Zugangsregeln wie 2G und 3G bis 2. April bestehen bleiben – ausgenommen etwa Kontaktbeschränkungen oder Teilnehmerobergrenzen für Veranstaltungen. Die Übergangszeit soll auch genutzt werden können, um neue Regeln zu verabschieden.
Scharfe Kritik an Lauterbach
Anschließend könnten die Länder auf die geplanten Regelungen für Regionen mit hoher Inzidenz setzen. „Die Länder müssen es anpacken. Das haben jetzt einige Länder, zum Beispiel Brandenburg, auch getan. Die gehen nach vorn und sagen: Wir verlängern fast alles, was wir haben, und dann nehmen wir die neuen Hotspot-Regelungen“, sagte Lauterbach in der ARD. Der Minister musste sich in den vergangenen Tage scharfe Kritik anhören – auch weil seine Warnungen vor der sich zuspitzenden Infektionslage nicht zu den beschlossenen Lockerungen passen.
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Bis in die Nacht hinein verhandelten deswegen die Ampelfraktionen über mögliche Änderungen am Infektionsschutzgesetz (IfSG). Die Grünen drängten etwa auf schärfere Regeln. „Ich mache keinen Hehl daraus“, sagte Fraktionschefin Britta Haßelmann am Dienstag in Berlin. Ihre Fraktion hätte sich für die neuen Regelungen „eine stärkere Balance zwischen Öffnungsperspektiven einerseits und gleichzeitig einem umfangreicheren Basisschutz vorstellen können“.
Das sei mit einem der beiden Koalitionspartner aber nicht zu machen gewesen – gemeint war offensichtlich die FDP. Auch die stellvertretende SPD-Fraktionschefin Dagmar Schmidt sprach von „anstrengenden Verhandlungen“. Es sei kein Geheimnis, dass SPD und Grüne sich umfassendere Basisschutzmaßnahmen gewünscht hätten – „etwa eine allgemeine Maskenpflicht“. Im Ergebnis gibt es nun zumindest eine Mini-Änderung, nämlich, dass die Maskenpflicht im Basisschutz auf Arztpraxen und Einrichtungen für ambulantes Operieren ausgeweitet wird.
Unzufriedenheit bei SPD und Grünen
Die FDP zeigte sich damit rundum zufrieden. Man habe einen „sehr guten Kompromiss“ gefunden, sagte FDP-Fraktionschef Christian Dürr am Dienstag. Doch die Unzufriedenheit bleibt, auch in den Reihen der FDP. Dort hätten viele am liebsten ab dem 20. März auf alle Maßnahmen verzichtet. Dass der erhoffte „Freedom Day“ nun ausbleibt, lasten manche auch einer nicht strenger gefassten Hotspot-Regel an. Außerdem gibt es in der FDP-Fraktion Verärgerung darüber, dass Lauterbach die Länder öffentlich animiert, möglichst flächendeckend von der Hotspot-Regelung Gebrauch zu machen.
„Der Gradmesser für die Freiheitseinschränkungen war immer der Schutz vor einer Überlastung des Gesundheitssystems“, sagte der designierte FDP-Generalsekretär Bijan Djir-Sarai dem Handelsblatt. „Wenn einzelne Bundesländer erwägen, die Hotspot-Regelungen, die die Neuregelung des IfSG ja richtigerweise vorsieht, für das gesamte Bundesland in Kraft zu setzen, müssen die Landtage nachweisen, dass auch im ganzen Bundesland eine Überlastung des Gesundheitssystems droht.“ Man könne das Gebiet, das als Hotspot deklariert werden soll, also „nicht einfach beliebig großziehen“.
Die FDP-Abgeordneten hatten Buschmann unterstützt, in den Verhandlungen mit Lauterbach eine möglichst weitgehende Lockerung durchzusetzen. Angaben aus der SPD, die FDP-Fraktion habe Druck auf Buschmann gemacht, weist man bei den Liberalen zurück. Das sei gar nicht notwendig gewesen. Der Justizminister und die Fraktion seien sich ohnehin einig gewesen.
Zuletzt war die FDP öffentlich unter Druck geraten, weil die geplanten Lockerungen nun in eine Zeit steigender Inzidenzen fallen. Die FDP weist die Kritik zurück. „Wir sehen derzeit aber keine akute oder bevorstehende Überlastung des Gesundheitssystems, auch wenn die Inzidenzzahlen wieder steigen, wie etwa die Kassenärztliche Bundesvereinigung bestätigt“, sagte Djir-Sarai. Deutschland gehe mit den geplanten Maßnahmen zum Wegfall der Freiheitseinschränkungen auch keinen Sonderweg.
„Unsere Nachbarländer zeigen, wie man mit dem Virus leben kann, ohne dauerhaft das alltägliche Leben einzuschränken“, sagte der designierte FDP-General. Die Neuregelung des IfSG kombiniere verantwortungsvolles Handeln mit dem Ende der Freiheitseinschränkungen. „Das ist genau richtig, denn wir müssen uns endlich an den Gedanken gewöhnen, dass uns das Virus noch lange begleiten wird.“ Pauschale Freiheitseinschränkungen seien schon lange nicht mehr die Antwort auf die Coronalage.