Anschlag: Mutmaßlicher Nord-Stream-Saboteur muss in U-Haft
Düsseldorf, Berlin. Der mutmaßliche Koordinator der Anschläge auf die Nord-Stream-Gaspipelines, der Ukrainer Serhii K., sitzt in Deutschland in Untersuchungshaft. Der Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof hat dem früheren Offizier der ukrainischen Armee am Freitag den Haftbefehl verkündet und U-Haft angeordnet.
Laut einer Sprecherin seiner Verteidigerinnen wird er dafür noch am Freitag nach Hamburg gebracht.
Am Donnerstag hatte Italien den 49-Jährigen an Deutschland ausgeliefert. Er war am 21. August an der italienischen Adria festgenommen worden, wo er offenbar mit seiner Familie Urlaub machte.
Die Bundesanwaltschaft wirft Serhii K. vor, die Sprengungen der Nord-Stream-Gaspipelines in der Ostsee im September 2022 koordiniert zu haben. Der Anschlag hatte weltweit für Schlagzeilen gesorgt und die damals ohnehin angespannte energiepolitische Lage in Europa weiter verschärft.
K. sei dringend „des gemeinschaftlichen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion, der verfassungsfeindlichen Sabotage sowie der Zerstörung von Bauwerken“ verdächtig, teilte die Bundesanwaltschaft im August mit, als sie Serhii K. damals verhaften ließ.
Nach bisherigen Erkenntnissen der Ermittler charterte eine Gruppe um K. die Jacht „Andromeda“ über Mittelsmänner und mithilfe gefälschter Papiere. Von Rostock aus sollen die Täter in die Ostsee ausgelaufen sein, wo Taucher die Sprengladungen anbrachten. K. soll zu denen gehört haben, die die Aktion steuerten.
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Die Explosionen beschädigten mehrere Stränge der Pipelines schwer. Bilder der aufschäumenden Meeresoberfläche gingen um die Welt. Lange waren die Details unklar.
Viel sprach für eine Kommandoaktion, die mit dem Krieg in der Ukraine zu tun haben könnte. Den Ostsee-Pipelines kam eine geopolitische Bedeutung zu, weil sie Russland die Lieferung von billigem Gas nach Deutschland ermöglicht hatten, das nicht über polnisches oder ukrainisches Staatsgebiet geleitet werden musste.
Die ukrainische Regierung hat sich bislang weder zu dem Verdacht noch zu K.s Rolle geäußert. Nach seiner Festnahme kam K. in ein italienisches Hochsicherheitsgefängnis, in dem er sich gegen die Auslieferung wehrte und zwischenzeitlich in Hungerstreik trat.
Auch nach seiner Auslieferung nach Deutschland wehrten sich K. und seine Anwälte weiter. Seine Verteidigerinnen legten Beschwerde gegen den Haftbefehl ein.
Ihre Argumentation: Eine strafrechtliche Verfolgung K.s. sei ausgeschlossen, da der Vorwurf nicht als private oder individuelle Tat, sondern als Teil staatlich-hoheitlichen Handelns zu bewerten sei. K. genieße eine „funktionelle Immunität“ im Sinne des Völkerrechts vor.
Nach der nun angeordneten Untersuchungshaft muss die Bundesanwaltschaft über eine mögliche Anklage entscheiden. Sollte sie Anklage erheben und der Staatsschutzsenat die Anklage zulassen, dürfte K. in Hamburg vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht vor Gericht kommen. Hamburg gilt aufgrund der dortigen Seegerichtsbarkeit als wahrscheinlicher Gerichtsstand.
Ein etwaiger Prozess könnte zu einem der politisch sensibelsten Verfahren der vergangenen Jahre werden – angesichts der sicherheitspolitischen Brisanz der Sabotageakte und der gleichzeitigen deutschen Unterstützung für die Ukraine.