Corona-Regeln: Lockerung der Corona-Regeln: Wo künftig noch die Maskenpflicht gilt
Eine Corona-Maske ist aktuell noch an vielen Stellen Pflicht - mit den Lockerungen am 20. März ändert sich in einigen Ländern die Regelung.
Foto: imago images/Michael GstettenbauerDüsseldorf. Die Corona-Regeln sollen ab dem 20. März weitestgehend fallen – darauf haben sich Bund und Länder bereits im Februar geeinigt. Doch diese Einigung sorgt jetzt für heftige Kritik von Seiten der Länder und innerhalb der Ampel. Der Grund: Die Zahl der täglichen Neuinfektionen mit dem Coronavirus steigt erneut an. Deshalb sollen grundlegende Schutzregeln wie die Test- oder Maskenpflicht auch nach dem sogenannten „Freedom Day“ gelten.
Einige Bundesländer wollen jedoch eigene Wege gehen. Sie wollen die im Infektionsschutzgesetz festgelegte Übergangsfrist nutzen, um neue Regelungen zu treffen. So haben sich zum Beispiel Berlin, Hamburg und Brandenburg dafür ausgesprochen, dass die Länder auch weiterhin nach der regionalen Infektionslage entscheiden können. Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern wollen die Übergangszeit bis Anfang April nutzen, um weiterhin schärfere Maßnahmen durchzusetzen.
Auch die saarländische Landesregierung verlängerte die aktuelle Verordnung vorerst bis zum 31. März. Dies solle vorsorglich geschehen, um auf die möglichen Änderungen des Bundesgesetzes kurzfristig reagieren zu können, teilte das Gesundheitsministerium heute mit.
Wo gilt die Maskenpflicht nach dem 20. März?
Für die Änderung des Infektionsschutzgesetzes hat die Ampel-Koalition einen neuen Gesetzentwurf vorgelegt. Laut diesem ist es weiterhin möglich, in Corona-Hotspots strengere Regeln einzuführen. Voraussetzung dafür ist ein sehr hohes Infektionsgeschehen, eine drohende Überlastung der Gesundheitsversorgung und ein Beschluss des jeweiligen Landesparlaments.
Der Bundestag will morgen über den Gesetzesentwurf abstimmen. Was ändert sich hinsichtlich der Maskenpflicht am 20. März? Ein Überblick.
Das Tragen von medizinischen Masken soll auch nach dem 20. März im öffentlichen Nah- und Fernverkehr, in Asylunterkünften sowie in Kliniken und Pflegeheimen verpflichtend gelten.
Wo gilt Maskenpflicht in der Schule?
Ab April entfällt die Maskenpflicht an Schulen für Schülerinnen und Schüler offiziell. Dann endet die Übergangsphase, die nach dem „Freedom Day“ am 20. März beginnt. Doch nicht alle Bundesländer wollen die Maskenpflicht sofort aufheben. Karin Prien, Präsidentin der Kultusministerkonferenz und Kultusministerin in Schleswig-Holstein (CDU), kündigte jedoch an, dass die Einschränkungen an den Schulen „bis spätestens Mai möglichst alle fallen“ sollten.
In Rheinland-Pfalz wurde die Maskenpflicht für Grundschüler bereits abgeschafft. An weiterführenden Schulen gilt sie jedoch mindestens bis zum 2. April. Das hat die rheinland-pfälzische Gesundheitsministerin Stefanie Hubig am gestrigen Montag bekannt gegeben. Sie plant eine schrittweise Lockerung der Corona-Schutzregeln an den Schulen.
In Hamburg gelten die bekannten Regeln zum Lüften, Tragen von Masken und Testen aber weiter. Erst ab dem 4. April könnten dann weitere Lockerungen kommen, wenn die gesundheitliche Lage es ermöglicht, so die Schulbehörde.
