Unkrautvernichter: Bayer scheitert vor Supreme Court: So will der Chemiekonzern eine neue Glyphosat-Klagewelle verhindern
Berufung abgelehnt.
Foto: ReutersDüsseldorf, New York. Das oberste Gericht der USA hat am Dienstag Bayers Berufungsantrag in einem wichtigen Verfahren um den umstrittenen Unkrautvernichter Glyphosat zurückgewiesen. Die Entscheidung des Supreme Court war so erwartet worden. Zuvor hatte sich bereits die Regierung in Washington gegen den Konzern gestellt.
Bayer hatte gehofft, dass die Richter den Fall zugunsten der Leverkusener revidieren. Dann wären weitere Klagerisiken in den USA im Zuge der 2018 abgeschlossenen, 60 Milliarden Euro schweren Monsanto-Übernahme weitgehend aus der Welt geschaffen worden. Der Konzern äußerte am Dienstag in einer Stellungnahme sein Unverständnis über die Entscheidung des Supreme Court.
Jetzt muss Bayer seinen Plan B starten, mit dem die Belastung durch das Monsanto-Erbe aus der Welt geschaffen werden soll. Oberstes Ziel ist es, eine erneute große Klagewelle zu verhindern. Kann das gelingen? Fünf Fragen – fünf Antworten.
1. Warum hat der Supreme Court die Revision nicht angenommen?
Bayer hatte vom obersten US-Gericht ein Grundsatzurteil erwartet. In amerikanischen Produkthaftungsfällen geht es stets um die Frage, warum der „Beipackzettel“ nicht mit einem Warnhinweis versehen war. Im Fall Glyphosat hätte der Hersteller nach Ansicht der Kläger warnen müssen, dass der von Monsanto entwickelte Unkrautvernichter krebserregend sein kann.