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  5. Alexander Falk: Verlagserbe muss nach BGH-Entscheidung wieder ins Gefängnis

Alexander FalkVerlagserbe muss wieder ins Gefängnis

Der Bundesgerichtshof hat eine Strafe von viereinhalb Jahren bestätigt. Der Erbe des Stadtplan-Verlags war wegen Anstiftung zu einem Anschlag auf einen Anwalt verurteilt worden.René Bender 23.11.2022 - 17:09 Uhr Artikel anhören

Der Verlagserbe muss bald wieder ins Gefängnis und den Rest seiner Haftstrafe von viereinhalb Jahren verbüßen. Frühestens nach 14 Monaten kann er auf Entlassung hoffen.

Foto: dpa

Düsseldorf. Im Alter von 31 Jahren zählte Alexander Falk zu den 100 reichsten Deutschen; die „Bunte“ feierte ihn als „Mann, dem einfach alles gelingt“. All dies ist Geschichte: Seit diesem Mittwoch ist der inzwischen 53-jährige Erbe des bekannten Stadtplan-Verlags Falk schon zum zweiten Mal rechtskräftig zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision des Unternehmers gegen ein Urteil des Landgerichts Frankfurt verworfen und dessen Entscheidung bestätigt. Die Überprüfung habe „keinen durchgreifenden Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben“, so der BGH.

Das Landgericht hatte Falk im Sommer 2020 wegen Anstiftung zu gefährlicher Körperverletzung zu einer Strafe von viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Der an skurrilen Situationen wie aus einem schlechten Krimi reiche Strafprozess lieferte dabei erschreckende Einblicke in das Leben und Handeln Falks.

Rechtsweg für Alexander Falk ist ausgeschöpft

Der Multimillionär hatte nach Überzeugung des Gerichts im Jahr 2010 Kriminelle aus dem Hamburger Rotlichtmilieu aus Rache mit einem Anschlag auf einen Anwalt beauftragt. Der Frankfurter Wirtschaftsjurist bereitete seinerzeit eine millionenschwere Schadensersatzklage gegen Falk vor und wurde im Februar 2010 durch einen Schuss ins Bein schwer verletzt.

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