Die Maskenpflicht für Grundschüler in Niedersachsen endet am 20. März. Das gab der niedersächsische Kultusminister Hendrik Tonne bekannt. Alle anderen Jahrgänge sollen schrittweise bis Anfang Mai folgen.
Auch Berlin will die Maskenpflicht an Schulen beibehalten. Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Linken im Abgeordnetenhaus von Berlin, Franziska Brychcy, forderte: „Die Maskenpflicht muss bis zwei Wochen nach den Osterferien beibehalten werden, danach kann man neu entscheiden.“ Die Ferien enden in Berlin am 23. April. Eine finale Entscheidung, bis wann der Berliner Senat die Maskenpflicht in Schulen beibehalten wird, steht noch aus.
An den Grundschulen in Bremen ist die Maskenpflicht gestern aufgehoben worden. Eine Regelung für die restlichen Jahrgänge soll bis Ostern feststehen.
Hessen hat die Maskenpflicht für alle Jahrgangsstufen bereits am 7. März abgeschafft. In Sachsen soll die Maskenpflicht in Schulen am Montag fallen.
Maskenpflicht: Was gilt in Bayern?
In Bayern beschloss das Kabinett heute, dass bis zum 2. April die bisherigen 2G- und 3G-Zugangsregeln und Maskenpflichten auch in Schulen oder im Handel gelten sollen. Schon im Vorfeld kritisierte Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holotschek den Gesetzesentwurf der Ampel-Parteien. Er forderte einen „funktionierenden Notfallkoffer“ mit Maßnahmen vom Bund. „Es muss klar sein, welche Maßnahmen in einer sich zuspitzenden Situation einheitlich möglich seien. Das ist nicht der Fall“, sagt Holotschek.
Die Debatte um die Lockerungen drohte in der bayrischen Landesregierung von Freien Wählern und der CSU, hitzig zu werden. Haupt-Knackpunkt war dabei die Maskenpflicht in Schulen. Die Freien Wähler hatten das Ende der Maskenpflicht im Unterricht schon für diese Woche gefordert. Die CSU lehnte das klar ab. Wegen der geplanten Übergangsregelung war offen, ob sie automatisch am 19. März ausläuft oder bis 2. April gelten könnte. Jetzt ist klar. Die Maskenpflicht in bayrischen Schulen bleibt vorerst. Die CSU hat sich gegen ihren Koalitionspartner durchgesetzt.
Auch im öffentlichen Nahverkehr hatte sich der Parteivorsitzende der Freien Wähler, Hubert Aiwanger, gegen die Weiterführung der FFP2-Maskenpflicht ausgesprochen. Er forderte: "Beim ÖPNV sollte in Bayern auch wieder auf die OP-Maske gesetzt werden, besonders wenn es wärmer wird.“ Bayerns Gesundheitsminister Holetschek warf Aiwanger deshalb vor, wenig vom Infektionsschutz zu verstehen: "Das ist nicht weiter schlimm, weil er dafür als Wirtschaftsminister nicht zuständig ist."
Die Debatte um weitere Lockerungen ist nicht die erste zwischen den bayrischen Koalitionspartnern. Schon in der Vergangenheit haben die Coronamaßnahmen für Streitigkeiten gesorgt.
Maskenpflicht: Was gilt in Baden-Württemberg?
Baden-Württembergs Gesundheitsminister Manfred Lucha spricht sich klar gegen die geplanten Lockerungen der Corona-Regeln aus. Für die Abschaffung der Maskenpflicht in Innenräumen hat Lucha kein Verständnis. Baden-Württemberg wird Gebrauch von der Übergangsfrist machen.
"Wer vorsorglichen Gesundheitsschutz ernst nimmt, der muss den Ländern die Möglichkeit geben, über die Maskenpflicht in Innenräumen selbst entscheiden zu können“, fordert er.
"Es ist absurd, dass wir in einer Phase, in der nicht nur die Infektionszahlen, sondern auch die Belegungen in den Krankenhäusern kontinuierlich zunehmen, eines der wichtigsten Instrumente aus der Hand geben, mit dem wir den Infektionsdruck abmildern können.“
Maskenpflicht: Was gilt in NRW?
Nordrhein-Westfalen hat bisher alle Lockerungen, die vom Bund beschlossen wurden, umgesetzt. So sind in NRW seit knapp zwei Wochen wieder Clubs geöffnet und in Restaurants ist die 2G-Regel gefallen. Doch auch das von FDP und CDU in der Corona-Pandemie progressiv geführte Bundesland will die Übergangsregelung bis zum 2. April nutzen. Die Maskenpflicht gilt so auch weiterhin.
Mit einer konkreten Entscheidung der CDU/FDP-Landesregierung wird aber erst gerechnet, wenn der Bundestag über das künftige Infektionsschutzgesetz abgestimmt hat. Erwartet wird unter anderem, dass in NRW die Maskenpflicht in Schulen weiter gelten soll. Ein Muss ist mindestens eine OP-Maske:
- in Bus, Bahn, Flugzeug und Taxen (dringend empfohlen wird hier eine FFP2-Maske)
- in Innenräumen mit Publikumsverkehr, etwa Geschäfte (auch hier wird eine FFP2-Maske empfohlen)
- draußen, wenn die zuständige Behörde dies ausdrücklich anordnet. Das kann zum Beispiel bei Veranstaltungen im Freien der Fall sein, wenn in Abhängigkeit von der Personenzahl (mehr als 1000 Teilnehmer) und des Veranstaltungscharakters (zum Beispiel bei Konzerten und Sportveranstaltungen) eine Maskenpflicht gilt. Für Ungeimpfte gilt dann sogar eine FFP2-Maskenpflicht
- bei körpernahen Dienstleistungen
In Restaurants und Bars muss keine Maske getragen werden, wenn ein fester Sitz- oder Stehplatz vorhanden ist. Auch bei Veranstaltungen mit höchstens 1000 gleichzeitig anwesenden oder teilnehmenden Personen gibt es keine Maskenpflicht, solange die 2G-plus-Regel gilt.
Maskenpflicht: Was gilt in Berlin?
Neben Brandenburg will auch Berlin die Corona-Regeln über den 20. März beibehalten. Dafür soll Berlin zum Corona-Hotspot erklärt werden. Dabei ist Berlin nach Hamburg derzeit das Bundesland mit der niedrigsten 7-Tage-Inzidenz.
Bis zum 31. März soll eine Übergangsregelung gelten. Die will der Senat am Samstag in einer Sondersitzung beschließen. Laut Berliner Entwurf soll die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske bestehen bleiben, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Das könnte weiterhin in Innenräumen und bei religiösen Veranstaltungen gelten.
Auch die FFP2-Masken-Pflicht in Bussen und Bahnen sowie in Geschäften, Museen und Gedenkstätten soll bestehen bleiben. In Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen wird weiterhin das Tragen einer FFP2-Maske und ein negativer Coronatest verpflichtend sein.
Maskenpflicht: Was gilt in Sachsen?
In Sachsen sind umfangreiche Lockerungen der Corona-Schutzmaßnahmen geplant. Darunter fällt auch die Maskenpflicht. Heute will die sächsische Landesregierung die neuen Regelungen besprechen.
Maskenpflicht: Was gilt in Hamburg?
Hamburg wird wohl an seinen Corona-Regeln festhalten. Der nächste Lockerungsschritt soll dann nach der zweiwöchigen Übergangsfrist am 2. April folgen. Auf diese Weise will die Hamburger Bürgerschaft verhindern, dass die Lockerungen mit dem Ende der Winterschulferien zusammenfallen.
Aber auch nach dem 2. April soll es weiterhin eine Maskenpflicht in Innenräumen geben. Als Grund für diese Überlegung gibt die Hamburger Regierung die stark steigenden Corona-Zahlen an. Die Lage in den Krankenhäusern ist allerdings noch entspannt.